@UliB
Wenn der Wein aus der GRossen Lage kommt, aber ken GG oder restsüßer wein ab Kabinett aufwärts ist,trägt er keine GL-Kapsel. Die Ausnahmeregelung sind im Falle von ES auch absolut sinnvoll und nachvollziehbar
@Bernd
Ich befürchte, dass wird alles noch viel dramatischer, da ich feststelle, dass einige im Verband das Ganze definitiv nicht verstehen.
@octopussy
Der VDP kann seinen Mitgliedern nichts verbieten, was gesetzlich erlaubt ist. Er kann lediglich darauf hinweisen, dass man ohne Captilisation, Holzchips und Mostkonzentration arbeiten KANN
@alle
Es sit in der Tat viel komplizierter als es zunächst klingt, aber soooo kompliziert auch wieder nicht. Ich denke mal, ich habe das Systm verstanden. Ob ich das gut finde muss ich mir noch überlegen. Ich tendiere eigentlich eher dazu solche Systeme für überflüssig zu halten...
Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Klar. Es soll ja auch Leute geben, die das deutsche Steuerrecht komplett verstehen und für soooo kompliziert nicht haltenDirk Würtz hat geschrieben:, aber soooo kompliziert auch wieder nicht.

Dann schreibe ich mal, was ich bis jetzt verstanden habe - Korrekturen sind ggf. erbeten.
Trockene Weine tragen kein Prädikat, sondern sind weinrechtlich als QbA deklariert. Grundsätzlich zulässige Ausnahmen sind Gutswein Kabinett trocken und Gutswein Spätlese trocken - beide ohne Orts- und Lagenangabe. Darüber hinaus kann es - mit Ausnahmegenehmigung - auch noch Kabinett trocken mit Lagenangabe geben.
Bei Weinen mit Lagenangabe gilt als Ziel das Einweinprinzip, d.h. aus einer bestimmten Lage soll nur ein einziger Wein eines jeweiligen Erzeugers die Lagenangabe tragen. Mit Ausnahmegenehmigung gibt es aber zusätzlich entweder einen Kabinett trocken oder einen trockenen QbA mit Lagenangabe, d.h. maximal zwei Weine aus einer Lage.
Kommt ein Wein aus einer "Großen Lage", kann er bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als GG deklariert werden - muss es aber nicht; auch nicht-GGs mit Lagenangabe bleiben als "QbA trocken" zulässig. Nur das GG trägt (bei trockenen Weinen!) die "Große Lage" - Kapsel, alle anderen mit der Lage deklarierten Weine (trockener Kabinett bzw. trockener QbA, einerlei ob Erst- oder Zweitwein) dürfen das nicht.
Ich nehme mal an, dass für die zukünftigen "Ersten Lagen" die gleichen Prinzipien gelten (Einweinprinzip mit zulässigen Ausnahmen, aber nur ein Wein mit der "Erste Lage" - Kapsel).
Restsüße Weine: hier bleibt es beim Prädikatssystem, darüber hinaus gilt hier das Einweinprinzip nicht; aus einer bestimmten Lage dürfen mehrere Weine erzeugt und mit dem Lagennamen deklariert werden, z.B. Kabinett, Spätlese, Auslese, ... jeweils vielleicht auch noch als halbtrockene/feinherbe Variante und richtig süß. Kommen die Weine aus einer "Großen Lage", dürfen sie alle die "Große Lage" - Kapsel tragen, analoges gilt für Weine aus "Ersten Lagen".
Richtig so?
Und falls ja: ist das a) logisch und b) dem Kunden vermittelbar?
Gruß
Ulli
- octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Verbieten nicht. Er könnte aber den Gebrauch von Bezeichnungen wie Großes Gewächs oder Erste Lage davon abhängig machen, dass die Weine mindestens Kabinett-Mostgewicht erreichen und nicht aufgezuckert werden dürfen.Dirk Würtz hat geschrieben: @octopussy
Der VDP kann seinen Mitgliedern nichts verbieten, was gesetzlich erlaubt ist. Er kann lediglich darauf hinweisen, dass man ohne Captilisation, Holzchips und Mostkonzentration arbeiten KANN
Offen gesprochen würde ich das im Hinblick auf die Geschichte und Tradition des VDP (zur Erinnerung: http://www.vdp.de/de/verband/geschichte ... fuehrlich/) für angemessen halten, wenn es um Große Gewächse und Weine aus Ersten Lagen geht. Seinerzeit, bei Gründung des Verbands Deutscher Naturweinversteigerer war ja - so mein Verständnis - das Qualitätsmerkmal v.a., dass die Weine weder aufgezuckert noch mit Zuckerwasser gestreckt werden. Es erscheint mir - im Hinblick auf den Qualitätsanspruch des VDP - nicht nachvollziehbar, warum heute - mit leichteren Reifebedingungen - dieses Qualitätsmerkmal nicht mehr wichtig sein soll, sondern nur noch die Lage zählt.
