Sehr geehrte Damen und Herren,
Markus Vahlefeld hat uns über Facebook auf diese Diskussion aufmerksam gemacht. Gewisse Unklarheiten mit dem Status quo der Umsetzung der VDP.Klassifikation kann ich verstehen.
Ich möchte jetzt nicht auf einzelnen Fragen gesondert antworten sondern biete Ihnen an, dass ich tiefergehende Informationen bei Bedarf gerne an Sie verschicke bzw. per email oder Telefon erreichbar bin.
Allgemein lässt sich zum jetztigen Zeitpunkt vielleicht folgendes sagen: die Umsetzung der VDP.Klassifikation begann mit dem Jahrgang 2012 und hat eine geplante Übergangszeit bis 2015. Viele Weingüter haben bereits die Klassifikation gut umgesetzt. Ein großes Problem stellt die Lagenabgrenzung in solchen Gebieten dar, die teilweise zur Zeit aufgrund des Weingesetztes von 1971 nur noch über eine Einzellage verfügen. Hier warten wir auf die gesetzliche Grundlage alte Gewannenamen als Einzellage wieder verwenden zu dürfen.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie mich gerne unter t.lilienstroem@vdp.de bzw. unter 06131 94565-12 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Lilienström
Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
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- Registriert: Mo 3. Jun 2013, 09:55
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Vielen Dank für die 37 Seiten ZusammenfassungOllie hat geschrieben: Den Mann auf der Strasse juckt doch das Etikett nicht, solange es huebsch ist.

Grüße
Martin
Military justice is to justice what military music is to music [Groucho Marx]
Martin
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- Markus Vahlefeld
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Hallo Herr Lilienström,
vielen Dank für die Möglichkeit, sich bei eventuellen Fragen direkt an Sie wenden zu Können. Statt jedoch jede einzelne Frage oder Meinung mit Ihnen persönlich zu diskutieren, wäre uns allen viel mehr geholfen, wenn Sie sich an dieser öffentlichen Diskussion beteiligen könnten. Das ist ja auch Sinn und Zweck eines Forums.
Daher meine ganz konkrete Frage an Sie:
Behandeln wir mal die Lage Forster Ungeheuer als exemplarisch für den Lagenumgang beim VDP. Kann es also aus dem Forster Ungeheuer sowohl ein trockenes Grosses Gewächs, ein trockenes Erstes Gewächs wie auch einen trockenen QbA Zweitwein mit der Lagenbezeichnung Forster Ungeheuer geben? Und das alles auch von EINEM Weingut. Wäre dazu noch ein trockener Kabinett mit der Lagenbezeichnung möglich?
Oder kann EIN Weingut nur einmal den Lagennamen auf die Flasche schreiben und für alle anderen Weine ist er verbraucht?
Gilt daher weiterführend, dass andere Weingüter mit der gleichen Lagenbezeichnung jedoch auch Erste Gewächse oder ein Kabinett mit der Lagenbezeichnung auf den Markt bringen dürfen, also unabhängig vom Weingut die gesamte Bandbreite der Lagenweine auf dem Markt befindlich sein können?
Mit ist es mit halbtrockenen Weinen? Können die auch als QbA halbtrocken MIT der Lagenbezeichnung auf den Markt kommen? Oder ist diese Variante nur anderen Anbaugebieten wie der Nahe vorbehalten und gilt das also beispielsweise für die Lage Monzinger Halenberg, dass aus ihr GG, Erste Lage, Zweitwein QbA, Kabinett trocken und QbA halbtrocken möglich sind?
Vielen Dank für die Beantwortung...
vielen Dank für die Möglichkeit, sich bei eventuellen Fragen direkt an Sie wenden zu Können. Statt jedoch jede einzelne Frage oder Meinung mit Ihnen persönlich zu diskutieren, wäre uns allen viel mehr geholfen, wenn Sie sich an dieser öffentlichen Diskussion beteiligen könnten. Das ist ja auch Sinn und Zweck eines Forums.
Daher meine ganz konkrete Frage an Sie:
Behandeln wir mal die Lage Forster Ungeheuer als exemplarisch für den Lagenumgang beim VDP. Kann es also aus dem Forster Ungeheuer sowohl ein trockenes Grosses Gewächs, ein trockenes Erstes Gewächs wie auch einen trockenen QbA Zweitwein mit der Lagenbezeichnung Forster Ungeheuer geben? Und das alles auch von EINEM Weingut. Wäre dazu noch ein trockener Kabinett mit der Lagenbezeichnung möglich?
Oder kann EIN Weingut nur einmal den Lagennamen auf die Flasche schreiben und für alle anderen Weine ist er verbraucht?
