Wiener Gemischter Satz

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Gerald
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von Gerald »

Viele Wiener Winzer sind mit der DAC-Regelung, die ja nur den WGS zulässt, auch nicht so richtig zufrieden. ;)

https://wien.orf.at/stories/3305243/

Grüße
Gerald
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EThC
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von EThC »

Gerald hat geschrieben: Mi 14. Mai 2025, 11:54 Viele Wiener Winzer sind mit der DAC-Regelung, die ja nur den WGS zulässt, auch nicht so richtig zufrieden. ;)
...soll das nur in Wien so sein oder in anderen DAC's auch? Dann würden z.B. im Weinviertel ja auch alle Herkünfte für Nicht-GV's fallen...
Viele Grüße
Erich

Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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UlliB
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von UlliB »

EThC hat geschrieben: Mi 14. Mai 2025, 11:58
Gerald hat geschrieben: Mi 14. Mai 2025, 11:54 Viele Wiener Winzer sind mit der DAC-Regelung, die ja nur den WGS zulässt, auch nicht so richtig zufrieden. ;)
...soll das nur in Wien so sein oder in anderen DAC's auch? Dann würden z.B. im Weinviertel ja auch alle Herkünfte für Nicht-GV's fallen...
Die DACs sind ja nicht gleichzeitig entstanden, sondern nach und nach, und sie werden deshalb wohl auch nach und nach revidiert werden. Da es schon jetzt zwischen den einzelnen DACs ganz erhebliche Unterschiede gibt, werden die Regelungen vermutlich auch in Zukunft nicht vollständig harmonisiert.

Allerdings: wo ich die DAC-Regeln etwas genauer kenne, ist die Verwendung geographischer Herkunftsbezeichnungen an die Verwendung der für die jeweilige DAC kanonisierten Rebsorten gebunden. Ein Gelber Muskateller aus dem Kamptal darf keine Orts- oder Riedenbezeichnung tragen, ja nicht einmal die Gebietsbezeichnung "Kamptal", sondern nur die Herkunft "Niederösterreich" führen, soweit das ein Qualitätswein ist.

Die neueste und "feingliedrigste" Regelung ist die der DAC Wachau, in der für Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine die zulässigen Rebsorten in abnehmender Zahl zugelassen sind - für Riedenweine nur Riesling und Grüner Veltliner.

Wenn in Wien nur der "Gemischte Satz" DAC-fähig ist, wäre die ins Auge gefasste Regelung insofern mit anderen DACs konform.

Gruß
Ulli
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Gerald
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von Gerald »

Hallo Ulli,
Allerdings: wo ich die DAC-Regeln etwas genauer kenne, ist die Verwendung geographischer Herkunftsbezeichnungen an die Verwendung der für die jeweilige DAC kanonisierten Rebsorten gebunden. Ein Gelber Muskateller aus dem Kamptal darf keine Orts- oder Riedenbezeichnung tragen, ja nicht einmal die Gebietsbezeichnung "Kamptal", sondern nur die Herkunft "Niederösterreich" führen, soweit das ein Qualitätswein ist.
ich weiß jetzt die Details der diversen Verordnungen nicht auswendig, aber soweit ich mich erinnere, ist gerade z.B. im Kamptal die Lagenbezeichnung auch bei einem Nicht-DAC-Wein noch zulässig oder war es zumindest vor nicht allzu langer Zeit. So z.B. bei diesem Wein:

https://www.loimer.at/shop/langenlois-d ... noir-075l/

Grüße
Gerald
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UlliB
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von UlliB »

Gerald hat geschrieben: Mi 14. Mai 2025, 14:21 ich weiß jetzt die Details der diversen Verordnungen nicht auswendig, aber soweit ich mich erinnere, ist gerade z.B. im Kamptal die Lagenbezeichnung auch bei einem Nicht-DAC-Wein noch zulässig oder war es zumindest vor nicht allzu langer Zeit. So z.B. bei diesem Wein:

https://www.loimer.at/shop/langenlois-d ... noir-075l/
Ja, das war einmal - es ist durch die Neufassung der Verordnung für die DAC Kamptal vom 18.09.2024 nunmehr verboten. Nur noch DAC-Weine dürfen eine Orts- oder Riedenangabe tragen. Und Pinot noir ist im Kamptal nicht DAC-fähig.

