Mo 19. Dez 2016, 15:34
Hey Ludwig,
ich bin neu hier und direkt auf dein Thema gestossen, da ich selbst PIWI-Sorten, u.a. seit 1997 Seyval Blanc anbaue. Die Zulassung von Hybriden zum Weinanbau war auch in der Schweiz bis 1992 verboten und entspricht dem Jahr, als auch der (begrenzte) weltweite Weinimport freigegeben wurde. Ich vermute also, dass vor 1992 reiner Protektionismus herrschte und deshalb nur die traditionellen Rebsorten angebaut werden durften.
Die Tatsache, dass in einer Rebsorte gentechnisch vitis vinifera nachgewiesen werden kann genügt wahrscheinlich, um zugelassen zu werden. Das finde ich so in Ordnung, wenn ich dir auch recht gebe, es ist Haarklauberei, denn irgendwo findet sich sicher ein "europäisches" Gen, wenn man an den Ursprung der Weinrebe denkt.
Wegen den Unterlagsreben liegst du daneben. Die Reblaustolerenz stammt nicht von den Hybriden, sondern von den in den USA heimischen Rebsorten wie z.B. Vitis Berlandieri. Recht hast du bezüglich Züchtung, aber wegen der Mehltauresistenz. Dies ist ja der grosse Vorteil der PIWI-Sorten. Seit sieben Jahren produziere ich biodynamisch nach Demeter, und meine Seyval Blanc sahen seither keine Spritzmittel mehr, auch kein Kupfer und kein Schwefel.
LG Rohni