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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 1. Mär 2012, 21:15
von UlliB
mundschenk hat geschrieben: Weiß jemand mehr?
Nein, leider nicht.

Der Begriff "Großes Gewächs" ist übrigens nicht zu schützen (und wäre auch nicht durch einen Behördenerlass in Hessen exclusiv für die Rheingauer zu reservieren); das ist juristisch bereits abschließend geklärt. Mittlerweile haben die Mitglieder des "Kleinen Rings" an der Mosel ihre "Großen Gewächse", und auch sonst wird die Bezeichnung hier und da von nicht-VDP-Winzern verwendet - da ist nichts mehr zurückzudrehen. Geschützt durch den VDP ist allerdings die Bezeichnung "GG" sowie das Erste-Lage-Logo, das allerdings für die nunmehr "Großen Lagen" einigermaßen widersinnig ist - die zukünftigen "Ersten Lagen" sind ja eigentlich nur noch zweite Wahl.

Lustig ist es trotzdem, wenn die Rheingauer dem VDP auf diese Art an den Karren pinkeln. Mein Mitleid hält sich da ehrlich gesagt ziemlich in Grenzen.

Und insgesamt wird die durch den VDP bereits angerichtete Bezeichnungskonfusion durch einen Rheingauer Sonderweg (den es ja auch in der Vergangeheit schon gab) nur noch ein klein bisschen mehr konfus.

Gruß
Ulli

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 1. Mär 2012, 22:30
von Bernd Schulz
Ein mögliches, aber doch eher unwahrscheinliches "Horrorszenario" ist die eine Seite. Auf der anderen Seite scheint es mir aber doch ein sinnvolles Unterfangen zu sein, endlich vom "Ersten Gewächs" als Rheingauer Sonderfall auf das ansonsten übliche "Große Gewächs" umsteigen zu wollen. Zunächst einmal wäre damit für den eher unbeleckten Beobachter ein Hauch mehr Klarheit verbunden, oder?

Wobei ich mich ganz persönlich und privat ja diebisch :oops: freuen würde, wenn das ganze Konzept des Großen Geschwätzes zu immer mehr Chaos und Verwirrung führen sollte! :twisted:

Beste Grüße

Bernd

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Fr 2. Mär 2012, 12:11
von Rieslingmaster
Bernd Schulz hat geschrieben: Wobei ich mich ganz persönlich und privat ja diebisch :oops: freuen würde, wenn das ganze Konzept des Großen Geschwätzes zu immer mehr Chaos und Verwirrung führen sollte! :twisted:

Beste Grüße

Bernd
:lol: , wer zuletzt lacht, lacht .. :lol: , Bernd da bin ich ganz nah bei Dir !

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Fr 2. Mär 2012, 12:32
von mundschenk
Bernd Schulz hat geschrieben: Auf der anderen Seite scheint es mir aber doch ein sinnvolles Unterfangen zu sein, endlich vom "Ersten Gewächs" als Rheingauer Sonderfall auf das ansonsten übliche "Große Gewächs" umsteigen zu wollen. Bernd
Hallo Bernd,

wenn die Rheingauer Ihre ehemals "Ersten Gewächse" in Zukunft als "Grosse Gewächse" mit maximal 9 g Restzucker beim Riesling anbieten würden wäre das natürlich kein Problem sondern sogar wünschenswert (so stand es ja auch im VDP Beschluss).

Mit dem Super-GAU meinte ich vielmehr die Situation, dass die Rheingauer die Namensänderung "Erstes Gewächs" zu "Grosses Gewächs" bei gleichzeitiger Beibehaltung der für das "Erste Gewächs" gesetzlich festgelegten Regeln (also maximal 13 g Restsüße/ Liter) durchboxen, da in diesem Falle das "Grosse Gewächs" seinen "Trocken-Status" verloren hätte und damit das ganze Renommee dieser Bezeichnung wohl unwiederbringlich verloren wäre.

Da diese Variante aber laut Ulli ja anscheinend bereits juristisch geprüft und als unmöglich abgeklärt wurden, waren meine Befürchtungen dahingehend wohl etwas übertrieben...

