Ganz überschlägig gerechnet: bei der alkoholischen Gärung entsteht aus einem Gramm Zucker ein halbes Gramm Alkohol. Hier wären es bei vollständiger Vergärung auf Null RZ also aus rund 4 Gramm Zucker 2 Gramm Alkohol. Die Dichte von Alkohol ist ca. 0,8g/mL, 2 Gramm Alkohol entsprechen somit 2,5mL. Bezogen auf 1 Liter also 0,25%Vol. Die Toleranz bei der Deklaration ist 0,5%Vol., das heißt, dass der Unterschied an der Deklaration möglicherweise überhaupt nichts geändert hätte - je nachdem, wie hoch denn der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt ist und wie auf- oder abgerundet wurde. Wie auch immer, der Unterschied wäre praktisch betrachtet ziemlich gering.amateur des vins hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2024, 20:15 Dazu würde auch der vergleichsweise geringe Alkoholgehalt passen, wenngleich ich gerade nicht parat habe, wieviel höher der wäre, wenn die Weine nach der Gärung komplett trocken gewesen wären.
Mein Eindruck ist, dass viele deutsche Spitzenbetriebe inzwischen ganz konsequent sehr hohe Alkoholwerte vermeiden.
Gruß
Ulli