Gerald,Gerald hat geschrieben: So gesehen halte ich die Qualitätsrangordnung à la VDP (also nach Lagen) schon sinnvoller als die - letztendlich nichtssagende - Reihung nach Mostgewicht wie in der Wachau. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema ...
so einfach ist das mit der VDP-Klassifizierung auch nicht. Damit bei einem trockenen Wein der Lagenname erscheinen darf, muss der Most auch noch ein Mindestmostgewicht aufweisen; typischerweise das, was einer Spätlese im jeweiligen Anbaubereich entspricht. Die meisten Erzeuger überschreiten diese Vorgabe aber locker, zumindest beim GG, welches weinrechtlich im Regelfall einer trockenen Auslese entspricht (sowas gab es auch früher schon). Unter 13% vorhandenem Alkohol läuft da kaum noch was (vielleicht 2010, aber da habe ich keinen Überblick), wobei bei den deutschen GGs im Gegensatz zu vielen Wachauern dann auch noch 6 bis 8 Gramm Restzucker dazukommen.
Gruß
Ulli