Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
MichaelWagner
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von MichaelWagner »

@Ollie:

großartig. Ich habe den Text kopiert, schön gesetzt, ausgedruckt und laminiert. Muss mir noch einen passenden Rahmen besorgen und dann wird er meinen Verkostungsraum zieren. Und jeder, der mich in Zukunft auf das Thema anspricht, wird angehalten sich das zum besseren Verständnis zu Gemüte zu führen :lol:
wenns läuft, dann läufts. Aber bis es läuft, dauerts...
VDP Liljenström
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von VDP Liljenström »

Behandeln wir mal die Lage Forster Ungeheuer als exemplarisch für den Lagenumgang beim VDP. Kann es also aus dem Forster Ungeheuer sowohl ein trockenes Grosses Gewächs, ein trockenes Erstes Gewächs wie auch einen trockenen QbA Zweitwein mit der Lagenbezeichnung Forster Ungeheuer geben? Und das alles auch von EINEM Weingut. Wäre dazu noch ein trockener Kabinett mit der Lagenbezeichnung möglich?

Oder kann EIN Weingut nur einmal den Lagennamen auf die Flasche schreiben und für alle anderen Weine ist er verbraucht?

Gilt daher weiterführend, dass andere Weingüter mit der gleichen Lagenbezeichnung jedoch auch Erste Gewächse oder ein Kabinett mit der Lagenbezeichnung auf den Markt bringen dürfen, also unabhängig vom Weingut die gesamte Bandbreite der Lagenweine auf dem Markt befindlich sein können?

Mit ist es mit halbtrockenen Weinen? Können die auch als QbA halbtrocken MIT der Lagenbezeichnung auf den Markt kommen? Oder ist diese Variante nur anderen Anbaugebieten wie der Nahe vorbehalten und gilt das also beispielsweise für die Lage Monzinger Halenberg, dass aus ihr GG, Erste Lage, Zweitwein QbA, Kabinett trocken und QbA halbtrocken möglich sind?
Sehr geehrter Herr Vahlefeld,

das Grundprinzip ist sehr simpel: es gibt vier Stufen der Pyramide: VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.ERSTE LAGE und VDP.GROSSE LAGE. Die Lagen werden entweder als EL oder als GL klassifiziert. Eine Abstufung innerhalb einer Lage kann es nicht geben. Die einzige Besonderheit ist der Name VDP.GROSSES GEWÄCHS, welcher der trockene Wein einer VDP.GROSSEN LAGE ist. Ein Erstes Gewächs gibt es generell nicht (außer weiterhin bei den nicht-VDP Mitgliedern des Weinbauverbandes Rheingau). Erst wenn ein Wein die Qualitätskriterien und -beschränkungen einhält, darf dieser als Wein der jeweilgen Stufe gekennzeichnet werden (z.B.:Banderole auf der Kapsel). Also kann es z.B. ein Forster Ungeheuer Riesling GG geben, ein Forster Ungeheuer Weißburgunder GG, FU Riesling/Weißburgunder Kabinett, FU Riesling/Weißburgunder Spätlese, FU Riesling/Weißburgunder Auslese, BA, TBA, Eiswein.
Halbtrockene Weine dürfen natürlich auch als VDP.GROSSE LAGE bzw. VDP.ERSTE LAGE erscheinen. Um den Unterschieden der Regionen gerecht zu werden können diese entscheiden, ob sie eine halbtrockene Prädikatsstufe definieren.
Es kann bei großem Besitz einer VDP.GROSSEN LAGE vorkommen (regional definiert, z.B. an der Nahe ab 5ha), dass der Lagenname auch für einen trockenen Zweitwein OHNE Aussttattung der Klassifikationszeichen verwendet wird. Bis zur Übergangsfrist 2015 kann auf Ausnahmeantrag der Lagenname mit dem Begriff Kabinett trocken erscheinen. Trockene Prädikatsangaben werden nach und nach verschwinden. Das heißt jedoch nicht, dass die Weingüter Ihre Art des Weinmachens ändern und vermehrt chaptalisieren. Die Aussagekraft solcher Prädikate im trockenen Bereich hat sich mit den Jahren überholt.