Beste Grüße, Stephan
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Im Hinblick auf die Geschichte des VDP / VDN und der deutschen Weinbautradition der letzten 125+ Jahre hätte die vom VDP angestrebte Klassifikation in Deutschland ohnehin nichts zu suchen. Was man wollte, ist eine möglichst exakte Kopie des burgundischen Systems; was man nun erhalten hat, ist eine durch diverse Zusatz-, Neben- und Ausnahmeregelungen sehr deutsche Karikatur derselben. Aber bezüglich Chaptalisation ist man beim Kopieren konsequent geblieben: die ist im Burgund auch für premier und grand crus rechtlich zulässig und wird in schwächeren Jahren auch durchaus praktiziert. Insofern passt es diesbezüglich dann schon.octopussy hat geschrieben: im Hinblick auf die Geschichte und Tradition des VDP
Gruß
Ulli
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
@Uli
Ja, ich glaube Deine Zusammenfassung ist richtig. Dein Hinweis auf das Steuerrecht ist übrigens perfekt
Der Grundaufbau der ganzen Sache ist sicherlich logisch, in der aktuellen Anwendung wird es kompliziert. Ob die Sache vermittelbar ist, vermag ich momentan nicht zu beurteilen. Ich habe meine Zweifel, ehrlich gesagt.
@octopussy/UlliB
Es ist halt ein schmaler Grad zwischen können, wollen und nicht dürfen. Ganz sicher stünde es diesem Verband sehr gut zu Gesicht auf beispielsweise das Anreichern zu verzichten. Da habt Ihr absolut recht.
Ja, ich glaube Deine Zusammenfassung ist richtig. Dein Hinweis auf das Steuerrecht ist übrigens perfekt



Der Grundaufbau der ganzen Sache ist sicherlich logisch, in der aktuellen Anwendung wird es kompliziert. Ob die Sache vermittelbar ist, vermag ich momentan nicht zu beurteilen. Ich habe meine Zweifel, ehrlich gesagt.
@octopussy/UlliB
Es ist halt ein schmaler Grad zwischen können, wollen und nicht dürfen. Ganz sicher stünde es diesem Verband sehr gut zu Gesicht auf beispielsweise das Anreichern zu verzichten. Da habt Ihr absolut recht.
- Markus Vahlefeld
- Beiträge: 1689
- Registriert: Do 4. Nov 2010, 10:43
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Zumindest bei Riesling, ja. Aber bei GGs sind die Oechslewerte eh so hoch, dass sicher niemand mehr chaptalisieren wird. Oder irre ich da? Dirk, Du weisst da sicher mehr...Dirk Würtz hat geschrieben:Ganz sicher stünde es diesem Verband sehr gut zu Gesicht auf beispielsweise das Anreichern zu verzichten. Da habt Ihr absolut recht.
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Kunden die sich für die Bezeichnungen interessieren ist das vermittelbar. Wenn es keine Querulanten Weinfreaks sind. Wo ist das Problem?UlliB hat geschrieben:Klar. Es soll ja auch Leute geben, die das deutsche Steuerrecht komplett verstehen und für soooo kompliziert nicht haltenDirk Würtz hat geschrieben:, aber soooo kompliziert auch wieder nicht.![]()
Dann schreibe ich mal, was ich bis jetzt verstanden habe - Korrekturen sind ggf. erbeten.
Trockene Weine tragen kein Prädikat, sondern sind weinrechtlich als QbA deklariert. Grundsätzlich zulässige Ausnahmen sind Gutswein Kabinett trocken und Gutswein Spätlese trocken - beide ohne Orts- und Lagenangabe. Darüber hinaus kann es - mit Ausnahmegenehmigung - auch noch Kabinett trocken mit Lagenangabe geben.
