Hallo!
Was mir die ganze Zeit zu denken gibt:
Nun heißt der Wein, der hier probiert werden soll Naturwein.
Und wie heißt dann der andere?
Oft wird die Bezeichnung konventionell gebraucht. Das scheint mir aber nicht richtig, denn darunter verstehe ich traditionell, klassisch oder überliefert.
Bei den Veränderungen im Weinan- und ausbau, besonders auch in chemischer Hinsicht, kann ich das nicht mehr erkennen.
Gruß
Alas
Naturweinprobe
- Alas
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Re: Naturweinprobe
wat den een sien uhl is den annern sien nachtigall
Re: Naturweinprobe
Hallo Alas,
der Begriff konventionell passt gemäß Wikipedia schon. Das auch eine konventionelle Verfahrensweise im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegt ist durchaus normal. Schließlich ist die Innvation von heute die mögliche Konvention von morgen.
der Begriff konventionell passt gemäß Wikipedia schon. Das auch eine konventionelle Verfahrensweise im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegt ist durchaus normal. Schließlich ist die Innvation von heute die mögliche Konvention von morgen.
Viele Grüße
Aloys
Aloys
- Gerald
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Re: Naturweinprobe
Der Begriff "Naturwein" ist ohnehin etwas unglücklich, aber hat sich nun mal mehr oder weniger für diese Art Weine etabliert.
Denn folgerichtig wären alle anderen Weine "künstliche" oder "unnatürliche" Weine, was wohl auch nicht ganz korrekt sein wird
Grüße,
Gerald
Denn folgerichtig wären alle anderen Weine "künstliche" oder "unnatürliche" Weine, was wohl auch nicht ganz korrekt sein wird

Grüße,
Gerald
Re: Naturweinprobe
Alas, die Beichnung Naturwein oder vin naturel ist weder glücklich noch geschützt. Da diese Art von Wein aber im Allgemeinen so bezeichnet wird, verwenden wir diesen Begriff auch hier. Wir haben den Schwerpunkt darauf gelegt, dass dem Wein kein Schwefel zugesetzt sein darf. Geringe Mengen von Schwefel, die von allleine entstehen, sind gestattet.
- Gerald
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Re: Naturweinprobe
<Pedantenmodus>Geringe Mengen von Schwefel, die von allleine entstehen, sind gestattet.
Bevor SP hier mitliest und das als Bestätigung für seine Blumenkohltheorie verwendet, möchte ich sicherheitshalber darauf hinweisen, dass der Schwefel schon vorher da ist - z.B. als Sulfat oder in Aminosäuren gebunden - und die Hefe ihn nur in Sulfit umwandelt.

</Pendantenmodus>
Grüße,
Gerald
Re: Naturweinprobe
Danke, das wusste nicht und auf Blumenkohlirrtümer stehe ich nicht so. 