Besonders dieses erste Jahr ist kompliziert zu verstehen, aber das Grundgerüst an sich ist einfach und wird mit der Zeit, wenn die Weingüter weiter in der Umsetzung sind, immer klarer werden.
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Markus Vahlefeld
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Markus Vahlefeld »

VDP Liljenström hat geschrieben: das Grundprinzip ist sehr simpel: es gibt vier Stufen der Pyramide: VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.ERSTE LAGE und VDP.GROSSE LAGE. Die Lagen werden entweder als EL oder als GL klassifiziert. Eine Abstufung innerhalb einer Lage kann es nicht geben. Die einzige Besonderheit ist der Name VDP.GROSSES GEWÄCHS, welcher der trockene Wein einer VDP.GROSSEN LAGE ist. Ein Erstes Gewächs gibt es generell nicht (außer weiterhin bei den nicht-VDP Mitgliedern des Weinbauverbandes Rheingau). Erst wenn ein Wein die Qualitätskriterien und -beschränkungen einhält, darf dieser als Wein der jeweilgen Stufe gekennzeichnet werden (z.B.:Banderole auf der Kapsel). Also kann es z.B. ein Forster Ungeheuer Riesling GG geben, ein Forster Ungeheuer Weißburgunder GG, FU Riesling/Weißburgunder Kabinett, FU Riesling/Weißburgunder Spätlese, FU Riesling/Weißburgunder Auslese, BA, TBA, Eiswein.
Halbtrockene Weine dürfen natürlich auch als VDP.GROSSE LAGE bzw. VDP.ERSTE LAGE erscheinen. Um den Unterschieden der Regionen gerecht zu werden können diese entscheiden, ob sie eine halbtrockene Prädikatsstufe definieren.
Es kann bei großem Besitz einer VDP.GROSSEN LAGE vorkommen (regional definiert, z.B. an der Nahe ab 5ha), dass der Lagenname auch für einen trockenen Zweitwein OHNE Aussttattung der Klassifikationszeichen verwendet wird. Bis zur Übergangsfrist 2015 kann auf Ausnahmeantrag der Lagenname mit dem Begriff Kabinett trocken erscheinen. Trockene Prädikatsangaben werden nach und nach verschwinden. Das heißt jedoch nicht, dass die Weingüter Ihre Art des Weinmachens ändern und vermehrt chaptalisieren. Die Aussagekraft solcher Prädikate im trockenen Bereich hat sich mit den Jahren überholt.

Besonders dieses erste Jahr ist kompliziert zu verstehen, aber das Grundgerüst an sich ist einfach und wird mit der Zeit, wenn die Weingüter weiter in der Umsetzung sind, immer klarer werden.
So weit, so klar. wenn ich es richtig verstehe, wurde also der Lagenverbrauch abgeschafft. Man kann jetzt aus einer Grossen Lagen beliebig viele trockene GGs und trockene wie auch nicht-trockene Prädikatsweine hervorzaubern. Zur Not noch einen trockenen QbA mit der Lagenbezeichnung, wenn es genehmigt ist.

Mich wundert nur folgendes: das Forster Ungeheuer habe ich deswegen gewählt, weil Bassermann-Jordan explizit aus dieser Lage nun einen "Erste-Lagen"-Wein auf dem Markt hat. Das macht wenig Sinn, wenn ich das mit dem vergleiche, was Sie, Herr Liljenström weiter oben ausführen.

http://www.bassermann-jordan.de/de/wein ... -lage.html

Welche Sondergenehmigung gab es denn nun dafür?

Für die beiden Deidesheimer Lagen Grainhübel und Kieselberg gilt übrigens das gleiche. Auf der VDP-Seite sind sie als Grosse Lagen gekennzeichnet, während BJ sie als "Erste-Lagen"-Weine vermarktet.

Gibt es da Konfusion?
Moselfan
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Moselfan »