Bei Weinen mit Lagenangabe gilt als Ziel das Einweinprinzip, d.h. aus einer bestimmten Lage soll nur ein einziger Wein eines jeweiligen Erzeugers die Lagenangabe tragen. Mit Ausnahmegenehmigung gibt es aber zusätzlich entweder einen Kabinett trocken oder einen trockenen QbA mit Lagenangabe, d.h. maximal zwei Weine aus einer Lage.
Kommt ein Wein aus einer "Großen Lage", kann er bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als GG deklariert werden - muss es aber nicht; auch nicht-GGs mit Lagenangabe bleiben als "QbA trocken" zulässig. Nur das GG trägt (bei trockenen Weinen!) die "Große Lage" - Kapsel, alle anderen mit der Lage deklarierten Weine (trockener Kabinett bzw. trockener QbA, einerlei ob Erst- oder Zweitwein) dürfen das nicht.
Ich nehme mal an, dass für die zukünftigen "Ersten Lagen" die gleichen Prinzipien gelten (Einweinprinzip mit zulässigen Ausnahmen, aber nur ein Wein mit der "Erste Lage" - Kapsel).
Restsüße Weine: hier bleibt es beim Prädikatssystem, darüber hinaus gilt hier das Einweinprinzip nicht; aus einer bestimmten Lage dürfen mehrere Weine erzeugt und mit dem Lagennamen deklariert werden, z.B. Kabinett, Spätlese, Auslese, ... jeweils vielleicht auch noch als halbtrockene/feinherbe Variante und richtig süß. Kommen die Weine aus einer "Großen Lage", dürfen sie alle die "Große Lage" - Kapsel tragen, analoges gilt für Weine aus "Ersten Lagen".
Richtig so?
Und falls ja: ist das a) logisch und b) dem Kunden vermittelbar?
Gruß
Ulli
Schon Captain Cork behauptete: "Less thinking - more drinking.
Prost
Wolfgang (Weinfreak)
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- Registriert: Mo 6. Dez 2010, 15:30
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
@Markus Vahlefeld
Ich glaube in der Tat nicht, dass es viele angereicherte GGs gibt. Weder beim riesling, noch bei anderen. Warum auch
Ich glaube in der Tat nicht, dass es viele angereicherte GGs gibt. Weder beim riesling, noch bei anderen. Warum auch
- Gerald
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
wobei konsequenterweise dann mehr Nachdenken (z.B. über die LagenklassifikationLess thinking - more drinking

Grüße,
Gerald
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Hallo,
je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ärgert es mich, dass man wieder einmal nur versucht ein System zu kopieren und dann über alles drüber zu stülpen.
Warum muss es denn in Deutschland ein bundesweit einheitliches Klassifizierungsmodell geben. Das gibt es doch außer in Übersee sonst doch auch nirgendwo. Unstreitig gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Mosel und Pfalz, zwischen Baden und Saale-Unstrut. EIne Vereinheitlichung bedeutet hier doch schlicht eine Entstellung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Der Kunde ist wirklich nicht so blöd, wie man immer wieder annimmt. Immerhin funktioniert ja auch weltweit das nicht nachvollziehbare System in Bordeux mit den verschiedenen Crus und lokalen Unterschieden.
Das ist - um es vorsichtig zu formulieren - alles Schrott.
Grüße Peter
je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ärgert es mich, dass man wieder einmal nur versucht ein System zu kopieren und dann über alles drüber zu stülpen.
Warum muss es denn in Deutschland ein bundesweit einheitliches Klassifizierungsmodell geben. Das gibt es doch außer in Übersee sonst doch auch nirgendwo. Unstreitig gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Mosel und Pfalz, zwischen Baden und Saale-Unstrut. EIne Vereinheitlichung bedeutet hier doch schlicht eine Entstellung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Der Kunde ist wirklich nicht so blöd, wie man immer wieder annimmt. Immerhin funktioniert ja auch weltweit das nicht nachvollziehbare System in Bordeux mit den verschiedenen Crus und lokalen Unterschieden.
Das ist - um es vorsichtig zu formulieren - alles Schrott.
Grüße Peter