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Riesling und Zuckerschwänzchen

Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
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Riesling22

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragFr 3. Mär 2017, 13:41

Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan
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Weinschlürfer

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragFr 3. Mär 2017, 20:05

Riesling22 hat geschrieben:Hallo
In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen.
Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren.
Gruß Stefan



Das ist insofern Problematisch da zB. das Paket nicht immer gesehen werden kann wenn zum Beispiel ein Nachbar annimmt. Oder auch einige Schäden von aussen gar nicht unbedingt sichtbar sind.

Es geht ja hier Grundsätzlich darum ob Transportschaden oder nicht. Bei der Sache mit der Prüfung.

Die Ware ansich muss so oder so einwandfrei und vollständig sein für den Kunden.
Das Risiko kann ein Gewerblicher nicht auf eine Privatperson abwälzen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
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mixalhs

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 08:28

Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
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EThC

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 12:52

mixalhs hat geschrieben:Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?


...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten. Aber es gibt ja bekanntermaßen nichts, was es nicht gibt. Oder zumindest fast nichts...
Viele Grüße
Erich

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Weinschlumpf

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 14:20

..oder wurde vielleicht da ein "Ausläufer"gemeint, der bei zu hohen Temperaturen während des Transports entstehen kann und der letztendlich meist zu einem "zuckrigen Schwänzchen" am Flaschenhals führt :?: :?:

Fragende GRüße

Nikolai
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Darknova

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 15:07

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.


Da wäre aber auch das Problem mit der Beweislast...
Ich muss als Kunde alles ordnungsgemäß und ohne Schäden zurücksenden wenn ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen will / mein komplettes Geld zurück bekommen möchte...

Wenn sich der Händler quer stellt wird das zumindest problematisch....
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weingeist

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 18:43

EThC hat geschrieben:...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten.
Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys... :lol: :lol: :lol:
Liebe Grüße
weingeist
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EThC

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Re: Riesling und Zuckerschwänzchen

BeitragSa 4. Mär 2017, 19:55

weingeist hat geschrieben:Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys... :lol: :lol: :lol:


gerne auch mehr... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Viele Grüße
Erich

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