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Anlieferung von Wein

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
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susa

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Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 10:47

Mal ne Frage: Wie handhabt Ihr das?

Jedes Jahr dieselbe Leier. Anlieferung größerer Mengen Wein durch Spedition (die 2009er Sub ist gerade gekommen). In ein Wohngebiet. Ich kann ja auch nicht dafür, dass wir nicht im Industriegebiet wohnen und unser Haus keine professionelle Laderampe mit Hebebühne besitzt.

Fahrer stellt ungerührt Palette vor die Tür. Ob er mir mal helfen könne und die Palette wenigstens in den Hausflur stellen. Nein, ist nicht sein Job. Stimmt, ist es nicht, aber es hätte Trinkgeld gegeben.

Palette ist heute schwarz gewickelt. Ich möchte die Wickelfolie entfernen und wenigstens die Kisten auf Vollzähligkeit überprüfen und gucken ob von außen auf den Kisten drauf steht, was innen drin sein muss. Nein, zuerst soll ich seine Rollkarte unterschreiben, sonst nimmt er die Palette wieder mit. Ein bißchen hin und her.

Ich hab nachgegeben, weil ich meinen Wein nicht ewig durch die Gegend schippern lassen will, sondern froh bin, dass er da ist. Also vertraue ich auf die Wundertüte. Ist zwar mal wieder gut gegangen, aber was wäre, wenn nicht?

Wie ist denn da so die allgemeine Rechtslage, wenn ich den Empfang einer Ware als richtig quittiert habe und die Lieferung ist dann doch nicht richtig. Damit stelle ich die Spedition doch dann von jeder Haftung frei, oder?

Bei Paket/Kurierdiensten hab ich so einen Ärger nicht. Die Fahrer sind allesamt freundlich, hilfsbereit und flexibel.

lieben Gruß
susa
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Jürgen

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 11:11

Hallo Susa,

mit Paletten-Anlieferern habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Ich muss zugeben, daß ich erst nachdem die Fahrer wieder weggefahren sind, Paletten auf deren Inhalt überprüfe. Da ich aber nur bei sehr, sehr netten Händlern größere Mengen Wein kaufe, habe ich vollstes Vertauen und hatte noch nie ein Problem.
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susa

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 12:27

Ein Problem hatte ich bisher Gottseidank und klopfaufHolz auch noch nicht. Ich hab aber nur überlegt, was wäre, wenn ich ein Problem hätte und ob ich nicht berechtigt bin, die Ware zumindest von außen in Augenschein zu nehmen. Mir ist schon klar, dass der Fahrer nicht warten kann, bis ich jede OHK aufgehebelt hab und reingesehen hab, ob da auch drin ist, was drauf steht.

Im Falle dass beispielsweise in einer Erstwein-OHK der Zweitwein drin ist, kann ja mal beim Château ein Verpackungsfehler passieren, kann ich mich natürlich an den Händler wenden. Aber wenn unter meiner schwarzen Folie jetzt die 600 Gläser Senf für Familie Lohse drei Straßen weiter ist?

lieben Gruß
susa
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Weinschlumpf

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 12:27

Hallo Susa,

wenn Du den Empfang quittierst, stellst Du die Spedition nicht automatisch von allen Mängeln frei. Diese Bestätigung bezieht sich in der Regel auf sichtbare Mängel, also z.B. äußerlich sichtbare Beschädigungen. Vorsichtshalber kannst Du auch die Empfangsbestätigung mit einem klarstellenden Zusatz z.B. "keine sichtbaren Mängel" erkennbar modifizieren. Zeigen sich Mängel erst nach dem Auspacken, sollten diese unverzüglich (i.d.R. spätestens nach 3-5 Arbeitstagen) schriftlich oder per Email beim Absender reklamiert werden. Meist findet man auch in den AGB des Absenders (Händlers) entsprechende Regelungen wie bei Transportschäden zu verfahren ist; diese REgelungen müssen aber nicht zwangsläufig rechtmäßig sein.

