Rieslingfan hat geschrieben:Habe ich und somit sind nach meinem Verständnis sämtliche vor dem 8. Dezember 2023 vermarkteten Weine, sowie die davor hergestellten und z. B. erst 2024 vermarkteten Weine von der Neuregelung nicht betroffen.
Was ist daran für dich bzgl. des Herstellungsdatums unklar?
Weil für Winzer immernoch nicht klar ist wann ein Wein fertig gestellt ist.
Im Fass? Bei Abfüllung? -> es ist im Moment NICHT definiert.
Es gibt Fachanwälte in Podcasts, die zur Zeit selbst davon reden,
dass sie zwar im Moment nur gute Empfehlungen geben können, aber das keine echte Klarheit herrscht.
Ebenso völlig unklar sind Dinge wie zB. wie ein Inverkehrsbringer / Hersteller dafür Sorgen kann, dass die Daten bei einem E-Label zB. lange genug abrufbar sind. Wer kann garantieren, dass ein Hoster / Softwareanbieter in 3 Jahren noch existiert. oder in 10 Jahren? In wie lange muss es verfügbar sein? Im Zweifel natürlich alles auf Etiketten...Aber auch da jat man das Risiko, wenn was falsch etiketiert ist.. Müsste die ganze Charge zurückgerufen werden und alles neu... Ein E-Label könnte man leichter ändern.
Fragen über Fragen. Mal schauen was ich den nächsten Wochen passieren wird.
Aber es ist wie immer das Grundproblem bei solchen Verordnungen. Es wird was beschlossen.
Aber in der Umsetzung ergeben sich 100 Fachfragen und Situationen in denen nichts klar ist.
Und dann gib es eine Menge Chaos. Und das ist zur Zeit das Hauptproblem in der EU und DEU.
weil noch nicht mal das Chaos von Verordnungen aus 2021 bewältigt ist...
Aber 3 mal mehr in 2023 nachkommt. Fragt mal Bauern.....