MichaelWagner hat geschrieben:
das gilt dann mehr oder weniger für auf Qualitätswein abgestufte Prädikatsweine, die als Einzellage vermarktet werden....korrekt?
Die Abstufung im eigentlichen Sinne ist ja nur eine Möglichkeit. Du kannst ja auch einen "echten" Qualitätswein machen, indem Du den Most aufbesserst - was ja bei Prädikatsweinen verboten wäre.
Im Kern: willst Du eine Einzellage auf dem Etikett haben, müssen die Trauben für den Wein mindestens Kabinett-Mostgewicht haben. Das heißt an der Mosel 72 Oechsle.
Nehmen wir an, Du hast einen Most mit 75 Oechsle - dann hast Du drei Möglichkeiten:
- Du chaptalisierst, machst damit einen "echten" Qualitäswein und verkaufast ihn als solchen mit Lagenangabe
- Du chaptalisierst nicht und verkaufst den Wein mit dem Prädikat "Kabinett" und Lagenangabe
- Du chaptalisierst nicht, und stufst den Wein dennoch zum Qualitätswein mit Lagenangabe ab, z.B. weil "Kabinett" bei dir aus Trauben mit höherem Mostgewicht kommen und Deine Kunden das wissen.
Alle drei Wege wären zulässig.
Gruß
Ulli