Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
icedtea
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von icedtea »

Es ist halt auch immer die Frage, inwieweit man dem Erzeuger vertraut; beim Wein kenne ich den Erzeuger meist deutlich besser, als bei anderen Lebensmitteln. Beim Supermarktkauf mag dies natürlich anders aussehen. Generell ist der Trend zur Überregulierung/Überinformation aus meiner Sicht leider vorhanden🤷🏻‍♂️

Edit: Die Multis decken das über den ohnehin vorhandenen Wasserkopf halt auch einfacher ab, als der kleine lokale Erzeuger; ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Erfinders ist. Lokale Metzger sterben wegen der Auflagen ja auch aus. Futtern wir halt alle nur noch Fleisch von Tönnies🤷🏻‍♂️
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Grüße
Sascha
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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

icedtea hat geschrieben: So 25. Mai 2025, 23:42 Generell ist der Trend zur Überregulierung/Überinformation aus meiner Sicht leider vorhanden
...sicher richtig. Doch woher kommt's? Nicht unwesentlich doch daher, daß "die Großen" in den letzten Jahrzehnten mit allerlei "Zutaten" aus dem Chemielabor diese Regulierung geradezu erzwungen haben.
Bei dem, was ich direkt beim vertauenswerten Erzeuger kaufe, interessiert mich das in der Regel auch nicht, bei Produkten aus "diffusen" Quellen jedoch schon. Und da gibt's richtig viel, was ich nach Überfliegen der Zutatenliste gleich wieder zurücklege...
Viele Grüße
Erich

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Rieslingfan
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Rieslingfan »

EThC hat geschrieben: So 25. Mai 2025, 20:46 ...dennoch: auch die Subskription ist ein Kaufgeschäft und vor Tätigung desselben muß der Käufer dem Verordnungswillen entsprechend die Zutaten / Nährwerte einsehen können. ...
Was aber wie ich bereits geschrieben habe in der Praxis gar nicht möglich ist, da sich diese Weine noch im Fass etc. befinden. Selbst grundsätzliche Analysewerte wie Alkohol, Säure, Restzucker können zu diesem Zeitpunkt noch nicht exakt, d. h. im Bezug auf den später abgefüllten Wein bestimmt werden.
Gruß Markus
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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

...deshalb aus meiner Sicht eben drei Möglichkeiten:
- wir (Ulli und ich) haben eine entsprechende Passage in der Verordnung schlicht nicht gefunden
- es ist dieses Thema bei der Erarbeitung der Verordnung nicht bedacht worden und es wird in irgendeiner Form noch nachgebessert (ggf. über den Verwaltungsweg)
- es gibt keine verordnungskonforme Subskription mehr (wird vermutlich nicht passieren, aber wer weiß...)
Viele Grüße
Erich

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Kleiner_Pirat
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Kleiner_Pirat »

Gemäß Deutschem Weinbauverband (FAQ, Seite 12) gilt die Deklarationspflicht auch für Weine, die im Rahmen einer Subskription angeboten werden. https://deutscher-weinbauverband.de/pra ... f_7276/13/
Hinsichtlich Zutaten sollte das in den meisten Fällen ja auch kein Problem sein, da der Wein ja zum Start der Subskription vollständig vergoren im Fass liegt, d.h. Säuerung oder Anreicherung bereits stattgefunden hat. Welche Stabilisatoren ich üblicherweise noch vor Abfüllung verwende (z.B. Schwefel und ggf. CMC oder Metaweinsäure), sollte darüberhinaus eigentlich ja vorher klar sein.
Bei den Nährwertangaben ist ggf. noch ein bisschen Spiel bei dem Alkoholgehalt. Dieser kann bei Holzfasslagerung je nach Luftfeuchtigkeit etwas steigen (niedrige Luftfeuchte) oder fallen. Beim Alkoholgehalt auf dem Etikett sollte das über die Rundungsmöglichkeiten auch heute schon abgedeckt sein, beim Nährwert (Brennwert aus Alkohol) werden gewisse Toleranzen akzeptiert, daher gehe ich auch da im Regelfall von keinem Problem aus.
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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

...vielen Dank für den Link!
Es heißt da aber auch "Ausnahme (von der zum Zeitpunkt der Subskription bereits weitestgehenden Klarheit) sind die ... Regeln für bis zu drei Säureregulatoren und Stabilisatoren als ggf. kurzfristig erforderliche Reaktionen im Rahmen der Abfüllung". Saubere Definition geht anders...
Viele Grüße
Erich

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Rieke Riesling
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Rieke Riesling »

Ich gebe mal ein Beispiel zu was Deklarationpflicht führen kann, das ganze ohne Wertung von mir. Bis zum 01.07.2012 abgefüllte Weine mussten als Allergenkennzeichnung nur enthält Sufilte (falls Schwefel eingestzt wurde) angeben werden. Danach muss falls z.B. mit Hausenblase (getrocknete Schwimmblase vom Hausen, gegen Trübungen/Gerbstoffe) geschönt wurde der Zusatz enthält Fisch deklariert werden. Ebenso die klassische Eiweißschönung beim Rotwein gegen Gerbstoffe. 1..2 Eiweiß/hl zogen unerwünschte Gerbstoffe heraus. Wenn das gemacht wird, muss enthält Ei auf das Etikett. Praktisch sind diese Jahrhundert alten Schönungen verschwunden. Vorher hat es keinen gestört (außer eventuell die Allergiker).
Heute ist eine solcher Wein mit der Deklaration enthält Fisch oder Ei nicht verkaufbar.

