...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden. Auch wenn dem Winzer die Details mitgeteilt würden, erwarte ich nicht unbedingt, daß diese in den Presseberichten auch für die nerdigsten Nerds aufgefächert werden. Ob das im Einzelfall zu wirtschaftlichen Schäden führt oder nicht, ist reine Spekulation, auch wenn ich schon Aussagen auf Weingütern gehört habe, die aus dem Qualitätsweinbereich komplett ausgestiegen sind und daraus resultierende Einbußen verneinten (z.B. Judith Beck, Garlider), das hängt sicher stark von den Vertriebswegen / Importeuren etc. ab.
Und darauf zu verweisen, daß man in vielen Fällen die Herkunft ja übers Zwischennetz recherchieren könne, also nur "hintenrum" die Wahrheit kundtun darf, das ist zwar richtig, der Weg ist aber so doof wie zweitklassig und stellt von administrativer Seite aus meiner Sicht eine Diskriminierung dar, kein Wunder, daß die Betroffenen sich das nicht gefallen lassen wollen.
Weingesetz in Österreich in der Kritik
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Viele Grüße
Erich
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Erich
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Hier werden jetzt zwei Themen miteinander vermengt. Gerald zielt auf die Regelung ab, dass bestimmte Herkunftsbezeichnungen nur solchen Weinen vorbehalten sind, die aus Rebsorten erzeugt werden, die für das jeweilige Gebiet per Verordnung als "typisch" angesehen werden. Im Fall des Velich / Moric - Weins wäre der aber von der verwendeten Rebsorte und Herkunft durchaus DAC-fähig, ist aber von der Kostkommission abgelehnt worden. Das eine hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun.
Was bei mir übrigens die Frage erzeugt, ob man gegen den Bescheid der Kostkommission juristisch vorgehen kann. Nach meinem Rechtsverständnis müsste das gehen. Weiß da jemand etwas Näheres?
Gruß
Ulli
Wenn das so wäre, wundert mich das sehr. Der Bescheid hat ja eine unmittelbare Rechtsfolge, nämlich die, dass die Herkunft auf dem Etikett nicht genannt werden darf - und damit möglicherweise auch wirtschaftliche Auswirkungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas mit einem einzigen Wort erfolgen kann.EThC hat geschrieben: ↑So 17. Mai 2026, 09:07 ...mir wurde mal gesagt, daß in dem "Ablehnungsbescheid" in der Regel nur die Adjektive "untypisch" und / oder "fehlerhaft" verwendet werden, Nachfragen zu den Gründen im Einzelnen würden nicht immer erteilt, weil die näheren Gründe in den Beurteilungsbögen häufig nicht dokumentiert würden.
Was bei mir übrigens die Frage erzeugt, ob man gegen den Bescheid der Kostkommission juristisch vorgehen kann. Nach meinem Rechtsverständnis müsste das gehen. Weiß da jemand etwas Näheres?
Gruß
Ulli
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Nachdem die amtliche Prüfnummer ja per Bescheid vergeben wird, müsste man diesen im Rahmen des normalen Verwaltungsverfahrens schon beeinspruchen können. Ob sich dadurch etwas ändern wird, ist eine andere Frage.
Aber noch zum genannten Wein: fehlerhaft wird er wohl nicht sein, sonst hätte das ja Suckling, Falstaff & Co schon auffallen müssen (nehme ich einmal an). Wird also wohl eher um "nicht typisch" gegangen sein, wage ich zu spekulieren. Und damit wäre das das gleiche Thema wie die nicht zulässigen Rebsorten für eine DAC-Verordnung. Also dass die amtlichen Verkoster den Wein - durch die bezeichnungsrechtlichen Konsequenzen - dem Konsumenten als "nicht hochwertig" präsentieren, auch wenn die Mehrheit der ambitionierten Weintrinker das anders sieht. Das passt meiner Ansicht nach nicht in eine Marktwirtschaft und schadet damit der Weinwirtschaft, die es heutzutage ohnehin aus verschiedenen Gründen (Konsumrückgang, Klimawandel etc.) nicht so leicht hat.
Wenn nur ein Aufkleber der Art "sortentypischer Wein" verweigert würde, wäre das sicherlich OK. Aber durch das Verbot der Angabe der näheren Herkunft wird eben niedrige Qualität suggeriert, und das gibt meiner Ansicht nach hier keinen Sinn.