Das folgt jetzt in etwa - aber auch nur in etwa - dem Muster der DAC Wachau, die laut ÖWM die Blaupause für die Überarbeitung der anderen DACs sein soll.

Gruß
Ulli
Blaufränkisch
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von Blaufränkisch »

Also ich halte die Pressemeldung eher für eine vorbeugende Offensive entweder in einem Wien-internen Richtungsstreit oder gegen die erst am Beginn stehenden Pläne für eine Neuordnung des österreichischen Weingesetzes.

Die aktuelle Rechtslage sieht meiner Info nach zwar die Möglichkeit vor, dass Riedenbezeichnungen nur mehr für DAC-Weine verwendet werden dürfen, allerdings entscheidet das jeweilige interprofessionelle Komitee (IK) des Gebietes -in diesem Fall also die Repräsentanten des Wiener Weinbaues und -handels selbst - ob sie das im eigenen Gebiet umsetzen wollen oder nicht. Das erklärt auch, warum es in manchen Gebieten gilt und in anderen nicht bzw. bei älteren Jahrgängen noch nicht galt, und nach einem entsprechenden Beschluss des IK mit nachfolgender Änderung der DAC-Verordnung für dieses Gebiet bei jüngeren Jahrgängen vielleicht schon.

Im Burgenland (das übrigens anders als Niederösterreich nur ein gemeinsames IK für alle mittlerweile 6 DAC-Gebiete hat) wird diese Möglichkeit weitgehend abgelehnt, nicht zuletzt, weil es eine große Sortenvielfalt und v.a. bei den Rotweinen auch Cuvées gibt, die nicht in die derzeitigen DAC-Stile passen, denen man (zum Teil aus durchaus gutem Grund) die Riedenbezeichnungen nicht verwehren möchte. Auch in Niederösterreich wird das nicht überall positiv gesehen, insbesondere natürlich in Gebieten, deren DAC-System auf eine oder ganz wenige Sorten reduziert ist (wie auch in Wien derzeit auf den gemischten Satz).

Die im Artikel angesprochene "Weingesetzänderung" ist also entweder ein Beschluss des IK Wien (d.h. eine Mehrheit der Weinbauern die dort drin sitzen wollen das) oder eine befürchtete Festschreibung, dass nur DAC-Weine Rieden tragen dürfen in der aktuell in Verhandlung befindlichen kompletten Neufassung des österreichischen Weingesetzes mit einem Verhandlungszeitraum von ein bis drei Jahren. Dass sowas dort drinsteht ist nicht ganz ausgeschlossen, v.a. wenn man sich fürs neue Weingesetz auf ein einheitliches DAC-System für alle Gebiete z.B. auf Basis einer Herkunftspyramide (Gebiets-, Orts- und Riedenwein) einigt. In diesem Fall müsste und wird man aber ohnehin die allermeisten aktuellen DAC-Verordungen, insbesondere die älteren, ohnehin komplett neu konzipieren müssen in Richtung Wachau DAC wie Ulli richtig schreibt. Also DAC-Status für mehr Sorten als bisher, im System dann eine genaue (und nicht zu kleinliche) Definition welche Sorten nur als einfache Gebiets-DAC-Weine laufen dürfen, welche als Orts-DAC-Weine und welche Sorten auch als Rieden-DAC-Weine deklariert werden können.

Das sollte aber bei einem so großen Umbau des Weinrechts und mit den DAC-Erfahrungen der letzten 20 Jahre nicht das große Problem sein sofern sich ein Gebiet selbst sinnvoll einigen kann.
Hier gibts mehr von mir zu lesen: www.bernhard-fiedler.at
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Gerald
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Re: Wiener Gemischter Satz

Beitrag von Gerald »

Danke Bernhard für die ausführlichen Erklärungen. Und da wirft man der EU überbordende Bürokratie vor - das schaffen wir auch auf nationaler Ebene bzw. über die einzelnen lokalen Verbände. ;) Und das bei einem ständig kleiner werdenden Markt. Irgendwann einmal gibt es hunderttausende Seiten Regeln für ein Produkt, das niemand mehr kauft ...

Grüße
Gerald
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