puschel hat geschrieben:das der Prädikatswein "Kabinett" leichter sein soll als eine Spätlese steht wohl außer Frage.
in aller Regel wird das auch so sein, schließlich ist ein QmP "Spätlese" faktisch Kabinett und Spätlese in einem, also rein nach den weinrechtlichen Anforderungen, es wird aber in der Regel nur ein Prädikat vergeben. Allerdings hatte ich vor Jahren auch schon mal ein "Kabinett Spätlese" in der Hand. Ob da bei der Vergabe der Prädikate alles mit rechten Dingen zugegangen ist, weiß ich nicht, zumindest schließt das WeinG solche Doppelbezeichnungen nicht explizit aus, wenn ich das richtig interpretiert habe.
puschel hat geschrieben:"Cabinet -Schatzkammerwein" sorry - aber das war im Mittelalter , der Begriff stammt meines Wissens nach aus dem Rheingau nicht vom Schloss Johannisberg, der Wiege der Spätlese sondern vom Kloster Eberbach. Später wurde die Bezeichnung 'Cabinet' noch als Zusatz zum Prädikat verwendet.
Ist schon richtig, nur scheinen manche Winzer bei der Prädikatswahl dennoch eher in dieser Schiene zu denken.
puschel hat geschrieben:Nein Erich, das passt nicht - meine Meinung - nicht in Baden , in der Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Nahe, Mosel...
Ist absolut nachvollziehbar, wenn man die Bedeutung, die das Prädikat durch jahrzehntelange Nutzung bzw. auch Nicht-Nutzung mittlerweile -wenn auch inoffiziell- erlangt hat, entsprechend verinnerlicht hat.
Nur: da das "Kabinett" in stilistischer Richtung halt bis heute überhaupt nicht bindend definiert ist, sondern rechtlich bindend nur was über die Anreicherung (also deren Nicht-Zulässigkeit) aussagt, muß man auch damit leben, daß nicht jeder dieses heute mehrheitlich so verwendete "Kabi-Branding" für seine Weine anwendet, sondern eben eigene Gründe walten läßt, warum er dieses Prädikat bei der Prüfung beantragt...