Grüße
Gerald
Aber noch zum genannten Wein: fehlerhaft wird er wohl nicht sein, sonst hätte das ja Suckling, Falstaff & Co schon auffallen müssen (nehme ich einmal an). Wird also wohl eher um "nicht typisch" gegangen sein, wage ich zu spekulieren. Und damit wäre das das gleiche Thema wie die nicht zulässigen Rebsorten für eine DAC-Verordnung. Also dass die amtlichen Verkoster den Wein - durch die bezeichnungsrechtlichen Konsequenzen - dem Konsumenten als "nicht hochwertig" präsentieren, auch wenn die Mehrheit der ambitionierten Weintrinker das anders sieht. Das passt meiner Ansicht nach nicht in eine Marktwirtschaft und schadet damit der Weinwirtschaft, die es heutzutage ohnehin aus verschiedenen Gründen (Konsumrückgang, Klimawandel etc.) nicht so leicht hat.
Wenn nur ein Aufkleber der Art "sortentypischer Wein" verweigert würde, wäre das sicherlich OK. Aber durch das Verbot der Angabe der näheren Herkunft wird eben niedrige Qualität suggeriert, und das gibt meiner Ansicht nach hier keinen Sinn.
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...dieser "Aufkleber" ist ja eigentlich das "DAC", mit dem gegenüber dem Verbraucher eine gewisse Typizität "gewährleistet werden soll. Das ist ja grundsätzlich i.O. und da kann man dann alles mögliche als Typizitätsmerkmal definieren bzw. es wird ja so gehandhabt, auch wenn die Grenzen zwischen typisch und untypisch in vielen Fällen auf der Basis der offiziellen Definitionen teils höchst unscharf sind. Solcher Art von "Geschmackspolizei" stehe ich grundsätzlich ablehnend gegenüber, bei der "Marke" DAC xxx wär's für mich aber akzeptabel, wenn man dafür bei den Nicht-DAC-Weinen nicht die gleichen oder ähnlichen, subjektiven Merkmale einfordert, sondern sich auf wirkliche Fehler beschränkbeschränken würde und den Winzern die Möglichkeit zur Angabe der Herkunft ließe, muß ja dann nicht typisch sein. Das Ganze ist aus meiner Sicht maßlos überreguliert...
Viele Grüße
Erich
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Blaufränkisch
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
@Erich:
Meines Wissens (ich erinnere mich nur dunkel an meine letzte Ablehnung) stehen die Ablehnungsgründe sehrwohl auf dem Bescheid (nicht zuletzt weil viele Produzenten ja wissen wollen, wie sie einen Wein vielleicht behandeln können, um den Ablehnungsgrund zu beseitigen). Die Gründe gibt es ja, denn als Verkoster müssen wir (ja, ich bin so einer) ein ablehnendes Urteil begründen und haben dafür vorgegebene Kategorien. Also z.B. Böckser, flüchtige Säure, oxidativ/aldehydig und andere was Fehler betrifft, bitter, sauer, etc. was die (seltene) Ablehnung als unharmonisch betrifft und nicht sorten- oder jahrgangstypisch. Ist der Grund, warum ein Wein als nicht qualitätsweinwürdig erscheint nicht eindeutig zuzuordnen (es gibt solche Weine, die halt einfach einen Mix von diversen Unsauberkeiten ohne klare zu definierende Ursache haben) bleibt manchmal nur die Auswahl "unsauber" oder "unharmonisch" übrig.
