Nein, leider nicht.mundschenk hat geschrieben: Weiß jemand mehr?
Der Begriff "Großes Gewächs" ist übrigens nicht zu schützen (und wäre auch nicht durch einen Behördenerlass in Hessen exclusiv für die Rheingauer zu reservieren); das ist juristisch bereits abschließend geklärt. Mittlerweile haben die Mitglieder des "Kleinen Rings" an der Mosel ihre "Großen Gewächse", und auch sonst wird die Bezeichnung hier und da von nicht-VDP-Winzern verwendet - da ist nichts mehr zurückzudrehen. Geschützt durch den VDP ist allerdings die Bezeichnung "GG" sowie das Erste-Lage-Logo, das allerdings für die nunmehr "Großen Lagen" einigermaßen widersinnig ist - die zukünftigen "Ersten Lagen" sind ja eigentlich nur noch zweite Wahl.
Lustig ist es trotzdem, wenn die Rheingauer dem VDP auf diese Art an den Karren pinkeln. Mein Mitleid hält sich da ehrlich gesagt ziemlich in Grenzen.
Und insgesamt wird die durch den VDP bereits angerichtete Bezeichnungskonfusion durch einen Rheingauer Sonderweg (den es ja auch in der Vergangeheit schon gab) nur noch ein klein bisschen mehr konfus.
Gruß
Ulli