- Alas
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Re: Naturweinprobe
Hallo!
Meiner Meinung nach bräuchte der gesamte Weinbereich mal eine Klärung bezüglich Herstellung und Inhalt, und der Bezeichnung dann für den Kunden.
Wenn ich beim Bier lese 'Hergestellt nach dem deutschen Reinheitsgebot' ist für mich klar daß ich es mit einem konvetionellen Produkt zu tun habe, auch wenn nicht mehr alles so ist, wie vor hundert Jahren.
Seit dem ich mich seit cirka einem Jahr gründlich für Wein interessiere, habe ich einen Schock nach dem nächsten bekommen, und das hört nicht auf. ( Ich will diesen Thread aber jetzt nicht vom Thema entfremden.)
Insofern finde ich die Naturweinprobe prima. Unbekanntes zu schmecken ist letztlich die beste Erfahrung.
Gruß
Alas
Meiner Meinung nach bräuchte der gesamte Weinbereich mal eine Klärung bezüglich Herstellung und Inhalt, und der Bezeichnung dann für den Kunden.
Wenn ich beim Bier lese 'Hergestellt nach dem deutschen Reinheitsgebot' ist für mich klar daß ich es mit einem konvetionellen Produkt zu tun habe, auch wenn nicht mehr alles so ist, wie vor hundert Jahren.
Seit dem ich mich seit cirka einem Jahr gründlich für Wein interessiere, habe ich einen Schock nach dem nächsten bekommen, und das hört nicht auf. ( Ich will diesen Thread aber jetzt nicht vom Thema entfremden.)
Insofern finde ich die Naturweinprobe prima. Unbekanntes zu schmecken ist letztlich die beste Erfahrung.
Gruß
Alas
wat den een sien uhl is den annern sien nachtigall
Re: Naturweinprobe
Um mal kurz beim Bier zu bleiben: auch mit der Bezeichnung "hergestellt nach dem deutschen Reinheitsgebot" weißt Du so gut wie gar nichts:Alas hat geschrieben: Wenn ich beim Bier lese 'Hergestellt nach dem deutschen Reinheitsgebot' ist für mich klar daß ich es mit einem konvetionellen Produkt zu tun habe, auch wenn nicht mehr alles so ist, wie vor hundert Jahren.
- die Braugerste kann aus industrieller Hochleistungslandwirtschaft kommen und unter Verwendung von diversen Pestiziden, Halmverkürzern und ähnlichen Dingen erzeugt worden sein;
- die Mälzung kann (und wird im Regelfall) im Gegensatz zur vor hundert Jahren üblichen Tennenmälzung in modernen Hochleistungsmälzanlagen in kürzester Zeit ablaufen;
- die zur Vergärung eingesetzte Hefe kann (und wird meistens) eine selektionierte Reinzuchthefe sein;
- statt "echtem Hopfen" dürfen auch im Rahmen des Reinheitsgebotes die technisch leichter zu verarbeitenden standardisierten Hopfenextrakte eingesetzt werden, bei deren Herstellung toxische organische Lösungsmittel zum Einsatz kommen;
- der früher Wochen dauernde Prozess der Herstellung kann in modernen prozessgesteuerten Anlagen auf wenige Tage komprimiert werden;
- das fertige Bier darf pasteurisiert werden.
Alles "nach dem deutschen Reinheitsgebot". Und nichts davon hat mit dem zu tun, wie es vor hundert Jahren einmal war.
Was weißt Du also? Und inwiefern unterscheidet sich die Situation hier vom Wein?
Gruß
Ulli
- Gerald
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Re: Naturweinprobe
Das Reinheitsgebot beim Bier hat sich ja meines Wissens vor allem gegen den Zusatz teilweise hochgiftiger Pflanzen (Bilsenkraut - der Name "Pils" soll davon kommen
, Sumpfporst, Tollkirschen und Ähnliches) gerichtet, die zur Erzielung einer stärkeren Rauschwirkung unter Ersparnis von Getreide zugesetzt waren.
Auf Wein übertragen würde das nur bedeuten, dass vergleichbare Zusätze - nach heutiger Sicht illegale Drogen - unzulässig sind. Also gerade ein kleiner Teil moderner lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Alles was darüber geht (also der "Naturweingedanke") wird schon dadurch schwierig werden, da eine Einigung kaum möglich sein wird, was jetzt konkret erlaubt und was verboten ist. Bentonit zur Klärung (siehe weiter oben beim Strohmeier-Naturwein) ist jedenfalls laut Demeter ohne Einschränkungen zugelassen und im Zusammenhang mit den biogenen Aminen vermutlich der Bekömmlichkeit des Weines viel eher förderlich als abträglich.
Grüße,
Gerald

Auf Wein übertragen würde das nur bedeuten, dass vergleichbare Zusätze - nach heutiger Sicht illegale Drogen - unzulässig sind. Also gerade ein kleiner Teil moderner lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Alles was darüber geht (also der "Naturweingedanke") wird schon dadurch schwierig werden, da eine Einigung kaum möglich sein wird, was jetzt konkret erlaubt und was verboten ist. Bentonit zur Klärung (siehe weiter oben beim Strohmeier-Naturwein) ist jedenfalls laut Demeter ohne Einschränkungen zugelassen und im Zusammenhang mit den biogenen Aminen vermutlich der Bekömmlichkeit des Weines viel eher förderlich als abträglich.
Grüße,
Gerald
Re: Naturweinprobe
... ach ja, Filtrationshilfsmittel sind beim Bier natürlich auch zulässig, das sind mehr oder weniger die gleichen wie beim Wein, darunter auch vollsynthestische wie PVP-CL. Die hatte ich in der Eile vergessen...
Gruß
Ulli
Gruß
Ulli