@Ulli:
Ich gehe davon aus, dass der konkrete Wein nicht als Leithaberg DAC eingereicht wurde, sondern als Qualitätswein Burgenland. Das macht es wahrscheinlich, dass die Ablehnung nicht aus Typizitätsgründen erfolgt ist (zumal Leithaberg-Verkoster wahrscheinlich eher offener sind für - nennen wir es mal eigenwilligere - Stilistiken) sondern als fehlerhaft. Ich halte Brettanomyces für am wahrscheinlichsten, eventuell auch flüchtige Säure weil beides im Stilbild und dementsprechend bei den Vinifikationsmethoden die Herrn Velichs Weinphilosophie ausmachen häufiger auftreten.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage bleibt dem amtlichen Verkoster gar nichts anderes übrig, als sowas abzulehnen. Nicht nur Qualität, selbst Weinfehler sind nämlich eine reine Definitionsfrage und die aktuell gültige bietet in solchen Fällen wenig Spielraum. Wer mehr darüber lesen mag, kann das gerne hier tun. Weil der Blog-Artikel sehr lang ist, hier der Versuch einer kurzen Zusammenfassung meiner Meinung und Erfahrung:
Ob man Brettanomyces, flüchtige Säure, etc. als fehlerhaft empfindet und beurteilt hat mit persönlicher Sensibiliät zu tun, aber auch mit der Prägung des Verkosters, mit seinen Erfahrungen mit bestimmten Weinstilen. Im besten Fall bildet sich unter Weinverkostern ein vager Konsens darüber, der allerdings durch neue Entwicklungen (Barriqueausbau, Orangeweine,...) und unterschiedliche Sozialisation (Prägung des eigenen Weinbildes durch "klassisch" eher von Fruchtaromen geprägte Weine vs. Prägung durch internationalere Stile mit mehr Würze, Reduktion, Reifearomen, etc.) immer wieder in Diskussion geraten und/oder verschoben werden kann.
Anders formuliert: Man kann Stuart Pigott (der die 100 Punkte vergeben hat) für einen erfrischenden und begnadeten Formulierer mit Wortgewalt und Fantasie halten, oder aber auch für einen überdrehten, diskursunfähigen und geschichtsvergessenen Faschismus-Verharmloser wenn er via Instagram das Urteil der Kostkommission als "Wine-Fascism" bezeichnet. Ein Konsens ist da ähnlich schwierig wie bei der Frage, wieviel Pferdeschweiß einen Wein komplexer macht und ab welcher Menge nur mehr uniform. Und in dem Spannungsfeld bewegen wir uns halt.
Peinlich ist der aktuelle Vorfall natürlich allemal. Für den österreichischen Wein, für das Bundesamt bzw. die Gesetzeslage, aber angesichts solcher Äußerungen auch für Hernn Pigott. Deshalb sollte alles getan werden, um so etwas künftig zu vermeiden, aber die Lösung ist komplexer als meist diskutiert und liegt sicher nicht darin, die ach so unfähigen amtlichen Weinverkoster zu feuern. Mit anderen als den aktuell gültigen Kriterien können wir auch anders entscheiden. Aber die Kriterien sind halt nicht im Handumdrehen erstellt, siehe oben.
Meines Wissens (ich erinnere mich nur dunkel an meine letzte Ablehnung) stehen die Ablehnungsgründe sehrwohl auf dem Bescheid (nicht zuletzt weil viele Produzenten ja wissen wollen, wie sie einen Wein vielleicht behandeln können, um den Ablehnungsgrund zu beseitigen). Die Gründe gibt es ja, denn als Verkoster müssen wir (ja, ich bin so einer) ein ablehnendes Urteil begründen und haben dafür vorgegebene Kategorien. Also z.B. Böckser, flüchtige Säure, oxidativ/aldehydig und andere was Fehler betrifft, bitter, sauer, etc. was die (seltene) Ablehnung als unharmonisch betrifft und nicht sorten- oder jahrgangstypisch. Ist der Grund, warum ein Wein als nicht qualitätsweinwürdig erscheint nicht eindeutig zuzuordnen (es gibt solche Weine, die halt einfach einen Mix von diversen Unsauberkeiten ohne klare zu definierende Ursache haben) bleibt manchmal nur die Auswahl "unsauber" oder "unharmonisch" übrig.
