Danke für den Link. Ich finde nur nirgends (auch nicht beim kurzen Überfliegen des Originaltextes selbst), dass eine Übersetzung formell beglaubigt sein muss. Falls das nicht erforderlich ist, scheint mir der Aufwand nicht so groß, die Zahlenwerte muss man ohnehin nicht übersetzen und die Übersetzungen für die paar Parameternamen (Brennwert, Kohlenhydrate etc.) sind ja ganz schnell gefunden.
Grüße
Gerald
Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...ich auch nicht, kam mir auch gleich irgendwie komisch vor...
Viele Grüße
Erich
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Erich
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- thvins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Wahrscheinlich ist aber diese offen zugängliche Sichtweise aktueller als das, was damals direkt kam - aber da ging es eben auch darum, was man beachten müsse, um nicht in irgendwelche Fallen zu tappen. Kann sein, dass es nicht um einen Zwang zur Beglaubigung ging, aber eben um eine Empfehlung, weil ja die sogenannte "künstliche Intelligenz" oft genug noch eher künstliche Dummheit ist und irgendeinen Kauderwelsch erzeugt. Ich merke das ja auch nach wie vor, wenn ich irgendwas aus dem Katalan ins Deutsche auf direktem Weg übersetzen will...
Und in Summe aller Umstände wird es für mich so bleiben, wie es ist - Abverkauf der Lagerbestände, aber offiziell nichts Neues mehr. Hauptgrund ist sicher aber mein Gesundheitszustand... Und alleine der hindert mich aktuell am Schreiben neuer Blogbeiträge...
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- Rieslingfan
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Vor einigen Tagen habe ich in schriftlicher Form die Weinliste von Wittmann erhalten. Auch dort gibt es einen QR-Code über den die Inhaltsangaben der betreffenden Weine angezeigt werden können.
Dies nur als Beispiel, doch es zeigt, dass eine entsprechende Deklaration (Wittmann) sowohl auf der Flasche, im Onlineshop und auch bei schriftlichen Listen funktioniert und für mich als Verbraucher durchaus Sinn macht.
Dies nur als Beispiel, doch es zeigt, dass eine entsprechende Deklaration (Wittmann) sowohl auf der Flasche, im Onlineshop und auch bei schriftlichen Listen funktioniert und für mich als Verbraucher durchaus Sinn macht.
Gruß Markus
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Ja, so habe ich die Angaben dann auch gefunden. Ich will ja nicht schon wieder kritisieren, aber der QR-CODE war so klein, dass es mir erst nach vielen Versuchen gelungen ist, ihn zu scannen
. Und es fehlen die Angaben für die GG in Subskription. Keine Ahnung, ob das in diesem Stadium überhaupt schon möglich sind.
VG Nora

VG Nora
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Diese Angaben können ja aktuell noch gar nicht verfügbar sein, da sich diese Weine noch im Fass befinden und sich selbst der Alkoholgehalt, Restzucker noch nicht exakt bestimmen lässt. Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt noch möglich, ggf. in die Entwicklung des Weines mit entsprechenden Mitteln einzugreifen.
Gruß Markus
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...dennoch: auch die Subskription ist ein Kaufgeschäft und vor Tätigung desselben muß der Käufer dem Verordnungswillen entsprechend die Zutaten / Nährwerte einsehen können. Bin gespannt, ob das in näherer Zukunft irgendwelche Folgen hat. MWn ist diesbezüglich aktuell keine Ausnahme / Sonderregelung definiert...Rieslingfan hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 18:33 Diese Angaben können ja aktuell noch gar nicht verfügbar sein, da sich diese Weine noch im Fass befinden und sich selbst der Alkoholgehalt, Restzucker noch nicht exakt bestimmen lässt. Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt noch möglich, ggf. in die Entwicklung des Weines mit entsprechenden Mitteln einzugreifen.
Viele Grüße
Erich
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Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Bei der gerade laufenden Primeur-Kampagne für die 24er Bordeaux ist das auch so wie bei den GGs von Wittmann: die Pflichtangaben sind nicht verfügbar. Und in diesem Fall ist es tatsächlich so: die Weine sind noch im Fass (bei weißen 24er-GGs wäre ich da gar nicht so sicher), und bei manchen Erzeugern steht noch nicht einmal die finale Cuvée fest. Da kann es noch keine Werte geben, die das, was da in einem Jahr in die Flasche kommt, zuverlässig abbilden.EThC hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 20:46...dennoch: auch die Subskription ist ein Kaufgeschäft und vor Tätigung desselben muß der Käufer dem Verordnungswillen entsprechend die Zutaten / Nährwerte einsehen können. Bin gespannt, ob das in näherer Zukunft irgendwelche Folgen hat. MWn ist diesbezüglich aktuell keine Ausnahme / Sonderregelung definiert...Rieslingfan hat geschrieben: ↑So 25. Mai 2025, 18:33 Diese Angaben können ja aktuell noch gar nicht verfügbar sein, da sich diese Weine noch im Fass befinden und sich selbst der Alkoholgehalt, Restzucker noch nicht exakt bestimmen lässt. Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt noch möglich, ggf. in die Entwicklung des Weines mit entsprechenden Mitteln einzugreifen.
Ich denke, die Möglichkeit zum Subskriptionskauf unfertiger Weine hat man bei der Erstellung der Verordnung einfach vergessen - ein handwerklicher Fehler. Soll ja mal vorkommen

Gruß
Ulli
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Also wirklich... ich kaufe, was mir schmeckt - diese ganzen Pflichtangaben sind mir sowas von sch...egal - Wein ist Wein. Punkt.
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...das hast Du ja jetzt schon mehrfach nachdrücklich kommuniziert und ich will das auch gar nicht kritisieren. Dennoch rein interessehalber: interessiert Dich bei den Lebensmitteln auch so gar nicht, was drin ist?
Viele Grüße
Erich
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