Weingut Toni Jost, Bacharach

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Gaston
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Re: Weingut Toni Jost, Bacharach

Beitrag von Gaston »

Hallo,

Heute mal zwei Mittelrheiner von zwei Spitzenbetrieben, gleicher Jahrgang, gleiche Qualitätsstufe, gegeneinander probiert:

Toni Jost, 2022 Bacharacher Riesling
12,5 vol. Saubere, mineralisch geprägte Nase, Trauben, gelber Apfel. Am Gaumen durchaus kräftig mit reifer Gelbfrucht, deutlich mineralisch gepägt, schöne Säure, gepflegter, sauberer Ausdruck, relativ dicht und gut strukturiert, schöne Länge, hoher Trinkfluss. (89/90)

Ratzenberger, 2022 Bacharacher Riesling
11,5 vol. Zurückhaltende, aber vornehm wirkende Nase mit deutlich Aprikose, auch am Gaumen dominierende Aprikosenfrucht, mineralischer Unterbau, milde, strukturierende, aber ausreichende Säure, gewisse Cremigkeit, eher weicher Auftritt, im mittel langen Abgang auch gewisse Würzigkeit. (88/89)

Zwei wirklich sehr schöne Rieslinge, die ich beide mit einigem Genuss getrunken habe. Der Jost kräftiger, kerniger "rheingauiger", etwas mehr Substanz, der Ratzenberger etwas feiner, leichter, fruchtiger. Als Momentaufnahme würde ich dem Jost den Vorzug geben, aber insgesamt zwei sehr schöne Ortsweine auf hohem Niveau.
Beste Grüße
Gaston
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Gaston
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Re: Weingut Toni Jost, Bacharach

Beitrag von Gaston »

2025 Bacharacher Hahn 1G Riesling, 12% vol.

Angenehme, eher zurückhaltende Nase, gelber reifer Apfel, vielleicht ein Hauch Ananas und Mango. Am Gaumen kommt die delikate reife Gelb-Frucht deutlicher zum Vorschein, ganz präziser, mundwässernder Säurenerv, deutliche Schiefer-Mineralik und ein Touch Salzigkeit, gute Konzentration, bei angenehm moderaten 12% Alkohol, bei aller Dichte fein und leicht wirkend, trockener Charakter, insgesamt harmonisch und balanciert, recht langer, mineralischisch-würziger Abgang. (91 P.)

Hervorragender Riesling aus der Paradelage des Weinguts, jedes Jahr eine sichere Bank. Auch wenn mir das VDP-Kennzeichnungsdurcheinander mittlerweile am A.... vorbeight, bin ich doch über das "1G" auf dem Etikett gestolpert. Das soll wohl "Erste Lage" heissen. Offenbar haben Josts den in meinen Augen sowieso fragwürdigen "Lagenverbrauch" auf kreative Weise umgangen. Es gab ja immer auch ein GG aus dem Bacharacher Hahn, und daneben den Bacharacher Hahn quasi als "Spätlese trocken". Das GG aus dem Hahn heisst nun "Im Hahn", und bezeichnet wohl eine spezielle Parzelle des Weinbergs. Ob das den VDP-Regularien entspricht, weiss ich nicht und ist mir auch einigermassen Schnurz. Wie auch immer - sehr guter Riesling.
Beste Grüße
Gaston
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EThC
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Re: Weingut Toni Jost, Bacharach

Beitrag von EThC »

Gaston hat geschrieben: ↑Sa 31. Okt 2026, 19:43 Ob das den VDP-Regularien entspricht, weiss ich nicht
...das hat schon seine VDP-Richtigkeit, da heißt der als VDP.Erste Lage klassifizierte Teil "Bacharacher Hahn", die VDP.Große Lage dagegen "Im Hahn". Das 1G aka Erstes Gewächs ist der trockene Wein aus der EL, das GG aka Großes Gewächs ist der trockene Wein aus der GL. Ganz einfach... :mrgreen:
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Erich

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Gaston
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Re: Weingut Toni Jost, Bacharach

Beitrag von Gaston »

