Hallo Torsten,thvins hat geschrieben:Hallo Bernd,
Deine angegebene Quelle würde ich aber mit Vorsicht genießen. Angeblich verkauft er den Wein umsatzsteuerbefreit laut seinem Shop. Rechnest du die üblichen 19% drauf, dann bist du wesentlich teurer als bei Aldi.
Als ich damals mit Weinimport angefangen habe, hat man mir auf dem Finanzamt gesagt, ich könne Wein nicht umsatzsteuerbefreit verkaufen - daher musste ich damals von der Kleinunternehmerregelung weg, obwohl ich anfangs umsatztechnisch da rein gepaßt hätte. Aber ich hätte dann auf jede aus einem anderen EU-Land bezogene Flasche sofort bei Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer abführen müssen und hätte diese aber nicht als Kleinunternehmer wieder als Wareneinkauf ziehen können. Das wäre damals ein erquicklich 4 steliger Betrag geworden, den man mir sofort in Rechnung gestellt hätte. Wenn bei dem besagten Händler der Zoll oder das Finanzamt an die Tür klopfen, dürfte es schnell ganz eng werden. Und beim offiziellen Weinimport geht keine Information verloren. Die merken dann schon irgendwann, wenn jemand sein Geld nicht abgeführt hat.
Auch wenn er doch über die Umsatzgrenze kommt, zahlt er alles nach. Ich musste damals auch nachzahlen, weil ich mitten im Jahr mit dem Wechsel anfangen wollte. Ich hatte natürlich auch niemandem die Umsatzsteuer berechnet, weil ich dachte, ich müßte ja keine abführen... Zum Glück waren meine damaligen anfänglichen Weinkäufer alles auch Weinfreunde und bis auf ein einziger haben sie mir alle die Umsatzsteuer nachgezahlt, die das Finanzamt von mir haben wollte. Dennoch bin ich damals auf einigen Hundert Euro Lehrgeld sitzen geblieben, die ich aus eigener Tasche zahlen musste. Schließlich musste ich auch auf alle anderen Einnahmen plötzlich die 19 % abführen und bei Honoraren oder Kleinstumsätzen wie dem Verkauf einer einzelnen CD kam noch ein erquicklich Häuflein zusammen...
Ich bin der Betreiber der Seite und möchte kurz auf Deinen Kommentar eingehen, weil ich diesen so nicht stehenlassen kann.
Selbstverständlich kann man Wein umsatzsteuerbefreit verkaufen, sofern man Kleinunternehmer ist (§ 19 Abs. 1 UStG). Andererseits entfällt dann aber auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, d. h. man kann die auf den Wareneinsatz gezahlte Umsatzsteuer nicht beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Man ist dadurch steuerlich im Prinzip so gestellt wie ein Nicht-Kleinunternehmer, nur dass man aus Steuervereinfachungsgründen eben keine Umsatzsteuer abführt bzw. verrechnet. Wenn man so wie Du seinen Kleinunternehmerstatus aufgibt, muss man für zukünftige Verkäufe Umsatzsteuer ausweisen, ist dafür aber auch vorsteuerabzugsberechtigt.
Weiter sprichst Du den sogenannten Innergemeinschaftlichen Erwerb aus EU-Ländern an. Dieser ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Allerdings wäre man ja als Kleinunternehmer besser gestellt, wenn man steuerfrei Waren bezieht und diese ohne Ausweis von Umsatzsteuer wieder verkauft. Man muss aber auf eingekaufte Waren im Bestimmungsland (in meinem Fall Deutschland) die sogenannte Erwerbssteuer bezahlen (die von Dir erwähnte Einfuhrumsatzsteuer gilt für Drittländer (nicht EU)). Die Erwerbssteuer beträgt in Deutschland wie von Dir erwähnt 19 %, entspricht also der deutschen Umsatzsteuer. Und eben diese Erwerbssteuer wird von mir auf jede in einem EU-Land bezogene Flasche bezahlt, ich brauche also kein Finanzamt zu fürchten (ich heiße ja auch nicht Uli Hoeneß

Im Übrigen ist es verboten, Waren im Internet anzubieten ohne Ausweis sämtlicher Preisbestandteile. Wenn auf meiner Seite „umsatzsteuerbefreit gem. § 19 UStG“ steht, dann komme ich damit lediglich meiner gesetzlichen Verpflichtung nach. Weitere Preisbestandteile gibt es nicht, demnach wird selbstverständlich auch kein Käufer dazu aufgefordert, mir Umsatzsteuer nachzuzahlen, wodurch ich mich strafbar machen würde. Sämtliche Weine auf der Homepage gibt es also zu dem angezeigten Preis. Die Weine sind teilweise eben wirklich knapp kalkuliert, das ist alles.
Gruß Alex