Do 20. Sep 2012, 10:00
Do 20. Sep 2012, 10:27
Moulis hat geschrieben:Ich glaube nicht das ein Gelegenheitstrinker eben mal zu einem GG greift.
Do 20. Sep 2012, 10:36
Do 20. Sep 2012, 10:54
Moulis hat geschrieben:Es ist aber doch nicht so, dass bei den Winzern die Spätlesenetc. durch GG´s ersetzt wurden, bzw. gestrichen wurden.
Do 20. Sep 2012, 11:01
Moulis hat geschrieben:Es ist aber doch nicht so, dass bei den Winzern die Spätlesenetc. durch GG´s ersetzt wurden, bzw. gestrichen wurden.
Die Angebotspalette geht doch in der Regel vom Kabinett bis zum GG durch alle Quakitätsstufen. Dann hat der Konsument doch immer noch seinen 12€ wein vom Winzer.
Do 20. Sep 2012, 11:04
Do 20. Sep 2012, 11:07
UlliB hat geschrieben:
Es gibt beim VDP keine trockenen Kabinette und Spätlesen mehr - zumindest keine solchen mit Lagebezeichnung - sofern sich die Winzer an das VDP-Regelwerk halten (was bis jetzt noch nicht alle getan haben; das soll sich aber ab 2012 [vielleicht??] ändern).
Bei enger Auslegung des VDP-Regelwerks ist der einzige trockene Wein aus einer Großen Lage das GG. Wer also jahrelang bei einem VDP-Winzer eine Forster Ungeheuer Spätlese trocken gekauft hat, muss jetzt das GG kaufen, wenn der Wein unbedingt aus dem Forster Ungeheuer sein soll. Oder er geht halt zum Nicht-VDP-Nachbarn.
Beim VDP-Winzer gibt es für 12 Euro dann nämlich nur noch den Ortswein ("Forster Riesling QbA trocken").
Gruß
Ulli
Do 20. Sep 2012, 11:18
Do 20. Sep 2012, 11:31
pivu hat geschrieben:Weil etc. ist kein Problem, der verkauft sein Zeugs schon, egal wie's schmeckt oder was es kostet. Nur wozu braucht der weniger bekannte Winzer ein GG, dass a) geschmacklich keinem GG entspricht, und wenn b) der Großteil seiner Kunden nicht bereit ist, den Mehrpreis dafür zu bezahlen?
Ciao
Peter
Do 20. Sep 2012, 11:50
Moulis hat geschrieben:
Leidtragender ist aber der Winzer und nicht der Kunde. Der schaut sich nach anderen Weinen um, die entweder in der vorherigen Preisklasse liegen ,oder nach GG´s bei denen das PGV stimmt.