Bevor ich mich jetzt weiter darüber auslasse, ob diese Art der Konversation nötig oder sinnvoll ist beteilige ich mich dann doch lieber aktiv mit meinen eigenen Gedanken.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Regelung, welche über das jetzige Maß hinausgeht sicherlich nicht nötig ist, da der RZ sicherlich nicht das alleinige Kriterium für die sensorische Wahrnehmung eines Weins ist. Wenn schon eine über das jetzige Maß hinausgehende Reglung erfolgt, wäre es mir wichtiger, dieses im Bereich der restsüßen Prädikate einzuführen. Da ist es nämlich so, dass ich von einem Kabinett häufig enttäuscht bin, da diese mittlerweile eher verkappte Sterneauslesen sind und die kabinettige Leichtigkeit fehlt. Da wäre eine Obergrenze beim Restzucker eher sinnvoll, denn ein Kabinett mit 80 und mehr Gramm RZ ist nun wirklich nicht mehr als Kabinett wahrnehmbar.
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, wobei gerade die beiden letzten "schwachen" Jahre (2008 und 2010) gezeigt haben, dass dort wunderbare GG entstanden sind. Deshalb ist es schwierig sowas durch das mediale Umfeld zu beurteilen, welcher Jahrgang wirklich zu schwach ist, um GG zu erzeugen. Ich habe die Hoffnung, dass sich das ähnlich regeln wird wie an der Rhone, wo die Toperzeuger die Spitzencuvees auch nur in entsprechenden Jahren erzeugen.Die Frage wäre dann nämlich, ob wirklich jedes Jahr in jeder dafür vorgesehenen Lage ein GG hervorbringen muss. Gerüchten zufolge soll es ja auch mal so etwas wie kleine Jahrgänge gegeben haben...