Riesling22 hat geschrieben:Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan
Das ist insofern Problematisch da zB. das Paket nicht immer gesehen werden kann wenn zum Beispiel ein Nachbar annimmt. Oder auch einige Schäden von aussen gar nicht unbedingt sichtbar sind.
Es geht ja hier Grundsätzlich darum ob Transportschaden oder nicht. Bei der Sache mit der Prüfung.
Die Ware ansich muss so oder so einwandfrei und vollständig sein für den Kunden.
Das Risiko kann ein Gewerblicher nicht auf eine Privatperson abwälzen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.