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Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

eingeschenkt von: susa – Plaudereien über Gott und die Welt und auch über Wein
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Allegro

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Re: Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

BeitragDi 10. Mai 2011, 22:31

Also ich freue mich immer sehr über die Zugaben eines meines Internet-Weinhändlers :D
Dieser scheint die Weine übrigens mit Bedacht nach dem Geschmack des Kunden auszuwählen: durch die Zugaben habe ich schon eine Reihe Weine kennengelernt, die mir sehr gut schmeckten und die dann nachbestellt wurden.

Viele Grüße - Allegro
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Weinzelmännchen

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Re: Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

BeitragDi 10. Mai 2011, 23:13

Liebe susa,
liebe Forianer!

Was susa hier so treffend beschreibt, ist der hier (ich spreche jetzt bewußt einmal nur von Österreich) so weit verbreitete Neidkomplex. Jede Art von Gewinnstreben hat demnach etwas Unanständiges an sich. Ich bin leider Tag täglich mit diesem Vorurteil konfrontiert, sodass ich die branchenspezifischen Anmerkungen von susa ganz gut auf andere Branchen umlegen kann.

Auch ich habe von bis zu einem EuGH-Urteil vom Okotber 2010 gesetzlich verbotenen Zugaben von Weinhändlern mV schon viel profitiert. Für den Kaufmann besteht das Risiko, dass der geschenkte Wein entweder als Bestechung oder als Entsorgungsversuch von Ladenhütern oder als wirtschaftlich sinnlose Investittion da steht. Hingegen hat der Konsument damit eine wunderbare Gelegenheit erhalten, einen Wein, den er nicht kaufen wollte, näher kennen zu lernen. Ich halte daher mehr von Zugaben "fremder" Weine als von Mengenrabatter (zB zahl 11, erhalte 12).
MvG
(Mit vinophilen Grüssen)

Daniel
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Weinschlumpf

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Re: Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

BeitragMi 11. Mai 2011, 10:02

Weinzelmännchen hat geschrieben:Liebe susa,
liebe Forianer!

Auch ich habe von bis zu einem EuGH-Urteil vom Okotber 2010 gesetzlich verbotenen Zugaben von Weinhändlern mV schon viel profitiert. Für den Kaufmann besteht das Risiko, dass der geschenkte Wein entweder als Bestechung oder als Entsorgungsversuch von Ladenhütern oder als wirtschaftlich sinnlose Investittion da steht.


Hallo Weinzelmännchen,

um welches Urteil des EuGH handelt es sich konkret? Weshalb Zugaben von Weinhändlern rechtlich bedenklich sind erschließt sich mir nicht sofort. Das kann doch nur für Ausnahmefälle gelten(staatlicher Funktionsträger erhält eine Flasche teuren Wein als Gratisbeigabe zu einer Bestellung, die er in Ausübung einer Funktion getätigt hat).
Der Entsorgungsversuch von Ladenhütern ist zumindest nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht bedenklich :lol: .
Zur wirtschaftlich sinnvollen Investition: Wenn ich durch ein Geschenk eine Kundenbindung erziele, dann ist das wirtschaftlich sogar sehr sinnvoll. Zahlreiche Unternehmen geben genau aus diesem Grund eine Menge Geld für kostenkose give-aways aus ;) .

Grüße

Nikolai

PS: damit es nicht ganz off-topic wird: Kirsten macht auch sehr leckere Sekte! Der Rieslingsekt 2009 hat ein sehr gutes PLV und erfrischt bei sommerlichen Temperaturen einfach herrlich.
Zuletzt geändert von Weinschlumpf am Mi 11. Mai 2011, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Weinzelmännchen

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Re: Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

BeitragMi 11. Mai 2011, 10:18

Weinschlumpf hat geschrieben:um welches Urteil des EuGH handelt es sich konkret?


Hallo Nikolai!

Nach § 9a Abs 1 Z 1 des österreichischen UWG war das Gewähren oder Anbieten oder Ankündigen von Zugaben grundsätzlich verboten; das Gesetz kennt nur ein paar Ausnahmen. Wein, über den sich unsereiner freut, fällt nicht unter diese Ausnahme.

Der EuGH hat mit Urteil vom 09.11.2010 in der Rechtssache C-540/08 entschiede, dass dieses per-se-Verbot mit EU-Recht, konkret der UGP-Richtlinie (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11.05.2005, RL 2005/29/EG), nicht vereinbar ist. Zugaben sind wettbewerbsrechtlich im EU-Raum daher nur noch verboten, wenn sie im konkreten Fall eine aggressive oder irreführende Geschäftspraktik darstellen, was aber in aller Regel nicht der Fall sein wird.

Das Gewähren von Zugaben an Amtsträger, um sie gnädig zu stimmen, ist nach wie vor verboten und hat mit dem vorzitierten EuGH-Urteil nichts zu tun.
MvG
(Mit vinophilen Grüssen)

Daniel
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Weinschlumpf

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Re: Auf ein Glas ..... 2007 Laurentiuslay Spätlese, Kirsten

BeitragMi 11. Mai 2011, 10:49

Weinzelmännchen hat geschrieben:
Weinschlumpf hat geschrieben:um welches Urteil des EuGH handelt es sich konkret?


Hallo Nikolai!

Nach § 9a Abs 1 Z 1 des österreichischen UWG war das Gewähren oder Anbieten oder Ankündigen von Zugaben grundsätzlich verboten; das Gesetz kennt nur ein paar Ausnahmen. Wein, über den sich unsereiner freut, fällt nicht unter diese Ausnahme.

Der EuGH hat mit Urteil vom 09.11.2010 in der Rechtssache C-540/08 entschiede, dass dieses per-se-Verbot mit EU-Recht, konkret der UGP-Richtlinie (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11.05.2005, RL 2005/29/EG), nicht vereinbar ist. Zugaben sind wettbewerbsrechtlich im EU-Raum daher nur noch verboten, wenn sie im konkreten Fall eine aggressive oder irreführende Geschäftspraktik darstellen, was aber in aller Regel nicht der Fall sein wird.

Das Gewähren von Zugaben an Amtsträger, um sie gnädig zu stimmen, ist nach wie vor verboten und hat mit dem vorzitierten EuGH-Urteil nichts zu tun.


Hallo Daniel,

danke für den HInweis, das österreichische UWG, i nsbesondere § 9a kannte ich bis dato nicht. Gut, dass nunmehr der EuGH dieser unsinnigen Regelung einen Riegel vorgeschoben hat! Vielleicht wird jetzt auch im Alpenland die Lücke im Versandkarton "gratis" gefüllt :) . Ich hatte Dich im ersten Posting irrtümlich so verstanden, dass der EuGH Gratiszugaben verboten hat und Du bis zu diesem Verbot davon profitiert hast, aber bei erneutem lesen habe ich verstanden was Du meinst.

Grüße

Nikolai
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