Fr 3. Mär 2017, 14:41
Fr 3. Mär 2017, 21:05
Riesling22 hat geschrieben:Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan
Sa 4. Mär 2017, 09:28
Sa 4. Mär 2017, 13:52
mixalhs hat geschrieben:Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
Sa 4. Mär 2017, 15:20
Sa 4. Mär 2017, 16:07
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
Sa 4. Mär 2017, 19:43
Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys...EThC hat geschrieben:...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten.
Sa 4. Mär 2017, 20:55
weingeist hat geschrieben:Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys...