Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
Riesling22
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Fr 3. Mär 2017, 14:41
Hallo In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen. Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren. Gruß Stefan
Trink ihn aus, den Trank der Labe, und vergiß den großen Schmerz! Wundervoll ist Bacchus' Gabe, Balsam fürs zerrißne Herz.
Friedrich von Schiller
Fr 3. Mär 2017, 21:05
Riesling22 hat geschrieben:Hallo In der Regel muss der Empfänger das Paket gleich auf Schaden und Inhalt prüfen.Liegt eine Schadensmeldung vor, muss sich der Winzer mit dem Paketdienst plagen: Schadensmeldung und Rechnung an das Versand Unternehmen. Für Schäden die später gesichtet werden bleibt in der Regel der Kunde auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Winzer zeigt Kulanz, um seinen Kunden nicht zu verlieren. Gruß Stefan
Das ist insofern Problematisch da zB. das Paket nicht immer gesehen werden kann wenn zum Beispiel ein Nachbar annimmt. Oder auch einige Schäden von aussen gar nicht unbedingt sichtbar sind. Es geht ja hier Grundsätzlich darum ob Transportschaden oder nicht. Bei der Sache mit der Prüfung. Die Ware ansich muss so oder so einwandfrei und vollständig sein für den Kunden. Das Risiko kann ein Gewerblicher nicht auf eine Privatperson abwälzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
mixalhs
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Sa 4. Mär 2017, 09:28
Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
EThC
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Sa 4. Mär 2017, 13:52
mixalhs hat geschrieben:Kann ein Zuckerschwänzchen ein Transportschaden sein?
...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten. Aber es gibt ja bekanntermaßen nichts, was es nicht gibt. Oder zumindest fast nichts...
Viele Grüße Erich Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's DAS EWIG GESTRIGEwas immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten. https://ec1962.wordpress.com/
Weinschlumpf
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Sa 4. Mär 2017, 15:20
..oder wurde vielleicht da ein "Ausläufer"gemeint, der bei zu hohen Temperaturen während des Transports entstehen kann und der letztendlich meist zu einem "zuckrigen Schwänzchen" am Flaschenhals führt Fragende GRüße Nikolai
Darknova
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Sa 4. Mär 2017, 16:07
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fernabsatzgesetz hier den Empfänger so schlecht stellt. Theopretisch ja. Muss man bei Empfang prüfen wg. Transportschäden. Faktisch sieht es dann aber etwas anders aus. Da hat beim Fernabsatz der gewerbliche Anbieter die Verantwortung, dass alles richtig und vollzählig ankommt. Und dann ist da ja auch noch das komplette Rücktrittsrecht bei Fernabsatz.
Da wäre aber auch das Problem mit der Beweislast... Ich muss als Kunde alles ordnungsgemäß und ohne Schäden zurücksenden wenn ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen will / mein komplettes Geld zurück bekommen möchte... Wenn sich der Händler quer stellt wird das zumindest problematisch....
weingeist
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Sa 4. Mär 2017, 19:43
EThC hat geschrieben:...da müßten sich schon extrem unglückliche Umstände miteinander verketten.
Fehlen da im Text jetzt nicht mindestens drei Smileys...
Liebe Grüße weingeist
EThC
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Sa 4. Mär 2017, 20:55
Viele Grüße Erich Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's DAS EWIG GESTRIGEwas immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten. https://ec1962.wordpress.com/
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