Behandeln wir mal die Lage Forster Ungeheuer als exemplarisch für den Lagenumgang beim VDP. Kann es also aus dem Forster Ungeheuer sowohl ein trockenes Grosses Gewächs, ein trockenes Erstes Gewächs wie auch einen trockenen QbA Zweitwein mit der Lagenbezeichnung Forster Ungeheuer geben? Und das alles auch von EINEM Weingut. Wäre dazu noch ein trockener Kabinett mit der Lagenbezeichnung möglich?
Oder kann EIN Weingut nur einmal den Lagennamen auf die Flasche schreiben und für alle anderen Weine ist er verbraucht?
Gilt daher weiterführend, dass andere Weingüter mit der gleichen Lagenbezeichnung jedoch auch Erste Gewächse oder ein Kabinett mit der Lagenbezeichnung auf den Markt bringen dürfen, also unabhängig vom Weingut die gesamte Bandbreite der Lagenweine auf dem Markt befindlich sein können?
Mit ist es mit halbtrockenen Weinen? Können die auch als QbA halbtrocken MIT der Lagenbezeichnung auf den Markt kommen? Oder ist diese Variante nur anderen Anbaugebieten wie der Nahe vorbehalten und gilt das also beispielsweise für die Lage Monzinger Halenberg, dass aus ihr GG, Erste Lage, Zweitwein QbA, Kabinett trocken und QbA halbtrocken möglich sind?
Sehr geehrter Herr Vahlefeld,
das Grundprinzip ist sehr simpel: es gibt vier Stufen der Pyramide: VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.ERSTE LAGE und VDP.GROSSE LAGE. Die Lagen werden entweder als EL oder als GL klassifiziert. Eine Abstufung innerhalb einer Lage kann es nicht geben. Die einzige Besonderheit ist der Name VDP.GROSSES GEWÄCHS, welcher der trockene Wein einer VDP.GROSSEN LAGE ist. Ein Erstes Gewächs gibt es generell nicht (außer weiterhin bei den nicht-VDP Mitgliedern des Weinbauverbandes Rheingau). Erst wenn ein Wein die Qualitätskriterien und -beschränkungen einhält, darf dieser als Wein der jeweilgen Stufe gekennzeichnet werden (z.B.:Banderole auf der Kapsel). Also kann es z.B. ein Forster Ungeheuer Riesling GG geben, ein Forster Ungeheuer Weißburgunder GG, FU Riesling/Weißburgunder Kabinett, FU Riesling/Weißburgunder Spätlese, FU Riesling/Weißburgunder Auslese, BA, TBA, Eiswein.
Halbtrockene Weine dürfen natürlich auch als VDP.GROSSE LAGE bzw. VDP.ERSTE LAGE erscheinen. Um den Unterschieden der Regionen gerecht zu werden können diese entscheiden, ob sie eine halbtrockene Prädikatsstufe definieren.
Es kann bei großem Besitz einer VDP.GROSSEN LAGE vorkommen (regional definiert, z.B. an der Nahe ab 5ha), dass der Lagenname auch für einen trockenen Zweitwein OHNE Aussttattung der Klassifikationszeichen verwendet wird. Bis zur Übergangsfrist 2015 kann auf Ausnahmeantrag der Lagenname mit dem Begriff Kabinett trocken erscheinen. Trockene Prädikatsangaben werden nach und nach verschwinden. Das heißt jedoch nicht, dass die Weingüter Ihre Art des Weinmachens ändern und vermehrt chaptalisieren. Die Aussagekraft solcher Prädikate im trockenen Bereich hat sich mit den Jahren überholt.
Besonders dieses erste Jahr ist kompliziert zu verstehen, aber das Grundgerüst an sich ist einfach und wird mit der Zeit, wenn die Weingüter weiter in der Umsetzung sind, immer klarer werden.