RoCo hat geschrieben:Und warum ist die Verwendung von Naturkork dann noch erlaubt? Gilt die rechliche Interpretation, dass jede Veränderung des Produktes durch den Verschluss unerlaubt ist, nur für DIAM, aber nicht für den Naturkork?
Es geht um die generelle Beeinträchtigung:
Auszug aus der rechtlichen Sicht http://www.diam-test.info/Rechtliche-Sicht:
"Gehen also nicht erwünschte, nicht zugelassene Stoffe ausgehend von einem Flaschenverschluss in den Wein über, so ist dies nur zulässig,sofern es bei guter fachlicher Praxis unvermeidbar ist und es sich um bspw. geschmacklich (organoleptische) unbedenkliche Anteile handelt.
Bei dem Flaschenverschluss Naturkork bspw. kann man trotz "guter Herstellungspraxis" und "normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen" nicht 100%ig sicherstellen, dass TCA (der für den Korkfehler verantwortliche Stoff) "eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften" des Weines verursacht.
TCA muss nicht im Ursprungsmaterial vorkommen, sondern kann auch nachträglich bspw. bei der Lagerung auf Korken übergehen.
Bei dem Verschluss DIAM wird in Schlussfolgerung aus dem Ergebnis des Tests davon auszugehen sein, dass auf Grund der einheitlichen Herstellungspraxis des Verschlusses trotz üblicher oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen eine Beeinträchtigung der geschmacklichen Eigenschaften aller damit verschlossenen Weine stattfindet. Und dies obwohl eine technische Vermeidbarkeit unterstellt werden kann, was gegen die Einhaltung einer „guten fachlichen Praxis“ sprechen würde."