Bordeaux 2021

Medoc und seine Appellationen, Bourg und Umgebung, Fronsac, Pomerol, Saint Emilion und Umgebung, Entre Deux Mers, Graves und Pessac-Leognan, Sauternes und Co.
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EThC
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von EThC »

UlliB hat geschrieben: Fr 11. Apr 2025, 14:17 Was mich fragen lässt, was denn da eigentlich für ein "Wachs" verwendet wird.
...schlicht: alles mögliche. Vom ganz harten Siegellackzeugs über allerlei Thermoplaste und Materialien mit recht elastomerem Gehabe (geht am leichtesten runter) bis zu wirklich wachsigen Sachen, die aber häufig genug auch schmierig-harzig an den Fingern kleben bleiben. Eigentlich immer ein Ärgernis...
Viele Grüße
Erich

Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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Ste
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von Ste »

Zum Thema Kapsel habe ich noch eine Folgefrage. Mir ist aufgefallen, dass gewisse Kapseln einen grünen Aufkleber besitzen und andere nicht. Kann mir jemand den Sinn erklären?
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UlliB
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von UlliB »

Ste hat geschrieben: Fr 11. Apr 2025, 16:53 Zum Thema Kapsel habe ich noch eine Folgefrage. Mir ist aufgefallen, dass gewisse Kapseln einen grünen Aufkleber besitzen und andere nicht. Kann mir jemand den Sinn erklären?
Ich hatte zu dem Thema schon mal was vor ein paar Jahren geschrieben:
Das grüne Ding mit dem Mariannenkopf (das übrigens heute in aller Regel nicht aufgeklebt ist, sondern mit der Kapsel fest verbunden) ist die CRD-Kapsel (Capsule Représentative de Droit), eine französische Steuermarke, die ein Wein obligatorisch tragen muss, wenn man ihn in Frankreich transportieren will. Die Alternative hierzu sind steuerrechtliche Begleitpapiere (document d'accompagnement, type DSA, DCA ou DAE). Ich bin in Frankreich diesbezüglich noch nie kontrolliert worden, aber offensichtlich sind die Strafen ziemlich drakonisch, wenn man mit Wein ohne Steuermarke und ohne Begleitpapiere erwischt wird, es gibt da glaubwürdige Berichte.

Im Ergebnis verwenden Winzer für Wein, der in Frankreich abgesetzt werden soll, regelmäßig Kapseln mit der Steuermarke, während bei Wein, der in größeren Mengen in den Export geht und insofern eh mit Begleitpapieren versehen wird, auf die Steuerkapsel verzichtet wird. Der meiste Bordeaux, der außerhalb Frankreichs verkauft wird, trägt darum die Steuerkapsel nicht, aber es gibt durchaus auch Varianten damit, die auch schon mal hier im Handel auftauchen.
Gleiches gilt natürlich nicht nur für Bordeaux, sondern für alle französischen Weine.

Gruß
Ulli
maxilian7
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von maxilian7 »

Danke Ulli, das hatte ich mich auch schonmal gefragt.

VG,
Max
Löhlein
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von Löhlein »

Zum Thema Wachskapsel fällt mir dann nur noch Meister Miyagi ein: "Wax on, wax off ..." :D
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EThC
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von EThC »

UlliB hat geschrieben: Fr 11. Apr 2025, 18:21 Das grüne Ding mit dem Mariannenkopf (das übrigens heute in aller Regel nicht aufgeklebt ist, sondern mit der Kapsel fest verbunden) ist die CRD-Kapsel (Capsule Représentative de Droit), eine französische Steuermarke, die ein Wein obligatorisch tragen muss, wenn man ihn in Frankreich transportieren will. Die Alternative hierzu sind steuerrechtliche Begleitpapiere (document d'accompagnement, type DSA, DCA ou DAE). Ich bin in Frankreich diesbezüglich noch nie kontrolliert worden, aber offensichtlich sind die Strafen ziemlich drakonisch, wenn man mit Wein ohne Steuermarke und ohne Begleitpapiere erwischt wird, es gibt da glaubwürdige Berichte.
...ich hab jetzt nochmal nachgesehen, im Sommer 2023 hab ich in einem kleinen Laden in Arbois (der, über den ich unlängst im Jura-Faden berichtet habe) 12 Juraner gekauft, nur einer davon hat solche eine Steuermarke, die restlichen sind alle ohne...
Und was passiert mir, wenn ich ein paar (mehrheitlich in D gekaufte) Franzosen ohne Steuermarke in das Notfallpaket ins Wohnmobil packe und in F damit auffalle :?: :?
Viele Grüße
Erich