Hallo Erich,

danke für diese Info. Eigentlich möchte ich da nicht weiter nachbohren - aber wenn du dich in der Materie orientierst: Die Lage heisst ja "Bacharacher Hahn". Laut "Lagenverbrauch" kann es da nur das GG dieses Namens geben. Heisst das nun, dass man innerhalb einer Lage die unterschiedlichen Katasterlagen unterschiedlich qualifizieren kann? Also gesetz dem Fall es gebe im Bacharacher Hahn noch eine Katasterlage sagen wir "Am Hahn", dann könnte es daraus eine weiter Erste Lage geben (wenn "Am Hahn" als solche klassifiziert wäre), oder wenn "Am Hahn" nicht klassifiziert wäre, sondern eben nur eine Katasterlage innerhalb des Bacharacher Hahns, könnte es dann einen Lagenriesling "Toni Jost Am Hahn Riesling trocken" geben? Konsequenterweise könnte man ja Einzellagen in zahlreiche (natürlich historisch belegte) Katasterlagen unterteilen und dann fröhlich jeweilige Lagenrieslinge abfüllen. Nicht das mich das stören würde, just asking...
Beste Grüße
Gaston
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EThC
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Re: Weingut Toni Jost, Bacharach

Beitrag von EThC »

...man muß unterscheiden zwischen den offiziell definierten Lagen sowie deren Grenzen und dem, was der VDP daraus macht. Nachfolgend noch der Kartenausschnitt von der LWK Rheinland-Pfalz, wenn Du den mit der VDP-Karte vergleichst, wirst Du feststellen, daß die vom VDP klassifizierten Gebiete kleiner sind als die offizielle Lage, sogar die VDP.GL "Im Hahn" ist kleiner als das offizielle Gewann "Im Hahn" (wobei die meisten der nicht klassifizierten Flächen aktuell auch einfach nicht bewirtschaftet werden).
BacharacherHahn.JPG
Ich vermute mal, daß die Schaffung des Gewanns und die Klassifizierung bei VDP vom Weingut initiiert wurden und das dann in gemeinsamer Abstimmung durchgezogen wurde. Früher gab's halt das GG aus dem "Bacharacher Hahn" und sonst nix, gemäß Lagenverbrauchsgedöns des VDP durfte alles andere aus den offiziellen Lagengrenzen maximal Ortswein sein. Das hat wohl ziemlich viele VDP-Winzer gestört (nicht wenige sind ja nach der Einführung dieser Regelung auch aus dem VDP ausgetreten), was über die Jahre dazu geführt hat, daß der VDP mehr und mehr VDP-Lagen "granuliert", insbesondere die Aufteilung in zwei Bereiche mit Erster und Großer Lage ist nichts Seltenes mehr. Der Winzer kann nunmehr also zwei trockene Rieslinge aus dem "Bacharacher Hahn" generieren, das GG heißt dann halt neuerdings (zur Unterscheidung bzw. zur scheinbaren Aufrechterhaltung des Einweingebots) "Im Hahn" und nicht mehr "Bacharacher Hahn", wie das früher mal war, der Name ist beim VDP jetzt nur noch für die Ersten Gewächse anwendbar. Wobei der Winzer auch Trauben aus der GL für das Erste Gewächs abstufen kann, umgekehrt geht's aber nicht, und aus den gar nicht klassifizierten Bereichen kann er weiterhin maximal Ortswein herstellen.

Generell könnte man tatsächlich noch weitere Gewanne auf diese Art (re-) aktivieren, um weitere Weine entsprechend labeln zu können, d.h. ein "Am Hahn" o.ä. wäre denkbar, wenn sich da alle einig würden, vor allem der VDP müßte da mit seiner Klassifikation mitziehen. Es gibt in D mittlerweile Lagen, die 7 verschiedene VDP-Bereiche aufweisen (Ihringer Winklerberg, mWn der aktuelle Rekordhalter), womit das Einweinweingebot m.E. durch den VDP selbst ad absurdum geführt wird...
Viele Grüße
Erich

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