Ich hatte schon mal ein solches Problem (zwar nicht mit Wein), bei dem sich der Mangel erst nach Auspacken und Inbetriebnahme gezeigt hat. Trotz Empfangsbestätigung gab es keinerlei Probleme, der Mangel wurde schnell und unbürokratisch beseitigt.

Viele GRüße

Nikolai
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susa

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 12:46

Wie gesagt, es geht mir in diesem Fall nur um eindeutige Transportschäden, dafür haftet mir nämlich das Transportunternehmen. Mit dem Händler selber hatte ich noch nie Probleme, im Gegenteil, sehr professionell, sehr zufriedenstellend.

In meinem Fall sieht es so aus, dass der Händler die Weine nur grob vorkommissioniert nach Deutschland schickt und die kundenspezifische Kommissionierung von unterbeauftragten Speditionen, also noch nicht mal vom direkten Vertragspartner des Händlers vorgenommen wird. D.h., bei Kommissionierfehlern oder Transportschäden muss ich mich an die Spedition halten. Dann muss sie mir auch die Möglichkeit geben, das zu prüfen, und zwar sofort, sonst hätte die Palette ja auch mir umgefallen sein können.

lieben Gruß
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Grenache

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 13:39

Ich habe das Glück, daß bordeauxaffiner Nachbar und Freund Teilhaber einer Spedition ist, über die wir alles abwickeln, was wir nicht selber abholen. Schwierigkeiten gibt es meist nur bei den sogenannten Feedern, kleinen Speditionen, die vom nächsten Sammellager bringen, also die Zustellung zum Endkunden vornehmen. Da das auch meist der teuerste Teil der Zustellung ist, handhabe ich das grundsätzlich so, daß mich die beauftragte Spedition benachrichtigt, wenn die Sendung im Sammellager eingetroffen ist ( meist GVZ Bremen). An diesem Platz kann ich dann in aller Ruhe die Sendung kontrollieren und quittieren. Bei OHK war noch nie etwas zu reklamieren, bei Kartons wird geklaut trotz Folienwicklung, da muß man besonders aufmerksam sein. Die Folie wird an einer besonders dicken Stelle geöffnet oder gar unter der Palette und dann die Kartons von unten geöffnet und die Flaschen herausgezogen.
Bezüglich der Haftung hat sich vor einigen Jahren grundsätzlich was geändert: Bei Privatkunden haftet der Spediteur unbegrenzt. Deshalb lehnen die meisten Speditionen Privatkunden inzwischen ab. Für mich siehe oben. :)

Gruß, Grenache
There are 2 reasons for drinking: one is when you are thirsty to cure it, the other, when you are not thirsty to prevent it...prevention is better than cure.
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Weinschlumpf

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 13:41

susa hat geschrieben:In meinem Fall sieht es so aus, dass der Händler die Weine nur grob vorkommissioniert nach Deutschland schickt und die kundenspezifische Kommissionierung von unterbeauftragten Speditionen, also noch nicht mal vom direkten Vertragspartner des Händlers vorgenommen wird. D.h., bei Kommissionierfehlern oder Transportschäden muss ich mich an die Spedition halten. Dann muss sie mir auch die Möglichkeit geben, das zu prüfen, und zwar sofort, sonst hätte die Palette ja auch mir umgefallen sein können.

lieben Gruß
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Hallo Susa,

Dein Vertragspartner (Händler) haftet auch für Fehler, die seinen Erfüllungsgehilfen unterlaufen. Wie viele Subunternehmer eingeschaltet werden ist in diesem Fall egal. Dein Vertragspartner ist der Händler, oder hast Du die Spedition selbst beauftragt?

Viele GRüße

Nikolai
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susa

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Re: Anlieferung von Wein

BeitragMo 30. Apr 2012, 14:20

nein, hab ich nicht

und in den meisten Fällen geht ja Gottseidank alles gut

lieben Gruß
susa
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