Was glaubt ihr was jetzt bei Bedarf genommen wird? Chemie, z.B. PVPP, was nicht deklariert werden muss. Auch nicht nach neuem Recht.
Bernd Schulz
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Bernd Schulz »

EThC hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 08:34 Bei dem, was ich direkt beim vertauenswerten Erzeuger kaufe, interessiert mich das in der Regel auch nicht, bei Produkten aus "diffusen" Quellen jedoch schon. Und da gibt's richtig viel, was ich nach Überfliegen der Zutatenliste gleich wieder zurücklege...
Das verhält sich bei mir selber ganz genauso. Und deshalb bin ich, obwohl ich Torstens Statement im Grundsatz bestens nachvollziehen kann, auf der anderen Seite auch ein wenig froh darüber, dass ich beim Wein jetzt die Zutaten einsehen kann. Mit Sicherheit wird mich das vom Kauf der einen oder anderen Flasche, die sonst in meinen Keller gewandert wäre, abhalten....
Kleiner_Pirat hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 20:31 Gemäß Deutschem Weinbauverband (FAQ, Seite 12) gilt die Deklarationspflicht auch für Weine, die im Rahmen einer Subskription angeboten werden. https://deutscher-weinbauverband.de/pra ... f_7276/13/
Auch ich bedanke mich für den Link! Naiverweise wäre ich erst einmal davon ausgegangen, dass Kunden, die ein Produkt kaufen, welches noch gar nicht richtig fertig ist, halt das Risiko tragen, nicht zu wissen, was am Ende genau in diesem Produkt steckt - nach dem Motto: Wenn man die Katze im Sack erwirbt, muss man sich nicht über die Dunkelheit im Inneren des Sackes wundern. Und ehrlich gesagt fände ich das auch gar nicht mal so falsch, solange sich die "Zutaten" im Rahmen des Gesetzes halten....
Ich gebe mal ein Beispiel zu was Deklarationpflicht führen kann, das ganze ohne Wertung von mir....

....Was glaubt ihr was jetzt bei Bedarf genommen wird? Chemie, z.B. PVPP, was nicht deklariert werden muss. Auch nicht nach neuem Recht.
Und noch einmal ganz vielen Dank für das sehr interessante Beispiel, welches wieder ein neues Licht auf die Fragwürdigkeit der Deklarationspflicht wirft! Aus welchen Gründen genau muss denn Hausenblase als "Fisch" deklariert werden, PVPP aber gar nicht?

Herzliche Grüße

Bernd
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

Rieke Riesling hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:01 Bis zum 01.07.2012 abgefüllte Weine mussten als Allergenkennzeichnung nur enthält Sufilte (falls Schwefel eingestzt wurde) angeben werden. Danach muss falls z.B. mit Hausenblase (getrocknete Schwimmblase vom Hausen, gegen Trübungen/Gerbstoffe) geschönt wurde der Zusatz enthält Fisch deklariert werden. Ebenso die klassische Eiweißschönung beim Rotwein gegen Gerbstoffe. 1..2 Eiweiß/hl zogen unerwünschte Gerbstoffe heraus. Wenn das gemacht wird, muss enthält Ei auf das Etikett.
Gemäß der Verordung 2007/68/EG mußte die Schönung mit Eiweiß (Kasein und / oder Ovalbumin) ab dem 1. Juli 2012 als Verfahren auf dem Etikett obligatorisch angegeben werden. Die Verordnung wurde allerdings etwas später im Rahmen der Überarbeitung anderer Verordnungen "stillschweigend außer Kraft gesetzt", heute müßte diesbezüglich die Verordnung EU/579/2012 maßgebend sein, derzufolge das Schönungsverfahren selbst nicht mehr deklariert werden muß, es muß nur der Hinweis auf das Vorhandensein der genannten Stoffe erfolgen, sofern die Schwelle von 25 mg/kg überschritten wird.
Viele Grüße
Erich

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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Rieke Riesling »

Bernd Schulz hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 21:07
Und noch einmal ganz vielen Dank für das sehr interessante Beispiel, welches wieder ein neues Licht auf die Fragwürdigkeit der Deklarationspflicht wirft! Aus welchen Gründen genau muss denn Hausenblase als "Fisch" deklariert werden, PVPP aber gar nicht?

Herzliche Grüße

Bernd
Es geht um Allergene. Fisch, oder besser Bestendteile von Fischen können zu allergischen Reaktionen führen. PVPP https://de.wikipedia.org/wiki/Polyvinylpolypyrrolidon anscheinend nicht.
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