
https://wien.orf.at/stories/3305243/
Grüße
Gerald
...soll das nur in Wien so sein oder in anderen DAC's auch? Dann würden z.B. im Weinviertel ja auch alle Herkünfte für Nicht-GV's fallen...
Die DACs sind ja nicht gleichzeitig entstanden, sondern nach und nach, und sie werden deshalb wohl auch nach und nach revidiert werden. Da es schon jetzt zwischen den einzelnen DACs ganz erhebliche Unterschiede gibt, werden die Regelungen vermutlich auch in Zukunft nicht vollständig harmonisiert.
ich weiß jetzt die Details der diversen Verordnungen nicht auswendig, aber soweit ich mich erinnere, ist gerade z.B. im Kamptal die Lagenbezeichnung auch bei einem Nicht-DAC-Wein noch zulässig oder war es zumindest vor nicht allzu langer Zeit. So z.B. bei diesem Wein:Allerdings: wo ich die DAC-Regeln etwas genauer kenne, ist die Verwendung geographischer Herkunftsbezeichnungen an die Verwendung der für die jeweilige DAC kanonisierten Rebsorten gebunden. Ein Gelber Muskateller aus dem Kamptal darf keine Orts- oder Riedenbezeichnung tragen, ja nicht einmal die Gebietsbezeichnung "Kamptal", sondern nur die Herkunft "Niederösterreich" führen, soweit das ein Qualitätswein ist.
Ja, das war einmal - es ist durch die Neufassung der Verordnung für die DAC Kamptal vom 18.09.2024 nunmehr verboten. Nur noch DAC-Weine dürfen eine Orts- oder Riedenangabe tragen. Und Pinot noir ist im Kamptal nicht DAC-fähig.Gerald hat geschrieben: ↑Mi 14. Mai 2025, 14:21 ich weiß jetzt die Details der diversen Verordnungen nicht auswendig, aber soweit ich mich erinnere, ist gerade z.B. im Kamptal die Lagenbezeichnung auch bei einem Nicht-DAC-Wein noch zulässig oder war es zumindest vor nicht allzu langer Zeit. So z.B. bei diesem Wein:
https://www.loimer.at/shop/langenlois-d ... noir-075l/