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Mindestpreise für Große Gewächse

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mixalhs

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Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragDi 18. Sep 2012, 20:28

Gibt es eigentlich Mindestpreise, die nicht unterschritten werden dürfen, wenn Große Gewächse in den Handel gebracht werden?

Ein Winzer aus Franken, sagte mir vor drei Jahren, er müsse sein GG für mindestens 15 Euro verkaufen, was seine Stammkunden etwas verärgere, die diesen Wein im Vorjahr noch als Spätlese trocken für 12 Euro bekommen hätten. Das günstigste GG aus dem aktuellen Jahrgang, das ich kenne, kostet 16 Euro. Das würde zu einem Mindestpreis von 15 Euro passen.

Auf den Seiten des VDP habe ich dazu nichts gefunden. Gibt es eine einheitliche Regelung? Regeln die Regionalverbände das unterschiedlich? Gibt es unterschiedliche Regelungen für Rot- und Weißweine oder verschiedene Rebsorten?

Wer weiß mehr?
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pivu

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragDi 18. Sep 2012, 22:12

Ich meine sogar, dass schon vor vielen Jahre mindestens eine 2 an der Zehnerstelle stehen musste, und fände das auch absolut berechtigt und auch notwendig, um einem Großen Gewächs gerecht zu werden. All das war aber soviel ich weiß nur eine Empfehlung und kein Zwang. Leider ...

Ciao
Peter
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Markus Vahlefeld

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 05:13

Ich gehe mal davon aus, dass es nicht mehr als eine Empfehlung vom VDP geben dürfte. Das hat mit grosser Wahrscheinlichkeit etwas mit dem Kartellamt zu tun, das Preisabsprachen unter Mitbewerbern verbietet (ich bin aber kein Jurist). Wenn ich mich recht erinnere, war eine der ersten Aussagen des VDP zum Preis die von EUR 15 oder 16. Die haben sie dann aber schnell zurückgezogen. Das müsste jetzt 3-4 Jahre her sein.

Und dann geistert noch das Rechenmodell "Gutsweinpreis x 3 = GG" herum. Aber wie gesagt: mehr als eine Empfehlung dürfte es nicht sein.
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mixalhs

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 06:39

QMarkus. Dein Hinweis auf das Kartellamt ist gut. Relevant ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. §1 sagt, dass alle Maßnahmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen, verboten sind. Dazu gehören natürlich Preisabsprachen. Aber keine Regel ohne Ausnahme:

§ 28 Landwirtschaft

(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über

1. die Erzeugung oder den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder
2. die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen für die Lagerung, Be- oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

sofern sie keine Preisbindung enthalten und den Wettbewerb nicht ausschließen. Als landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe gelten auch Pflanzen- und Tierzuchtbetriebe und die auf der Stufe dieser Betriebe tätigen Unternehmen.

(2) Für vertikale Preisbindungen, die die Sortierung, Kennzeichnung oder Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreffen, gilt § 1 nicht.

(3) Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft aufgeführten Erzeugnisse sowie die durch Be- oder Verarbeitung dieser Erzeugnisse gewonnenen Waren, deren Be- oder Verarbeitung durch landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe oder ihre Vereinigungen durchgeführt zu werden pflegt.


So ganz klar sind mir die Konsequenzen das nicht: Ist ein Mindestpreis, juristisch gesehen, eine Preisbindung? Der Wettbewerb wird zwar beschränkt, aber nicht ausgeschlossen.
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mixalhs

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 06:45

Und hier noch ein Link zum Thema

http://wuertz-wein.de/wordpress/2009/07 ... -fur-wein/

So neu ist die Debatte also nicht. Aber wer kennt die harten Fakten? Dann könnte man diese Diskussion abschließen.
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Gerald

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 06:49

Nun, abseits aller rechtlichen Fragen sagt ein vorgeschriebener Mindestpreis doch indirekt auch aus, dass man es den Mitgliedern nicht zutraut, den Preis selbst durch die Weinqualität und die dadurch entstehende Nachfrage zu erzielen. Letztendlich schadet das der Marke selbst, denke ich.

Im Burgund gibt es schließlich auch auch keinen Mindestpreis für ein 1er oder Grand Cru, oder? Und die dortige Winzerschaft hat ja sehr lange Erfahrung damit, die höchstmöglichen Preise für ihre Weine zu verlangen und auch zu bekommen ...