Peter

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Fr 2. Mär 2012, 15:03
von UlliB
mundschenk hat geschrieben: Mit dem Super-GAU meinte ich vielmehr die Situation, dass die Rheingauer die Namensänderung "Erstes Gewächs" zu "Grosses Gewächs" bei gleichzeitiger Beibehaltung der für das "Erste Gewächs" gesetzlich festgelegten Regeln (also maximal 13 g Restsüße/ Liter) durchboxen, da in diesem Falle das "Grosse Gewächs" seinen "Trocken-Status" verloren hätte und damit das ganze Renommee dieser Bezeichnung wohl unwiederbringlich verloren wäre.
Hallo Peter,

möglicherweise habe ich mich missverständlich ausgedrückt: im Rheingau ist diese Variante durchaus möglich - aber eben nur im Rheingau. Überall sonst werden weiterhin die Regeln des VDP gelten, wenn es sich um ein GG nach VDP-Statuten handelt.

Im Ergebnis hätte man dann im Rheingau die etwas paradoxe Situation, dass es gesetzlich fixierte Große Gewächse gibt, die aber nicht notwendigerweise VDP-GGs sind (wenn sie von Nicht-VDP-Winzern kommen, und diese Weine dürften dann ggf. auch über 9 Gramm Restzucker haben). Daneben gäbe es durchaus auch "echte" GGs (nämlich die GGs von VDP-Winzern mit unter 9 Gramm RZ). Die interessante Frage bliebe, ob Rheingauer VDP-Mitglieder auch "Große Gewächse" nach hessischer Gesetzgebung machen dürften, die aber nicht den VDP-Statuten entsprechen; das müsste aber innerhalb des VDP geklärt werden.

Das ist natürlich alles ziemlich konfus, aber das ist die VDP-Klassifikation sowieso schon, da richten die Rheingauer nur wenig zusätzlichen Schaden an.

Die Hessen wären jedenfalls nicht in der Lage, den Rest Deutschlands zu zwingen, für die GGs eine höhere Restzuckergrenze zu akzeptieren (wobei ich meine, dass auch 9 Gramm für einen trockenen Wein schon zu viel sind - aber einerlei.).

Gruß
Ulli

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 13:29
von Dirk Würtz

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 14:25
von Einzelflaschenfreund
So weit, so lala ...
Eigentlich stört mich nur eine Sache: Die Ausnahmeregelung für trockene Kabinette. Nicht falsch verstehen: Ich verstehe die wirtschaftlichen Gründe, auf die Dirk auch hinweist, und ich schätze auch trockene Kabinette und würde deren Verschwinden sehr bedauern, weil unter GG (und mutmaßlich künftig auch unter EL) die schlankeren Vertreter viel zu selten sind und trockene Auslesen dominieren (die nicht ohne Grund bis zur Jahrtausendwende ein Exotikum waren). Aber was spricht dagegen, trockene Kabinette unter Orts- oder Gutswein-Label abzufüllen? Der Preis kann es eigentlich nicht sein; schließlich sind dies die klassischen Gastronomieweine und Weine für besonders preissensible Ab-Hof-Käufer.

Gruß
Guido

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 14:29
von Dirk Würtz
@Einzelflaschenfreund
Gutswein Kabinett trocjken ist ja möglich. Nur eben kein trockener Lagenkabinett. Ohne Lage kann man ihn wohl nur für deutlich weniger Geld verkaufen, denke ich mal.

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 14:35
von pivu
Was die trockenen Kabinette betrifft, hätt' ich mir eine regionale Einschränkung gewünscht. Also sie nur dort zugelassen, wo sie eine internationale Reputation genießen. Also entlang des Rheins und der Mosel. Trockene Kabinette z.B. aus der Pfalz hätte ich unterbunden.

Ansonsten finde ich in der Klassifikation viele meiner Argumente wieder.

Ciao
Peter

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 15:09
von Einzelflaschenfreund
Dirk Würtz hat geschrieben:Gutswein Kabinett trocjken ist ja möglich. Nur eben kein trockener Lagenkabinett.
Genau das meine ich ja: Weil es eben diese Möglichkeit gibt, sehe ich nicht die Notwendigkeit, bei den Großen und Ersten Lagen noch Ausnahmen für trockene Kabinette zu schaffen.

Gruß
Guido