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Wein online in Frankreich bestellen

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Carpetbagger

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragFr 11. Nov 2016, 10:23

Ist aber so. Das Versandrisiko trägt in der Regel der Käufer und wenn ein Schaden auftritt, muss sich der Käufer an den Paketzustellbetrieb wenden. Wenn dieser nur bis zu 25 € haftet, hat man halt Pech gehabt.

DHL haftet in Deutschland bei Paketen bis zu 500 € - das ist schon besser und bisher hat es mit diesem Versender auch immer sehr gut funktioniert. Bei DHL kann man auch für kleines Geld eine Höherversicherung (ich glaube 4,50 € bis 2.500 € Versicherungssumme) abschließen.

Also bei Internetkäufen aufpassen und sich informieren, wer den Transport übernimmt.
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austria_traveller

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragFr 11. Nov 2016, 10:42

Carpetbagger hat geschrieben:Ist aber so. Das Versandrisiko trägt in der Regel der Käufer

Möglicherweise bei den Versendern, wo du bestellst. Auch bei den Franzosen, keine Ahnung.
Habe jetzt gerade bei einigen Internetshops, wo ich bestelle, reingeschaut und da steht "eine Versicherung gegen Verlust und Bruch Teil der Versandkosten sind" oder "in voller Höhe auf unsere Kosten versichert".

Das wird dann wohl von shop zu shop verschieden sein.
Ich würde aber die Finger von solchen Shops lassen, die mir das Versandrisiko aufbrummen wollen.
Beste Grüße
Gerhard aus Wien
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Carpetbagger

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragFr 11. Nov 2016, 14:54

austria_traveller hat geschrieben:Möglicherweise bei den Versendern, wo du bestellst. Auch bei den Franzosen, keine Ahnung.
Habe jetzt gerade bei einigen Internetshops, wo ich bestelle, reingeschaut und da steht "eine Versicherung gegen Verlust und Bruch Teil der Versandkosten sind" oder "in voller Höhe auf unsere Kosten versichert".

Das wird dann wohl von shop zu shop verschieden sein.
Ich würde aber die Finger von solchen Shops lassen, die mir das Versandrisiko aufbrummen wollen.



Ich muß mich berichtigen, denn das deutsche Schuldrecht hat sich vor einigen Jahren geändert und damit auch der von mir angesprochene Fall:

Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher trägt tatsächlich der Verküfer das Risiko bis zur Übergabe an den Verbraucher.



§ 474 BGB

1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.
(2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(3) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Sache in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken.
(4) § 447 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
(5) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Absatz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 Absatz 2 sind nicht anzuwenden.





Etwas anderes gilt bei Lieferungen zwischen Verkäufern. Wie es in Österreich aussieht, bin ich jetzt zu faul nachzuschauen.

In meinem Fall ist wahrscheinlich französisches Recht anzuwenden; ich müßte also nachschauen, was das französische Zivilrecht dazu sagt.

Der Verkäufer hat mich jedenfalls erst mal abgebügelt und auf die französische Post verwiesen zu der diese Colissimo gehört.
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Carpetbagger

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragSo 20. Nov 2016, 13:20

Hier die Fortsetzung und so habe ich es auch erwartet:

Votre colis a subi un incident. Nous vous remercions de prendre contact avec notre service clients, au 3631 pour les clients Particuliers auprès de vos interlocuteurs habituels pour les clients Entreprises.


Die französische Post hat die Kiste Lafite 2003 also zerstört - dumm gelaufen. Die Reste der Kiste hat man angeblich entsorgt, eher glaube ich daran, dass einige Langfinger meinen Wein als Kochwein verwenden. So ungerecht. :?
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Jochen R.

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragSo 20. Nov 2016, 15:40

Carpetbagger hat geschrieben:Hier die Fortsetzung und so habe ich es auch erwartet:

Votre colis a subi un incident. Nous vous remercions de prendre contact avec notre service clients, au 3631 pour les clients Particuliers auprès de vos interlocuteurs habituels pour les clients Entreprises.


Die französische Post hat die Kiste Lafite 2003 also zerstört - dumm gelaufen. Die Reste der Kiste hat man angeblich entsorgt, eher glaube ich daran, dass einige Langfinger meinen Wein als Kochwein verwenden. So ungerecht. :?

Hallo Carpetbagger,
das ist sicherlich extrem bitter, mir ist ähnliches Anfang 2015 passiert (wenn auch nicht
BDX in der "high end" Preisklasse), aber sag mal: wenn ich es richtig in Erinnnerung habe:
Du hast einen wirklich bemerkenswerten Weinkellerbestand, trinkst aber fast keinen Wein
mehr, verkaufst deinen Weinkellerbestand. Was bezweckst du eigentlich mit solchen
Aktionen (Einkäufen)?

Viele Grüße,
Jochen
Belgrave ist nichts für Unschuldige
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Carpetbagger

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragSo 20. Nov 2016, 21:37

Jochen R. hat geschrieben:Hallo Carpetbagger,
das ist sicherlich extrem bitter, mir ist ähnliches Anfang 2015 passiert (wenn auch nicht
BDX in der "high end" Preisklasse), aber sag mal: wenn ich es richtig in Erinnnerung habe:
Du hast einen wirklich bemerkenswerten Weinkellerbestand, trinkst aber fast keinen Wein
mehr, verkaufst deinen Weinkellerbestand. Was bezweckst du eigentlich mit solchen
Aktionen (Einkäufen)?

Viele Grüße,
Jochen




Es war der menschliche Jäger- und Sammlertrieb und ein wenig Geldanlage. Eigentlich dumm von mir.

Ich habe mir eingeredet, dass ich den Inhalt meines Weinkellers auf 10 oder 15 OHK (6er und 12er) hochpreisiger BDX umstelle, die ich (oder meine Erben) in 2017 oder 2018 über ein oder zwei Auktionshäuser abgebe. Die Einzelflaschen oder schwachen Jahrgänge verkaufe ich mit Vergnügen über Ebay oder Auktionshäuser jetzt schon. Ist eine nette Therapie. Die paar Dutzend Prüm, Volxem und Molitor trinkt meine Familie aus, da mache ich mir keine Kopfschmerzen. Ansonsten hat meine Familie keinen Zugang zu Weinen und ein Premier GCC aus 2000 schmeckt ihnen nicht so gut wie eine Hopfenkaltschale. Ich finde es persönlich auch etwas unanständig, Weine in der Preisklasse über 300 Euro zu trinken. Mal zum Geburtstag oder zu einem Festtag, aber jede Woche solch hochpreisige Weine ist spätrömische Dekadenz.
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Jochen R.

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Re: Wein online in Frankreich bestellen

BeitragSo 20. Nov 2016, 21:59

Carpetbagger hat geschrieben:... Eigentlich dumm von mir.
...

Carpetbagger hat geschrieben:... Ansonsten hat meine Familie keinen Zugang zu Weinen und ein Premier GCC aus 2000 schmeckt ihnen nicht so gut wie eine Hopfenkaltschale. ...

Ja! Unglaublich ... 2000 ist so ein genial großer BDX-Jahrgang ... Aber mir schmeckt
jetzt gerade auch ein Bier :roll:

Viele Grüße,
Jochen
Belgrave ist nichts für Unschuldige
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