...beim Stöbern in den Lagenkatastern von RP bin ich darüber gestolpert, daß der (ehemalige?) Scharzhofberg da aktuell als "Einzellagenfrei in Großlage Scharzberg" geführt wird. Ist da lagenmäßig was im Umbruch? Weiß jemand was?
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Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
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Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
Viele Grüße
Erich
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Re: Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
Der Scharzhofberg hat noch nie ins Raster gepasst, da er nie in Kombination mit einer Ortsbezeichnung steht, sondern eine ist. "Wiltinger Scharzhofberg" ist falsch, Scharzhofberg oder eher Scharzhofberger ist richtig. Man kann also sagen, dass das einzellagenfreies Gebiet in der fiktiven Ortslage Scharzhofberg ist. In Hessen gibt es das mit Schloß Johannisberg, Schloß Vollrads, Schloß Reichardshausen und Steinberg genauso.
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Re: Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
...denk ich ehrlich gesagt nicht, daß das der Grund ist, dann müßte ja in der "Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel" in der Anlage 4 was dazu stehen. Genauso wie's da einen Hinweis darauf gibt, daß für Abtsberg und Bruderberg statt Mertesdorf der eigentlich nicht existierende Gemeinde- bzw. Ortsteilname Maximin Grünhaus verwendet werden muß...
Edit: wenn ich genauer drüber nachdenke...
Hab nachgeschaut: in der Weinbergsrolle gibt es keine Lage "Scharzhofberg", sondern nur das o.g. einzellagenfreie Gebiet. Somit kann der nicht offizielle Name "Scharzhofberger" beliebig verwendet werden und die Nichtnennung des Ortsnamens Wiltingen ist dann auch nicht regelwidrig. Jetzt würd mich nur noch interessieren, seit wann das so ist und ob der Lagenname "Scharzhofberg" früher mal offiziell war...
Edit: wenn ich genauer drüber nachdenke...
Hab nachgeschaut: in der Weinbergsrolle gibt es keine Lage "Scharzhofberg", sondern nur das o.g. einzellagenfreie Gebiet. Somit kann der nicht offizielle Name "Scharzhofberger" beliebig verwendet werden und die Nichtnennung des Ortsnamens Wiltingen ist dann auch nicht regelwidrig. Jetzt würd mich nur noch interessieren, seit wann das so ist und ob der Lagenname "Scharzhofberg" früher mal offiziell war...
Zuletzt geändert von EThC am Di 22. Aug 2023, 22:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
In der Anlage 4 kann nichts stehen, da es keine Weinlage Namens Scharzhofberg gibt.
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Re: Weinrechtliche Änderung beim Scharzhofberg?
...da kam ich auch gerade drauf...Kleiner_Pirat hat geschrieben:In der Anlage 4 kann nichts stehen, da es keine Weinlage Namens Scharzhofberg gibt.
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