amateur des vins hat geschrieben:Danke, Ulli!UlliB hat geschrieben:Weinrechtlich liegt die Obergrenze für "trocken" bei 9,0 Gramm RZ / Liter (und auch das nur dann, wenn die Säure hoch genug ist, was bei Riesling aber fast immer der Fall sein dürfte).
Ist das bundesweit einheitlich? Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, daß es Länder mit 9 g/l und solche mit 10 g/l als Grenze gibt.
Sorry, bin gerade faul und neugierig...
Hallo zusammen,
hier gilt nicht nur deutschlandweit eine einheitliche Obergrenze von 9g/l (§ 7 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bezeichnung von Weinen (Weinbezeichnungsverordung - WeinBVO), sondern das ganze ist sogar in einer EU-Verordnung (Art. 64 in Zusammenhang mit Anhang XIV Teil B der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 ) geregelt.
Hier als Auszug der Maßgebliche Auszug aus Teil B:
"Verzeichnis der Begriffe, die für andere als die in Teil A genannten Erzeugnisse verwendet werden dürfen:
сухо, seco, suché, tør, trocken, kuiv, ξηρός, dry, sec, secco,
asciuttto, sausais, sausas, száraz, droog, wytrawne, seco, sec,
suho, kuiva
Wenn sein Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet:
— 4 g je Liter oder
— 9 g je Liter, sofern der in g je Liter Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 2 g je Liter niedriger ist als der Restzuckergehalt."
Viele Grüße
Niko