Grüße,
Gerald
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pivu

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 08:37

Unabhängig irgendwelcher Vorschriften, die es eh nicht gibt bzw. geben darf, sollten ALLE VDP Betriebe Interesse daran haben, die Marke GG homogen zu gestalten und dazu gehören auch die Preise. In dem Zusammenhang kann man auch über Höchstpreise nachdenken, aber die richtig Guten bewegen sich zw. 30,- und 40,- und das ist ok, auch im internationalen Vergleich. (Bürklins wesentlich teureres 'Kirchenstück' tituliert nicht als GG.) Wenn's dann aber anderswo GGe für 15,- oder weniger gibt, untergräbt man die Idee und macht sich als Verband unglaubwürdig. Auch ein burgundischer Grand Cru ist deshalb keine Garantie für Qualität, aber genau das sollte man beim GG verhindern.

Ciao
Peter
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weinfidél

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 10:03

pivu hat geschrieben:...Wenn's dann aber anderswo GGe für 15,- oder weniger gibt, untergräbt man die Idee und macht sich als Verband unglaubwürdig. Auch ein burgundischer Grand Cru ist deshalb keine Garantie für Qualität, aber genau das sollte man beim GG verhindern.

Und wie ist es denn so bei der Vinea Wachau? ;)
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UlliB

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 10:13

pivu hat geschrieben:In dem Zusammenhang kann man auch über Höchstpreise nachdenken, aber die richtig Guten bewegen sich zw. 30,- und 40,- und das ist ok, auch im internationalen Vergleich. (Bürklins wesentlich teureres 'Kirchenstück' tituliert nicht als GG.)


Wenn ich den Markt richtig verfolgt habe, notieren mehrere GGs von Keller mittlerweile deutlich über 50 Euro.

Ich denke, dass die Festlegung von Höchstpreisen nur wenig praktikabel ist. Übersteigt die Nachfrage das Angebot - und das scheint bei den Keller-GGs trotz ihrer Preise immer noch der Fall zu sein - ist das weitere Anheben der Preise die einzige wirklich funktionierende Möglichkeit, Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen (andere Vorgehensweisen wie z.B. Zuteilung befeuern lediglich den Sekundärmarkt).

Dem Konzept der Mindestpreise liegt eine andere Idee zugrunde: Bereinigung des Marktes um die GGs, für die der Kunde nicht bereit ist, diesen Mindestpreis zu bezahlen. Soweit zur Theorie; die Realität sieht aber anders aus: die Winzer produzieren GGs und bieten sie zum Mindestpreis oder darüber an, aber viele nur in sehr kleinen Mengen, die sie gerade noch absetzen können. Das GG-Produktionsvolumen stagniert seit Jahren und bleibt mit weniger als 2,5% der von den VDP-Winzern produzierten Flaschen weit unter den Möglichkeiten; mit dem immer wieder kolportierten "wirtschaftlichen Erfolg der GGs" ist es so weit also nicht her.

Auch hier setzt sich der Markt eben letzlich doch durch: um einige (wenige) GGs reißen sich die Konsumenten trotz ihrer hohen Preise; die meisten anderen führen hingegen ein Schattendasein.

Gruß
Ulli
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pivu

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Re: Mindestpreise für Große Gewächse

BeitragMi 19. Sep 2012, 10:28

weinfidél hat geschrieben:
pivu hat geschrieben:...Wenn's dann aber anderswo GGe für 15,- oder weniger gibt, untergräbt man die Idee und macht sich als Verband unglaubwürdig. Auch ein burgundischer Grand Cru ist deshalb keine Garantie für Qualität, aber genau das sollte man beim GG verhindern.

Und wie ist es denn so bei der Vinea Wachau? ;)


Das wollt' ich tatsächlich erwähnen, aber Smaragd und GG kann man nicht vergleichen, basieren doch Smaragd ( und Federspiel und Steinfeder) auf dem germanischen System, wovon der VDP ja gerade wegmöchte, nicht zuletzt mit der Schaffung Großer Gewächse. Ein Smaragd muß nicht zwangsläufig einer großen Lage (mit entspr. Herkunftscharakter) entstammen.

Ciao
Peter
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