EThC hat geschrieben:...der Lump hat insgesamt knapp 40 ha Fläche, laut VDP sind davon 28,83 ha GL, also gut 3/4.
Danke, Erich, da lag ich mit meiner Schätzung ja ganz gut...
Aber ansonsten dürfte man ja aus Trauben, die aus dem Bereich der GL stammen keine Erste Lage machen. Oder sehe ich das falsch?
Das ist die Frage. Das VDP-Statement zur Klassifizierung ist an und für sich eindeutig: "Der trockene Wein aus der großen Lage ist das Große Gewächs". Das kann man in deinem Sinne verstehen.
Allerdings scheint das praktisch gesehen so nicht der Fall zu sein. Der VDP, der früher mit Zahlen sehr offen war, veröffentlicht Statistiken inzwischen nur noch sehr spärlich; man muss sich die Informationen schon zusammensuchen. Nach den letzten mir vorliegenden Zahlen machen die GGs inklusive der restsüßen Weine aus Großen Lagen nur etwas mehr als 5% der Gesamtproduktion der VDP-Winzer aus. Schaut man sich das Lagenportfolio der VDP-Winzer an, könnten die auf ihren als "Große Lage" ausgewiesenen Flächen aber erheblich mehr produzieren, auch unter Berücksichtigung der niedrigeren Erträge beim GG - mindestens das Dreifache, eher noch deutlich mehr. Da die Trauben, die nicht für GGs oder restsüße Weine aus GL verwendet werden, wohl kaum weggeschmissen werden, landen die dann eben in den anderen Weinen der Erzeugers.
Schaut man sich das Modell für die Klassifikation des VDP an - die Klassifizierung im Burgund - ist eine Herunterstufung auch da grundsätzlich möglich. Allerdings verliert man dabei das Recht zur Verwendung eines Lagennamens (hiervon gibt es da einige wenige, aber rechtlich eindeutig definierte Ausnahmen). Beim VDP bleibt aber nur eine der vielen Unklarheiten und Ungereimtheiten im System.
Interessant finde ich ja auch, daß die Marke "Am Lumpen" nicht vom VDP, sondern den Winzern geschützt wurde, jedenfalls lautet so die Eintragung. Wenn also ein Weingut aus dem VDP aussteigt (sowas soll ja schon vorgekommen sein), könnte der dann Nicht-VDP-Winzer diese Marke also weiter verwenden. Oder sehe ich da auch was falsch?
Nein, das ist so. Die Markeninhaber könnten sogar Lizenzen vergeben...
Gruß
Ulli