Udo2009 hat geschrieben:Hm... wenn ich hier richtig zwischen den Zeilen lese, dann scheinen immer mehr Winzer die Qualitätsweinschiene zu verlassen und auf Landwein zu setzen.
...den Trend verspüre ich auch, in anderen Ländern (A, I...) jedoch mehr als in D. Ich habe den Eindruck, daß die Kriterien für die Qw-Prüfung (z.B. Klarheit, Typizität...) in manchen Regionen zunehmend strenger gesehen werden und somit viele Weine aus der Qw-Ebene herausfallen. Dazu kommt, daß es mehr und mehr Winzer gibt, die nicht den ausgetretenen Pfaden der Weinbereitung folgen wollen, die Experimentierfreude nimmt zu. Das führt dann auch dazu, daß mehr Weine durchs bestehende Raster fallen. Eine weitere Wahrnehmung ist die, daß die "Landwein"-Ebene von den Kunden zunehmend nicht mehr zwangsläufig als zweit- oder drittklassig wahrgenommen wird. Schon einige Winzer, die mittlerweile überhaupt keine Weine mehr zur Prüfung anstellen, haben mir übereinstimmend gesagt, daß sie deshalb keine Einbußen bei Absatz und Umsatz hinnehmen mußten. Dazu kommt, daß ein Inverkehrbringen als Landwein hinsichtlich der Formalitäten, des Ablaufs und der Kosten viel einfacher ist, deshalb wird -auch gemäß Winzeraussage- so mancher Wein, von dem's eh nicht viel gibt, ganz pragmatisch in dieser Schiene vermarktet, auch wenn er die Prüfung höchstwahrscheinlich bestehen würde.
Udo2009 hat geschrieben:Ok. muss man nicht zur Prüfung für die A.P.Nr. einreichen, aber ist das Lebensmittelrecht soviel "einfacher" als das Weinrecht?
...mit dem Landwein (oder "Wein", das ist rechtlich noch eine Stufe drunter) fällt man ja nicht aus dem Weinrecht heraus, auch da gibt's genügend Paragraphen dazu (v.a. §22 / §22a WeinG, weiters WeinV, LandweinVen der Länder etc.). Im Wesentlichen ist eine jährliche Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der regionsspezifischen Maßgaben zur Landweinbereitung erforderlich, aber keine Prüfung der einzelnen Weine vor dem Verkauf. So kann man z.B. den Wein einfach mit einem Etikett mit selbst ausgedachter Lot-Nr. versehen und muß nicht erst das Ergebnis der Qw-Prüfung (mit Zuweisung der entsprechenden AP-Nummer) abwarten, bevor man die Etiketten finalisieren und in Druck geben kann. So wurde es mir zumindest mal in A erläutert, ist vermutlich in D auch nicht viel anders.