Firma E. Bergerow GmbH & Co, 55450 Langenlonsheim, Germany
Produkt: Getränkestabilisierung
SIHA Kupfersulfat
Auszüge Technische InformationSIHA Kupfersulfat ist ein hochreines Produkt, das speziel für die Anwendung im Wein ausgewählt wurde. Es wird zur Beseitigung von Schwefelwasserstoff- bzw.- schwefelwasserstoffähnlichen Böcksern eingesetzt.
Anwendung
Die Behandlung des Weins erfolgt erst im schon geschönten und füllfertigen Wein, damit das Kupfersulfat vollständig mit den negativen Geschmacksstoffen reagieren kann.
Die Anwendungsmenge ist durch den Gesetzgeber auf 1 g/hl beschränkt. Schon mit einer Menge von 0,1 g/hl können Weine geschmacklich verbessert werden. Die Schönung mit Kupfersulfat wird grundsätzlich nur nach Vorversuchen im Labormaßstab (am besten in einem Fachlabor) durchgeführt.
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Wenn die Kupfer-Konzentration einen Wert erreicht, der zur einer Trübung im abgefüllten Wein führen kann. Ist unbedingt eine Schwermetallstabilisierung mit SIHA Ferrozyankalium (Blauschönung) notwendig. Dadurch werden die überschüssigen Kupferionen aus dem Wein entfernt. Diese Blauschönung ist ebenfalls nur nach Vorversuchen in einem sachkundigem Fachlabor durchzuführen. Liegt die Kupferkonzentration unter dem Trübungsschwellenwert ist eine Blauschönung nicht undingt erforderlich.
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Sicherheit
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von SIHA Kupfersulfat sind keine nachteiligen Wirkungen bekannt, das Verschlucken ist jedoch gesundheitsschädlich. Weitere Angaben zur Sicherheit entnehmen Sie bitte dem EG-Sicherheitsdatenblatt.
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Lieferformen
SIHA Kupfersulfat hat die Artikelnummer 63.201 und wird in folgenden Verpackungseinheiten geliefert:
1 kg PE-Chemiekalienflasche
6 x 1 kg im Karton
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Auszüge SicherheitsdatenblattSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Bezeichnung des Stoffes
SIHA Kupfersulfat
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Abschnitt 2 : Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP):
Gesiundheitsschädlich bei Verschlucken
Verursacht Hautreizungen
Verursacht schwere Augenreizung
Sehr giftig für Wasserorganismen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
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Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen herbeiführen, wenn die betroffene Person bei Bewußtsein ist. Sofort Arzt hinzuziehen. Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warm halten.
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Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
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Spezifische Symptome im Tierversuch
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Reizung und Ätzwirkung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Toxizität bei wiederholter Aufnahme
Toxikologische Daten liegen keine vor.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutveränderte und fortpflanzungsgefährdende Wirkung):
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
keine Daten vorhanden
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Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise entsorgt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinie 75/442/EWG und 91/889/EWG über Abfälle und gefährliche Abfälle in der jeweils gültigen Fassung
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http://www.begerow.com/fb/produkte/stab ... 42399.html