Hallo,
hier die etwas späte Antwort.
Wie so oft kommt es darauf an.
Die Verbrauchssteuer fällt in dem Land an, in dem das Gut auch verbraucht wird. Wenn also ein deutscher Kunde sich südafrikanischen Wein direkt vom Weingut, einen Importeur oder Händler an seine Adresse liefern lässt, dann dürfte er meines Erachtens nach nur die in Deutschland fällige Verbrauchssteuer zahlen. Da diese glücklicherweise hierzulande nicht vorhanden ist auf das Gut Wein, ist dies für ihn kein Thema. Andere Länder innerhalb der EU erheben aber durchaus eine Verbrauchssteuer auf Wein. Je nachdem, wo man einen südafrikanischen Wein also gerade kauft bzw. wohin man ihn sich liefern lässt, werden entsprechende Abgaben fällig. Erst wenn diese EU-Steuern sich ändern, wird dies Auswirkungen auf EU-Verbraucher haben.
Wenn man nun jedoch ein Weintasting auf einem der unzähligen Weingüter in Südafrika macht, dann hat dies sehr wohl Auswirkungen. Vermutlich sind die Tasting-Room Preise nun ein wenig anders als noch letztes Jahr. Selbst wenn man sagt, man möchte den Wein erst bei sich zu Hause trinken, ihn aber direkt im Tasting Room ausgehändigt bekommt, wird man die südafrikanische Verbrauchssteuer berappen müssen.
Hier ein paar weiterführende Links:
Vebrauchssteuer Allgemein:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... 0bodyText3Keine Verbrauchssteuer auf Wein in DE:
http://www.dlr.rlp.de/Internet/global/t ... enDocument