@Ulli:
Ich gehe davon aus, dass der konkrete Wein nicht als Leithaberg DAC eingereicht wurde, sondern als Qualitätswein Burgenland. Das macht es wahrscheinlich, dass die Ablehnung nicht aus Typizitätsgründen erfolgt ist (zumal Leithaberg-Verkoster wahrscheinlich eher offener sind für - nennen wir es mal eigenwilligere - Stilistiken) sondern als fehlerhaft. Ich halte Brettanomyces für am wahrscheinlichsten, eventuell auch flüchtige Säure weil beides im Stilbild und dementsprechend bei den Vinifikationsmethoden die Herrn Velichs Weinphilosophie ausmachen häufiger auftreten.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage bleibt dem amtlichen Verkoster gar nichts anderes übrig, als sowas abzulehnen. Nicht nur Qualität, selbst Weinfehler sind nämlich eine reine Definitionsfrage und die aktuell gültige bietet in solchen Fällen wenig Spielraum. Wer mehr darüber lesen mag, kann das gerne hier tun. Weil der Blog-Artikel sehr lang ist, hier der Versuch einer kurzen Zusammenfassung meiner Meinung und Erfahrung:
Ob man Brettanomyces, flüchtige Säure, etc. als fehlerhaft empfindet und beurteilt hat mit persönlicher Sensibiliät zu tun, aber auch mit der Prägung des Verkosters, mit seinen Erfahrungen mit bestimmten Weinstilen. Im besten Fall bildet sich unter Weinverkostern ein vager Konsens darüber, der allerdings durch neue Entwicklungen (Barriqueausbau, Orangeweine,...) und unterschiedliche Sozialisation (Prägung des eigenen Weinbildes durch "klassisch" eher von Fruchtaromen geprägte Weine vs. Prägung durch internationalere Stile mit mehr Würze, Reduktion, Reifearomen, etc.) immer wieder in Diskussion geraten und/oder verschoben werden kann.
Anders formuliert: Man kann Stuart Pigott (der die 100 Punkte vergeben hat) für einen erfrischenden und begnadeten Formulierer mit Wortgewalt und Fantasie halten, oder aber auch für einen überdrehten, diskursunfähigen und geschichtsvergessenen Faschismus-Verharmloser wenn er via Instagram das Urteil der Kostkommission als "Wine-Fascism" bezeichnet. Ein Konsens ist da ähnlich schwierig wie bei der Frage, wieviel Pferdeschweiß einen Wein komplexer macht und ab welcher Menge nur mehr uniform. Und in dem Spannungsfeld bewegen wir uns halt.
Peinlich ist der aktuelle Vorfall natürlich allemal. Für den österreichischen Wein, für das Bundesamt bzw. die Gesetzeslage, aber angesichts solcher Äußerungen auch für Hernn Pigott. Deshalb sollte alles getan werden, um so etwas künftig zu vermeiden, aber die Lösung ist komplexer als meist diskutiert und liegt sicher nicht darin, die ach so unfähigen amtlichen Weinverkoster zu feuern. Mit anderen als den aktuell gültigen Kriterien können wir auch anders entscheiden. Aber die Kriterien sind halt nicht im Handumdrehen erstellt, siehe oben.
Hier gibts mehr von mir zu lesen: www.bernhard-fiedler.at
Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Hallo Bernhard,
vielen Dank für deine fundierte Antwort. Ich hatte ehrlich gesagt schon gehofft und fast auch erwartet, dass du dich zur Sache meldest...
Gruß
Ulli
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...davon bin ich eigentlich auch ausgegangen. ich konnte hier nur wiedergeben, was mir von Winzerseite erzählt wurde. Mehr als einmal übrigens...Blaufränkisch hat geschrieben: ↑So 17. Mai 2026, 19:45 Meines Wissens (ich erinnere mich nur dunkel an meine letzte Ablehnung) stehen die Ablehnungsgründe sehrwohl auf dem Bescheid
Viele Grüße
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Hallo Bernhard,
ebenfalls vielen Dank für die detaillierten Erklärungen, besonders natürlich die "Langversion" auf deinem Blog. Einmal angenommen, die Ablehnung ist tatsächlich aufgrund eines "Weinfehlers" (über dessen tatsächliche Fehlerhaftigkeit eben kein Konsens zwischen Prüfkommission und Pigott bzw. auch Falstaff herrscht) und nicht wegen mangelnder Typizität erfolgt - wir wissen das ja alle nicht: In diesem Fall würde ich es vor allem problematisch finden, dass Stuart Pigott und Peter Moser (VKN ist im verlinkten Falstaff-Beitrag ja nachzulesen) mit keinem Wort etwas in diese Richtung erwähnen. Egal ob man Brettanomyces, flüchtige Säure, Böckser-Noten, Petrol oder was auch immer jetzt persönlich mag oder nicht, in einer professionellen VKN sollte das meiner Ansicht nach schon stehen, sonst ist sie für den Leser ja mehr oder weniger wertlos. Ob der Weinkritiker dann 70 oder 100 Punkte dafür vergibt, ist sicher seine persönliche Sache, aber erwähnt sollte so etwas aus meiner Sicht schon unbedingt werden.