VDP Liljenström hat geschrieben:
Trockene Prädikatsangaben werden nach und nach verschwinden. Das heißt jedoch nicht, dass die Weingüter Ihre Art des Weinmachens ändern und vermehrt chaptalisieren. Die Aussagekraft solcher Prädikate im trockenen Bereich hat sich mit den Jahren überholt.
Ich bin immer noch der Meinung, dass durch den "Abstieg" auf QbA auch vermehrt die damit erlaubten BEhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, sei es nun Chaptalisieren, Konzentierung oder was weiß ich.
Und ich bitte um Entschuldigung: Wo bitte soll sich die Aussagekraft der trockenen Prädikate überholt haben ?!? GERADE der Kabinett trocken drückt für mich immer noch einen expliziten Weintyp aus ! Ein leichten, erfrischenden Wein, niedrig im Alkohol, der qualitativ erheblich über den QbA liegen sollte. Das hat nichts mit der Traubenreife zu tun sondern mit der Stilistik. Und ich finde es Schade und mehr als Bedenklich das es inzwischen diverse trockene Kabinette im Bereich von 12,5% oder 13,0%vol gibt. Tendenz steigend. Und das gerade auch bei auffälligen vielen Mitgliedern des VDPs, besonders in Franken, Baden und der Pfalz (Jaja ich weiß die böse Klimaerwährumung, aber man kann ja auch nicht alles darauf schieben).
Ich bin der Meinung, dass der VDP gewaltig am seinem eigens definierten Ziel vorbeigeschossen ist. Die Bezeichnungen "einfacher" zu machen, WELCHER Ottonormalverbraucher (und das sind ja wahrscheinlich immer noch min 70% der Weinkäufer) soll denn bitte schön bei den ganzen Stufen, Zwischenstufen, Ausnahmen, Übergangsfristen, Gesteinsnamen, Ortsnamen, schlechte Anwendung des Schullateins, oder was weiß ich denn noch durchblicken ? Das tuen ja noch nicht mal wir "Profis" ! Ich behaupte ja nicht, dass das 1971 System perfekt war, ganz im Gegenteil gerade in Bezug auf Lagenzusammenfassung usw- wurden da erhebliche Fehler gemacht, aber immerhin hatte man einen groben Anhaltspunkt, der erste VDP-Vorschlag mit 3 Kategorieren war da meiner Meinung nach auf einem sehr guten Weg die mängel zumindest ETWAS auszugleichen. Aber dann stößt man wieder auf diese Inkonsiquenz, weil wieder auf alles und jeden Rücksicht genommen werden soll. Und jetzt alles auf den Gesetzgeber schieben ? Typisch Deutsch...so schön einfach, natürlich wäre es schön wenn der Staat ein allgemein gültiges den neuen Gegebenheiten angepasstes Weinrecht herausbringen würde. Aber das wird wohl noch etwas dauern, steht wahrscheinlich auch nicht auf der höchsten Priorität momentan. Aber trotzdem kann man doch etwas selbst tun ! Und nicht die Schuld wieder auf Vaterstaat abwälzen wenn es an einem selbst (bzw. den Mitgliedern) scheitert.
Dirk Würtz
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Registriert: Mo 6. Dez 2010, 15:30

Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Markus Vahlefeld hat geschrieben:
VDP Liljenström hat geschrieben: das Grundprinzip ist sehr simpel: es gibt vier Stufen der Pyramide: VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.ERSTE LAGE und VDP.GROSSE LAGE. Die Lagen werden entweder als EL oder als GL klassifiziert. Eine Abstufung innerhalb einer Lage kann es nicht geben. Die einzige Besonderheit ist der Name VDP.GROSSES GEWÄCHS, welcher der trockene Wein einer VDP.GROSSEN LAGE ist. Ein Erstes Gewächs gibt es generell nicht (außer weiterhin bei den nicht-VDP Mitgliedern des Weinbauverbandes Rheingau). Erst wenn ein Wein die Qualitätskriterien und -beschränkungen einhält, darf dieser als Wein der jeweilgen Stufe gekennzeichnet werden (z.B.:Banderole auf der Kapsel). Also kann es z.B. ein Forster Ungeheuer Riesling GG geben, ein Forster Ungeheuer Weißburgunder GG, FU Riesling/Weißburgunder Kabinett, FU Riesling/Weißburgunder Spätlese, FU Riesling/Weißburgunder Auslese, BA, TBA, Eiswein.
Halbtrockene Weine dürfen natürlich auch als VDP.GROSSE LAGE bzw. VDP.ERSTE LAGE erscheinen. Um den Unterschieden der Regionen gerecht zu werden können diese entscheiden, ob sie eine halbtrockene Prädikatsstufe definieren.
Es kann bei großem Besitz einer VDP.GROSSEN LAGE vorkommen (regional definiert, z.B. an der Nahe ab 5ha), dass der Lagenname auch für einen trockenen Zweitwein OHNE Aussttattung der Klassifikationszeichen verwendet wird. Bis zur Übergangsfrist 2015 kann auf Ausnahmeantrag der Lagenname mit dem Begriff Kabinett trocken erscheinen. Trockene Prädikatsangaben werden nach und nach verschwinden. Das heißt jedoch nicht, dass die Weingüter Ihre Art des Weinmachens ändern und vermehrt chaptalisieren. Die Aussagekraft solcher Prädikate im trockenen Bereich hat sich mit den Jahren überholt.