Gilt daher weiterführend, dass andere Weingüter mit der gleichen Lagenbezeichnung jedoch auch Erste Gewächse oder ein Kabinett mit der Lagenbezeichnung auf den Markt bringen dürfen, also unabhängig vom Weingut die gesamte Bandbreite der Lagenweine auf dem Markt befindlich sein können?
Mit ist es mit halbtrockenen Weinen? Können die auch als QbA halbtrocken MIT der Lagenbezeichnung auf den Markt kommen? Oder ist diese Variante nur anderen Anbaugebieten wie der Nahe vorbehalten und gilt das also beispielsweise für die Lage Monzinger Halenberg, dass aus ihr GG, Erste Lage, Zweitwein QbA, Kabinett trocken und QbA halbtrocken möglich sind?
Vielen Dank für die Beantwortung...
- octopussy
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
+ 1Markus Vahlefeld hat geschrieben:vielen Dank für die Möglichkeit, sich bei eventuellen Fragen direkt an Sie wenden zu Können. Statt jedoch jede einzelne Frage oder Meinung mit Ihnen persönlich zu diskutieren, wäre uns allen viel mehr geholfen, wenn Sie sich an dieser öffentlichen Diskussion beteiligen könnten. Das ist ja auch Sinn und Zweck eines Forums.
Ich habe für mich beschlossen, erst einmal abzuwarten, wie sich die Klassifikation so entwickelt. Spannend finde ich aber auf jeden Fall, wie kreativ die VDP-Weingüter sind, wenn es um Mittelwege zwischen alter Praxis, sortimentsbedingten Differenzierungswünschen und neuer Klassifikation geht.
Neulich gesehen: ein Ortswein, der eigentlich ein GG Zweitwein ist: Rebholz 2012 Birkweiler Riesling "vom Rotliegenden" Silberkapsel (=100% Kastanienbusch, aber - silber statt gold - der Zweitwein).
Beste Grüße, Stephan
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
In der Tat, aber zum Negativen!VDP Liljenström hat geschrieben:Viele Weingüter haben bereits die Klassifikation gut umgesetzt.
Da gibt es z.B. das Weingut Castell, wo schon mein Vater kaufte. Hier hat man die Lagen Casteller Hohnart und Casteller Kugelspiel zur "Ersten Lage" klassifiziert, sie aber gleichzeitig vom Kabinett zum QBA runtergestuft und sie in einem Zug mit einer parallelen Preiserhöhung von 1.70 pro Flasche versehen. Jetzt kann man gegebenfalls die Menge per Zuckertüte erhöhen und den vielen blinden Käufern suggerieren, daß sie einen Wein erster Lage kaufen würden, an dem sich u.U. nichts geändert hat. Ich gehöre nicht mehr dazu und habe mich letzte Woche in Franken vergnüglich anders eingedeckt.
Gruß, Grenache
There are 2 reasons for drinking: one is when you are thirsty to cure it, the other, when you are not thirsty to prevent it...prevention is better than cure.
Thomas Love Peacock
Thomas Love Peacock
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Die Aussage bringt endlich auch mal einen vom Gesetzgeber zu verantwortenden Teil ins Spiel. Für mich liegt hier auch der Hauptgrund, warum das System des VDP derzeit nicht in der wünschenswerten Konsequenz umgesetzt werden kann. Sollten kleinere Lagenbezeichnungen möglich sein, würde auch eine größere Trennschärfe möglich. Solange die einzelnen Lagen so groß sind wie derzeit wird es immer GG geben, die diesen Anspruch nicht erfüllen.Ein großes Problem stellt die Lagenabgrenzung in solchen Gebieten dar, die teilweise zur Zeit aufgrund des Weingesetztes von 1971 nur noch über eine Einzellage verfügen. Hier warten wir auf die gesetzliche Grundlage alte Gewannenamen als Einzellage wieder verwenden zu dürfen.
Das einzelne Winzer einen qualitativ nicht GG-würdigen Teil Ihrer Weine unter Bezeichnungen wie Silberkapsel, von der Fels, Lagenwein ohne GG-Bezeichnung oder wie auch immer vermarkten ist mir herzlich egal. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine genauere Differenzierung der Lagen geebnet haben werde auch ich den VDP an der Umsetzung und Kosequenz der Abstufung messen. Vorher nicht.
Vielleicht ist die derzeitig gescholtene Umsetzung einfach Ihrer Zeit voraus

Viele Grüße
Aloys
Aloys
Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Eine aehnliche Situation kenne ich aus meinem anderen Leben:C9dP hat geschrieben: Die Aussage bringt endlich auch mal einen vom Gesetzgeber zu verantwortenden Teil ins Spiel. Für mich liegt hier auch der Hauptgrund, warum das System des VDP derzeit nicht in der wünschenswerten Konsequenz umgesetzt werden kann.
