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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 21:28
von Rieke Riesling
EThC hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:19 ...... es muß nur der Hinweis auf das Vorhandensein der genannten Stoffe erfolgen, sofern die Schwelle von 25 mg/kg überschritten wird.
Alles richtig was du schreibst. Und als Praktiker macht man was? Man lässt die Finger davon. Und gut. Diese Schönungen sind tot, ich kenne keinen Kollegen der das noch einsetzt. Ok, Hausenblase hatte ich eh noch nie genommen, aber die Eiweißschönung war bei Bedarf gut.

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 21:29
von Bernd Schulz
Doofe Frage: Wie viel "Fisch" verbleibt denn nach der Schönung mit Hausenblase normalerweise in einem Wein?

Und wie viele Menschen sind nennenswert allergisch gegen "Fisch"?

Herzliche Grüße

Bernd

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 21:30
von Rieke Riesling
Bernd Schulz hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:29 Doofe Frage: Wie viel "Fisch" verbleibt denn nach der Schönung mit Hausenblase normalerweise in einem Wein?

Und wie viele Menschen sind nennenswert allergisch gegen "Fisch"?

Herzliche Grüße

Bernd
Bernd, ich habe keine ahnung.

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 21:30
von Rieke Riesling
Rieke Riesling hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:30
Bernd Schulz hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:29 Doofe Frage: Wie viel "Fisch" verbleibt denn nach der Schönung mit Hausenblase normalerweise in einem Wein?

Und wie viele Menschen sind nennenswert allergisch gegen "Fisch"?

Herzliche Grüße

Bernd
Bernd, ich habe keine ahnung.
Also empfohlen sind 1 Gramm Hausenblase pro 100L Wein. https://de.wikipedia.org/wiki/Hausenblase

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 21:59
von Kleiner_Pirat
Das ist ein bisschen durcheinander. Es ist zu unterscheiden zwischen Allergenen und Zutaten. Allergene waren, wie bei Lebensmitteln auch, schon vorher anzugeben. Das ist ja auch sinnvoll, da je nach Stärke der Allergie auch kleinste Mengen gefährlich werden können. So ist Schwefel auch anzugeben , wenn kein Schwefel zugesetzt wird, da er natürlich vorhanden und ein Allergen ist. Theoretisch können auch Ei (Lysozym, Eiklar) oder Milchprodukte (Kasein) als Allergene auf einer Flasche auftauchen. Fisch(Hausenblase) ist m. E. kein gutes Beispiel. Ich meine, dass es nach wie vor die Ausnahmegenehmigung gibt, dass das Allergen bei Wein und Bier nicht anzugeben ist, da es sicher vollständig ausfällt. Aber da ich bisher keinen Wein mit den Allergenkennzeichnungen gesehen habe, denke ich, dass das eher unübliche Hilfsstoffe sind.

Die Definition Hilfs und Zusatzstoffe sind dann relevant für die Zutatenliste, in der nur die Zusatzstoffe angegeben werden müssen, da Hilfsstoffe in der Regel nicht (in relevanter Menge im fertigen Erzeugnis verbleiben, entweder weil sie ausfallen oder chemisch umgewandelt werden (Pvpp, Hausenblase, Kasein, Lysozym und viele andere). Die Übersicht findest Du in meinem Blogbeitrag der weiter oben im Thread verlinkt ist.

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 23:08
von Rieke Riesling
Kleiner_Pirat hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:59 So ist Schwefel auch anzugeben , wenn kein Schwefel zugesetzt wird, da er natürlich vorhanden und ein Allergen ist.
Das stimmt so nicht. Wenn du so argumentierst, musst du alles angeben was natürlich vorhanden sein könnte.Auch Schwefel muss nur angegeben werden, wenn er bestimmte Grenzen im Produkt überschreitet.

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 23:14
von EThC
> 10 mg/l, angegeben als SO2...

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Di 27. Mai 2025, 13:57
von Lars Dragl
Hallo!

Ich finde ja, dass die Deklarationspflicht zu den zugesetzten Stoffen im Wein ohnehin ziemlich spät kommt und man daran mal sehen kann, welchen Einfluss die Lobbyverbände hier geltend machen. Ich war auch schon auf Weinproben, wo deutsche Spitzenwinzer wissentlich dazu gelogen haben, was sie in ihren Wein tun.
So gerne ich Wein trinke und bei allen Sympathien vielen Winzern gegenüber: Hier darf keine Ausnahme gemacht werden! Der Kunde hat ein Recht auf weitgehende Aufklärung, Transparenz und Information. Reinen Wein einschenken, sagt man.

Meiner Meinung sollte das auch nur ein Zwischenschritt sein. Mein Schwiegervater ist schwerer Alkoholiker und seit Jahren trocken. Der muss sich immer furchtbar über Alkoholwerbung aufregen und findet, diese sollte genauso gehandhabt werden, wie die bei den Zigaretten (von denen ist er auch weg). Da fehlen mir dann tatsächlich die Argumente dagegen, denn er hat einfach recht. Der Schaden den Alkohol in unserer Gesellschaft anrichtet ist immens. Wer was trinken will, soll das gerne tun, wenn er weiß was er da macht und wenn er nicht einfach nur der Werbung, dem Gruppenzwang oder gesellschaftlichen Gepflogenheiten nachgibt. Die Wirtschaft allgemein mag mündige Konsumente ja nicht so gerne. Mit den dummen sind einfach bessere Geschäfte zu machen.

Herzliche Grüße

Lars

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Verfasst: Mi 28. Mai 2025, 15:03
von Rieslingfan
EThC hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 20:43 Es heißt da aber auch "Ausnahme (von der zum Zeitpunkt der Subskription bereits weitestgehenden Klarheit) sind die ... Regeln für bis zu drei Säureregulatoren und Stabilisatoren als ggf. kurzfristig erforderliche Reaktionen im Rahmen der Abfüllung". Saubere Definition geht anders...
An dieser Stelle würde mich interessieren ob denn jemand im Zusammenhang mit einer 2024er Subskription eine Inhaltsangabe erhalten hat?

Aus meiner Sicht macht eine Deklaration bei Subskriptionsweinen, die sich ja in der Regel noch im Fass/Tank befinden absolut keinen Sinn.