Besonders dieses erste Jahr ist kompliziert zu verstehen, aber das Grundgerüst an sich ist einfach und wird mit der Zeit, wenn die Weingüter weiter in der Umsetzung sind, immer klarer werden.
So weit, so klar. wenn ich es richtig verstehe, wurde also der Lagenverbrauch abgeschafft. Man kann jetzt aus einer Grossen Lagen beliebig viele trockene GGs und trockene wie auch nicht-trockene Prädikatsweine hervorzaubern. Zur Not noch einen trockenen QbA mit der Lagenbezeichnung, wenn es genehmigt ist.

Mich wundert nur folgendes: das Forster Ungeheuer habe ich deswegen gewählt, weil Bassermann-Jordan explizit aus dieser Lage nun einen "Erste-Lagen"-Wein auf dem Markt hat. Das macht wenig Sinn, wenn ich das mit dem vergleiche, was Sie, Herr Liljenström weiter oben ausführen.

http://www.bassermann-jordan.de/de/wein ... -lage.html

Welche Sondergenehmigung gab es denn nun dafür?

Für die beiden Deidesheimer Lagen Grainhübel und Kieselberg gilt übrigens das gleiche. Auf der VDP-Seite sind sie als Grosse Lagen gekennzeichnet, während BJ sie als "Erste-Lagen"-Weine vermarktet.

Gibt es da Konfusion?
Ich darf mal kurz einspringen:

Nein, der Lagenverbrauch ist nicht abgeschafft.

Nein, ein Weingut kann aus einer VDP.Grossen Lage nicht beliebig viele GGs machen, sondern nur eines. Es gibt nur EIN Grosses Gewächs. Er kann aber einen sogenannten trockenen Zweitwein machen, der entweder ein QbA oder mit Ausnahme ein trockener Kabinett ist. Dieser Wein trägt dann aber NICHT die Bezeichning "VDP.Grosse Lage", sondern ganz normal den Lagenamen.

Nicht trockene Prädikatsweine kann er ab Kabinett aufwärts machen. aber auch nur jeweils einen, außer einer eventuellen "Goldkapselvariante" beispielsweise für eine Versteigerung.

Eine VDP.Grosse Lage kann NIEMALS auch gleichzeitig eine VDP.Erste Lage sein. Dafür gibt es auch KEINE Sondergenehmigung.

Klar soweit? :D :D :D :D
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Vielleicht noch eine Sache, lieber Markus:

"Lagenverbrauch" heißt, wenn einer in einer potenziell dafür vorgesehenen Lage aus einem Wein einer Rebsorte ein anerkanntes Grosses Gewächs macht, ist die Lage automatisch eine "VDP.Grosse" Lage.
Beispiel:
2012 Hattenheim Hassel Spätburgunder GG, Qualitätswein trocken = Hattenheim Hassel "VDP.Grosse LAge". Auch in Sachen Riesling...
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Markus Vahlefeld
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Markus Vahlefeld »

Moin Dirk, Danke Dir für Deine Kommentare. Ich ging bisher davon aus, dass Lagenverbrauch bedeute, dass, wenn aus einer dafür vorgesehenen Lage ein GG gemacht wird, auf keinem anderen Wein des Weinguts diese Lage wieder auftauchen darf. Aber das scheint ja falsch zu sein...

Schafft Du es denn, das Mysterium Bassermann-Jordan aufzuklären. Warum machen die VDP.ErsteLagen-Weine aus Lagen, die als Grosse Lagen klassifiziert sind?
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Ja, das ist falsch, da hast Du recht.

Was Bassermann-Jordan angeht, halte ich das schlicht für einen Fehler. Schreib denen doch mal...
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Charlie
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Charlie »

Ollie, nur von ihm selbst zu übertreffen.

Ich habe dazu auch eine ernsthafte Frage:
Darf der VDP denn juristisch überhaupt den Besitz von nicht VDP Winzern klassifizieren ? Anders gefragt: was ist, wenn ein nicht-VDP Winzer sich darüber beschwert, dass der VDP zu Parzellen die ihm gehören eine Qualitätsaussage macht? Oder können strenggenommen nur die Parzellen klassifiziert werden, die VDP Winzern gehören?
Dirk Würtz
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!

Beitrag von Dirk Würtz »

Lieber Charlie,

Die VDP-Klassifikation hat keinerlei Auswirkungen auf Flächen von Nicht-VDPisten. Das wäre ja aber auch ein Ding...
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