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Lars Dragl
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von Lars Dragl »

Hallo Erich!

Wenn du das Zeug in Frankreich irgendwann am Straßenrand vertickst, dann könnte es unangenehm werden. Falls du aber weder ein Großhändler, noch der "Inverkehrbringer" bist, sondern der Endverbraucher, dann sollte das dem Finanzamt egal sein. Wenn man dir aber nicht mehr glaubt, dass der Stoff nur für den Eigenbedarf ist, ... :lol: Vielleicht doch besser die Rechnung mitnehmen :lol:
Ich hatte übrigens schon mehrmals den selben Wein einmal mit und einmal ohne Steuermarke in einer Bestellung.

LG

Lars
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EThC
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von EThC »

...letztes mal bin ich -soweit ich mich erinnere- mit 18 Flaschen losgefahren und mit ca. 60 wieder zurückgekommen. Incl. Schmuggel durch die Schweiz, wollte aber auch niemand was von uns wissen... :shock:
Viele Grüße
Erich

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Lars Dragl
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von Lars Dragl »

EThC hat geschrieben: So 13. Apr 2025, 09:50 ...letztes mal bin ich -soweit ich mich erinnere- mit 18 Flaschen losgefahren und mit ca. 60 wieder zurückgekommen. Incl. Schmuggel durch die Schweiz, wollte aber auch niemand was von uns wissen... :shock:
Da hab ich aus dem Freundeskreis aber auch schon ganz andere Geschichten aus der Schweiz gehört. Da wurde der Weineinkauf in Südfrankreich dann nachträglich noch recht kostspielig :cry:
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UlliB
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Re: Bordeaux 2021

Beitrag von UlliB »

EThC hat geschrieben: Sa 12. Apr 2025, 21:19 Und was passiert mir, wenn ich ein paar (mehrheitlich in D gekaufte) Franzosen ohne Steuermarke in das Notfallpaket ins Wohnmobil packe und in F damit auffalle :?: :?
Das hatte ich mich auch schon gefragt...

Den oben zitierten Text hatte ich 2017 geschrieben, er gibt die damalige Rechtslage wieder. Ich habe jetzt noch einmal auf diversen französischen Behördenseiten recherchiert, ein mühsames Geschäft, da mein Französisch inzwischen arg eingerostet ist und gängige Übersetzungsprogramme bei Behördenfranzösisch als Ergebnis reichlich konfusen Müll produzieren. Tatsächlich hat sich die Rechtslage geändert. Seit dem 01. Januar 2020 besteht beim Verkauf an Privatkunden keine Verpflichtung mehr, entweder die CRD zu verwenden oder dem Kunden Begleitpapiere mitzugeben. Nur im B2B-Bereich gilt immer noch: entweder CRD oder Begleitpapiere.

Als ich noch häufiger in Frankreich unterwegs war und beim Winzer gekauft habe - das ist jetzt allerdings eine ganze Weile her - haben die es mit der damaligen Regelung peinlich genau genommen. Wurden Begleitpapiere ausgestellt, wurde mir eingeschärft, dass ich die unbedingt dabei haben müsse, sonst würden im Falle eines Falles sowohl ich als auch sie bestraft werden. Das Thema hat sich jetzt erledigt, gut so.

Gruß
Ulli
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