Die berühmte 15% Regelung

Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

MichaelWagner hat geschrieben:SPD, CDU und Grüne haben diesen "Antrag zur Weiterentwicklung des Weinbezeichnungsrecht / Einzellagenprofilierung" bereits gemeinschaftlich verabschiedet wie ich heute morgen lese...
Du beziehst Dich vermutlich auf das hier:

http://landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2553-16.pdf

Von einem Prädikatsgebot für Weine aus Einzellagen steht da aber kein Wort. Und vieles hört sich für mich sehr vernünftig an. Fragt sich nur, ob es so umgesetzt wird 8-)

Gruß
Ulli
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

das Ziel ist grundsätzlich sehr vernünftig, nur auf Seite 3 unten:

"Als Mindestmostgewichte sollten für Weine aus Kataster- und Einzellagen das
Mostgewicht der Eingangsstufe für Prädikatswein ab dem Weinjahrgang 2014
festgelegt werden."

Klingt für mich nicht so vernünftig. Kann ja sein, dass ich das falsch interpretiere, aber ich lese daraud, dass es den Qualitätswein (ohne Prädikat) aus der Einzellage dann nicht mehr gibt.

Oder lese ich hier falsch???
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
Moselfan
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von Moselfan »

Nein das heißt nur, dass ein Qualitätswein auf dem eine Einzellage vermerkt werden soll mindesten 72 Oechsle (bzw. Kabinett-Niveau) haben muss. Ist immer noch ein Qualitätswein, du kannst ihn anreichern konzentrieren usw, nur muss er eben schon eine gewisse Reife haben.
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

ja, nu, wenn er Kabinett-Niveau haben muss, dann ists ja doch ein abgestufter Prädikatswein?!
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

Moselfan hat geschrieben:Nein das heißt nur, dass ein Qualitätswein auf dem eine Einzellage vermerkt werden soll mindesten 72 Oechsle (bzw. Kabinett-Niveau) haben muss. Ist immer noch ein Qualitätswein, du kannst ihn anreichern konzentrieren usw, nur muss er eben schon eine gewisse Reife haben.
Interpretiere ich ganz genauso. Du musst mit mindestens Kabinett-Mostgewicht ernten, kannst aber trotzdem anreichern und dann als Qualitätswein verkaufen (oder auch nicht anreichern und trotzdem als Qualitätswein verkaufen, = Abstufung).

Werden die 72 Oechsle heute bei einer einigermaßen qualitätsorientierter Weinbergsarbeit denn überhaupt noch unterschritten?

Gruß
Ulli
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

OK, ich glaube ich habe meinen gedanklichen Hänger gelöst:

das gilt dann mehr oder weniger für auf Qualitätswein abgestufte Prädikatsweine, die als Einzellage vermarktet werden....korrekt?
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BuschWein
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von BuschWein »

Es gibt dann eben ein Mindestmostgewicht für Qualitätsweine mit Einzellagenbezeichnung, hat mit Abstufung und so weiter gar nichts zu tun.
Armin
www.gutsweine.com

Dumme Menschen machen immer den gleichen Fehler, intelligente immer Neue ;)
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

ja, nu, Armin. Das ist mir schon klar...nur den Sinn verstehe ich nicht ganz...es geht doch bei der Lagenkennzeichung nicht um Mostgewichte sondern um Herkunft...ergo: was bringts???
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
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UlliB
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von UlliB »

MichaelWagner hat geschrieben: das gilt dann mehr oder weniger für auf Qualitätswein abgestufte Prädikatsweine, die als Einzellage vermarktet werden....korrekt?
Die Abstufung im eigentlichen Sinne ist ja nur eine Möglichkeit. Du kannst ja auch einen "echten" Qualitätswein machen, indem Du den Most aufbesserst - was ja bei Prädikatsweinen verboten wäre.

Im Kern: willst Du eine Einzellage auf dem Etikett haben, müssen die Trauben für den Wein mindestens Kabinett-Mostgewicht haben. Das heißt an der Mosel 72 Oechsle.

Nehmen wir an, Du hast einen Most mit 75 Oechsle - dann hast Du drei Möglichkeiten:

- Du chaptalisierst, machst damit einen "echten" Qualitäswein und verkaufast ihn als solchen mit Lagenangabe
- Du chaptalisierst nicht und verkaufst den Wein mit dem Prädikat "Kabinett" und Lagenangabe
- Du chaptalisierst nicht, und stufst den Wein dennoch zum Qualitätswein mit Lagenangabe ab, z.B. weil "Kabinett" bei dir aus Trauben mit höherem Mostgewicht kommen und Deine Kunden das wissen.

Alle drei Wege wären zulässig.

Gruß
Ulli
MichaelWagner
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Re: Die berühmte 15% Regelung

Beitrag von MichaelWagner »

nu macht Sachen Männer...ist nicht so, dass ich mit dem Thema Weinbereitung so völlig unvertraut wäre...gerade in meinem Job ;)

Ich verstehe nur nicht, inwieweit eine Mostgewichtsanhebung, die Profilierung einer Einzellage vorantreibt....da würde ich jetzt bspw. eher bei der Verschnittregelung (Ausgangsthema) ansetzen....oder nicht???
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
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