(...)
Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine genauere Differenzierung der Lagen geebnet haben werde auch ich den VDP an der Umsetzung und Kosequenz der Abstufung messen. Vorher nicht.
Wenn ich nicht gerade Rotwein zu Hasenbraten in Rotwein trinke oder mit einem Glas Rotwein in der Hand Hasenbraten in Rotwein koche, bin ich MItglied in so einem Rassenhasenzuechterverein. Die Jungs von der Angorakarnickelclique hatten vor einigen Jahren die Idee, vereinsintern die Langohrangorakarnickelkategorie von der Mittelohrangorakarnickelkategorie und der Kurzohrangorakarnickelkategorie zu unterscheiden, und zwar anhand der Ohrlaenge. (Finde ich als Hasenzuechter aus Ueberzeugung etwas absurd, weil: Hallo?! Hasen haben auch Ohren? Und viel laengere noch dazu? Aber ja mei, wenn's sie gluecklich macht.)
In seinen Statuten zur Nagerzucht wirft der Staat aber seit Anfang der 70er Jahre Karnickel und Hasen in einen Topf und nennt sie "Grossnager". Die Ohrlaenge ist dabei auch gar kein Kriterium (ein grosses Problem dieser Gesetze). Ihr koennt euch vorstellen, dass wir ursaechlich deshalb erhebliche Probleme damit haben, uns vereinsintern ueber die Bestimmungen der Ohrenlaengen der Angorakarnickel zufriedenstellend zu einigen. Einige Karnickelzuechter nun melden bei Wettbewerben ihre Karnickel in zwei Kategorien, je nach dem ob sie die rechten oder linken Ohren vermessen. Dabei hatten wir uns darauf geeinigt, nur ein Ohr pro Karnickel zuzulassen (also, messtechnisch jetzt). Auch war es urspruenglich verboten, mit Klebeband die Karnickelohren aufzurichten, um sie hasiger aussehen zu lassen, aber das ist schon seit Jahren eingerissen und auch eine ganz andere Baustelle. Diese Karnickelzuechter haben halt keinen Respekt vor dem Praedikatshasentum. (Und trotzdem nennen wir uns noch stolz Rassehasenzuechterverein!)
Anyway. Am Ende haben unsere Karnickelleute dem Staat einen Brandbrief geschrieben mit der Forderung, er, der Staat, solle doch bitte gefaelligst die Rahmenbedinungen schaffen, die notwendig dafuer sind, dass wir in unserem Verein die Sache mit der Ohrlaenge besser hinbekommen. Schliesslich besteht ein erhebliches oeffentliches Interesse daran, Langohrangorakarnickel von Mittelohrangorakarnickeln und (vor allem!) Kurzohrangorankarnickeln zu unterscheiden. Deshalb planen wir langfristig, ganz Deutschland mit unserer Karnickelklassifikation zu ueberziehen. Schon aus biologischen Gruenden ist das draengend, denn Angorakarnickel ... na, Sie wissen schon.
Da die Gesetze zur Nagerzucht aber Laendersache sind, ist alles ein bisschen langsam. Die Kollegen unseres hessischen Landesverbands haben aber nun immerhin erreicht, dass sie gesetzlich(!) einige Karnickel auch bei Hasenwettbewerben anmelden duerfen, wenn sie (also, die Kollegen) selbst glauben, dass ihre Ohren (also, der Karnickel) lang genug waeren. Und sie Mitglied im Verein sind. Oder irgendwie so, ich hab's noch nicht genau verstanden, aber was ich eigentlich sagen will, ist: Wir hier in Brandenburg warten noch auf den Staat. Vorher passiert in Sachen Ohrlaengenbestimmung wahrscheinlich nichts Sinnvolles.
Wir warten jetzt auf 2015. Die Karnickelheinis behaupten, dann wuerde alles besser, aber insgeheim hoffen wir ja, dass sie von sich aus auf den Trichter kommen und unseren Rassenhasenzuechterverein verlassen.
Cheers,
Ollie
Yeah, well, you know, that’s just like, uh, your opinion, man.
Parfois, quand c'est trop minéral, on s'emmerde.
"Souvent, l'élégance, c'est le refuge des faibles." (Florence Cathiard)
Parfois, quand c'est trop minéral, on s'emmerde.
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- sorgenbrecher
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Re: Neue Lagenklassifikation im VDP ?!
Nur das die Fleischqualität eurer Hoppelhasen unabhängig von der Ohrengröße ist.
Viele Grüße
Aloys
Aloys