Grüße
Gerald
ebenfalls vielen Dank für die detaillierten Erklärungen, besonders natürlich die "Langversion" auf deinem Blog. Einmal angenommen, die Ablehnung ist tatsächlich aufgrund eines "Weinfehlers" (über dessen tatsächliche Fehlerhaftigkeit eben kein Konsens zwischen Prüfkommission und Pigott bzw. auch Falstaff herrscht) und nicht wegen mangelnder Typizität erfolgt - wir wissen das ja alle nicht: In diesem Fall würde ich es vor allem problematisch finden, dass Stuart Pigott und Peter Moser (VKN ist im verlinkten Falstaff-Beitrag ja nachzulesen) mit keinem Wort etwas in diese Richtung erwähnen. Egal ob man Brettanomyces, flüchtige Säure, Böckser-Noten, Petrol oder was auch immer jetzt persönlich mag oder nicht, in einer professionellen VKN sollte das meiner Ansicht nach schon stehen, sonst ist sie für den Leser ja mehr oder weniger wertlos. Ob der Weinkritiker dann 70 oder 100 Punkte dafür vergibt, ist sicher seine persönliche Sache, aber erwähnt sollte so etwas aus meiner Sicht schon unbedingt werden.
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
...hier mal die Wortlaute, wie ich sie im Netz gefunden habe:
Aromen von Amarena-Kirsche, Holunderbeere, Veilchen und herzhaften Noten strömen aus dem Glas dieses überwältigenden Blaufränkisch, der einen zunächst umhüllt und dann ganz für sich einnimmt. Trotz der unglaublichen Konzentration am mittelkräftigen Gaumen bleibt er spektakulär frisch und klar. Eine titanenhafte mineralische Kraft prägt das endlose Finale. Schon jetzt trinkbar, doch am besten ab 2027. (Suckling / Pigott)
Dunkles Rubingranat, violette Reflexe, dezente Randaufhellung. Feines Waldbeerenkonfit, frische Herzkirschen, Nuancen von Preiselbeeren und Brombeeren, zarte Kräuterwürze, Orangenzesten, mineralischer Touch. Saftig, elegant, sehr komplex, rotbeerige Nuancen, frisch strukturiert, feine Tannine, knackige Struktur, salzig-zitronig im Abgang, leichtfüßig und facettenreich, bleibt minutenlang haften, großes Reifepotenzial. (falstaff)
Punkte hin oder, nach was Fehlerhaftem hört sich das nicht an. Vielleicht war das Titanenhafte ursächlich für die Ablehnung?
Aromen von Amarena-Kirsche, Holunderbeere, Veilchen und herzhaften Noten strömen aus dem Glas dieses überwältigenden Blaufränkisch, der einen zunächst umhüllt und dann ganz für sich einnimmt. Trotz der unglaublichen Konzentration am mittelkräftigen Gaumen bleibt er spektakulär frisch und klar. Eine titanenhafte mineralische Kraft prägt das endlose Finale. Schon jetzt trinkbar, doch am besten ab 2027. (Suckling / Pigott)
Dunkles Rubingranat, violette Reflexe, dezente Randaufhellung. Feines Waldbeerenkonfit, frische Herzkirschen, Nuancen von Preiselbeeren und Brombeeren, zarte Kräuterwürze, Orangenzesten, mineralischer Touch. Saftig, elegant, sehr komplex, rotbeerige Nuancen, frisch strukturiert, feine Tannine, knackige Struktur, salzig-zitronig im Abgang, leichtfüßig und facettenreich, bleibt minutenlang haften, großes Reifepotenzial. (falstaff)
Punkte hin oder, nach was Fehlerhaftem hört sich das nicht an. Vielleicht war das Titanenhafte ursächlich für die Ablehnung?
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik
Hallo zusammen,
viel Spekulation wohl um nichts... der besagte Wein hat zumindest laut der Weinzeitschrift Vinaria doch eine amtliche Prüfungs-Nummer erhalten
https://www.vinaria.at/magazin/artikeld ... unkte-wein
LG
Bodo
viel Spekulation wohl um nichts... der besagte Wein hat zumindest laut der Weinzeitschrift Vinaria doch eine amtliche Prüfungs-Nummer erhalten
https://www.vinaria.at/magazin/artikeld ... unkte-wein
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Bodo